Prüfungsberechtigung (BA-/MA-Arbeiten)
Sie sind auf der Suche nach einem/einer Betreuer*in sowie Bewerter*innen für Ihre
BA- oder MA-Arbeit? Sie wissen aber nicht, wer hierfür in Frage kommen würde?
Dann sind folgende Infos wichtig:
Generell benötigen Sie eine*n Betreuer*in, der/die dann auch die Erstbewertung übernimmt sowie eine*n Zweitbewerter*in.
Prüfungsberechtigt gem. §32 (3) BerlHG sind grundsätzlich alle Hochschullehrer*innen Ihres Faches. Das sind Univ.-Prof., Jun.-Prof., Gast-Prof., Hon.-Prof., Apl.-Prof. sowie Privatdozent*innen.
Daher sollte die Betreuung sowie Bewertung aus diesem Personenkreis übernommen werden.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMi) haben grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung, können sich diese aber über den Fachbereichsrat (FBR) erteilen lassen (s.u.).
Welche Kombinationen in Betreuung sowie Erst-/Zweitbewertung sind möglich?
Grundsätzlich sind BA-/MA-Arbeiten von Hochschullehrer*innen (HL) des Faches (an der FU) abzunehmen (s.o.). Es können aber auch WiMi und/ oder andere externe Personen vorgeschlagen werden, sofern diese i.S.d. §32 BerlHG über eine Prüfungsberechtigung verfügen.
Bei externen Personen muss der Nachweis über das Vorliegen der Prüfungsberechtigung von diesen oder der zuständigen Hochschule direkt an das Prüfungsbüro (per Mail) geschickt werden.
Ein graphische Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten finden Sie hier.
Infos für WiMis:
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMi) haben grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung für BA-/MA-Arbeiten, können aber in begründeten Fällen – und sofern sie das möchten – über die Geschäftsstelle des Fachbereichsrat (FBR) einen Antrag auf Befugnis zur selbstständigen Lehre inkl. Prüfungsberechtigung für BA-/MA-Arbeiten stellen.
Antragsverfahren für WiMi:
Der/die WiMi stellt einen formlosen Antrag auf Befugnis zur selbstständigen Lehre inkl. Prüfungsberechtigung (nur für die Bewertung, nicht für die Betreuung - dies obliegt i.d.R. nur den HL, s.o.) an den FBR mit folgendem Inhalt:
- Grund für die Notwendigkeit (entweder generell inhaltlich oder strukturell)
!! Bitte nennen Sie keine konkreten Studierenden im Antrag: es wird eine generelle Prüfungsberechtigung - ohne Bezug zu konkreten Kandidat*innen - beantragt !! - Dauer der Berechtigung (individuell zwischen 1 Semester bis max. Beschäftigungsende; konkretes Datum ist anzugeben)
- Umfang/ Art (ob für BA- und/oder MA-Arbeiten)
- Zusätzlich bei Prae Docs: Antrag muss befürwortend von der/dem zuständigen Professor*in (bzw. ggf. Institutsleitung) unterschrieben sein
Wurde der Antrag vom FBR genehmigt, wird der/ die Antragsteller*in sowie das Prüfungsbüro hierüber informiert.
Der FBR empfiehlt, dass WiMi max. 2 Arbeiten pro Semester bewerten.