Der Weg zum Master-Abschluss: Leitfäden für Studierende im 3. und 4. Semester
Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Lektüre der für die gültigen Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
Antworten auf Fragen, die hier nicht beantwortet werden, finden Sie ggf. auch in unseren FAQs
Thematischer Überblick:
Bereit für die Masterarbeit (MA-Arbeit)?Sie sind bereits gut vorangekommen in Ihrem Studium und planen demnächst Ihre MA-Arbeit zu schreiben? Dann haben wir hier einige Tipps & Hinweise für Sie zusammengestellt.
- Anhand der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung überprüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die MA-Arbeit erfüllen; diese sind meist in § 9 der SPO geregelt. Oftmals sind dies bestimmte Module bzw. LP im Kernfach.
- Thema überlegen, welches aus Ihrer Sicht geeignet und gut bearbeitbar in der vorgegebenen Zeit erscheint.
Sie haben ein Vorschlagsrecht; das endgültige Thema wird jedoch vom Prüfungsausschuss ausgegeben. - Bewerter*innen suchen: Sie brauchen zwei; der/die Erstbewerter*in ist gleichzeitig Ihr*r Betreuer*in; es ist zu beachten, dass diese Personen auch prüfungsberechtigt sind (s. Hinweise Prüfungsberechtigung am FB); welche Konstellationen (ggf. auch mit Externen) möglich sind, finden Sie ebenfalls auf der vorgenannten Website.
- ggf. Prüfer*innen für die mdl. Prüfung suchen
- Antrag auf Anmeldung zur MA-Arbeit ausfüllen und von Bewerter*innen unterschreiben bzw. möglichst digital signieren lassen; eigene Unterschrift/ digitale Signatur nicht vergessen!
- Vollständigen Antrag per FU-Mail* beim Prüfungsbüro einreichen; die Bewerter*innen müssen „ins cc“ gesetzt werden (Kopie der Email).
*bei Exmatrikulation auch von privater Adresse möglich (inkl. Übermittlung eines Lichtbildausweises als Scan). - Antragsbearbeitung durch das Prüfungsbüro; Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen (ggf. auch kürzer oder länger).
- Erhalt des Zulassungsschreibens per E-Mail (bitte stets die FU-Adresse prüfen bzw. bei erfolgter Exmatrikulation umgehend private Mailadresse übermitteln!) mit Bekanntgabe des Abgabetermins (Taggenau auf 16 Uhr festgelegt); die Bearbeitungsfrist finden Sie auch in Ihrer SPO.
- Fristverlängerung benötigt? Hinweise hierzu finden Sie in den FAQs.
- MA-Arbeit fristgerecht als ein PDF (inkl. Eigenständigkeitserklärung) per E-Mail beim Prüfungsbüro einreichen; ggf. inkl. Antrag auf Studienabschluss.
- MA-Arbeit wird vom Prüfungsbüro an die Bewerter*innen weitergeleitet, welche i.d.R. 6 Wochen für die Bewertung Zeit haben. Sie erhalten eine kurze Bestätigung hierüber, inkl. zu wann Ihre Bewertungen zu erwarten sind.
Noch keine Bewertung sichtbar? Das Prüfungsbüro teilt Ihnen in der E-Mail auch mit, ab wann Sie sich nach dem Stand der Bewertungen erkundigen können.
- Nach Eingang der Bewertungen im Prüfungsbüro werden diese in Campus Management eingetragen.
- (ggf. erhalten Sie nun die Zulassung zur mündlichen Prüfung
- Bewertungen liegen vor, sind in CM eingetragen und das Modul „Abschlussarbeit“ wird abgeschlossen.
- Nicht bestanden? Dann erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Nachricht über das Vorgehen zur Anmeldung des Wiederholungsversuchs, welche dann innerhalb von 3 Monaten erfolgt sein sollte.
Bereit für den Studienabschluss?
Sie haben alle erforderlichen Module in Ihrem Studiengang erfolgreich absolviert? Dann ist es jetzt an der Zeit, den Antrag auf Studienabschluss beim Prüfungsbüro zu stellen.
- Prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Leistungen zum Studienabschluss erbracht haben. Welche das sind, können Sie in der SPO nachlesen.
Der Antrag kann auch dann gestellt werden, wenn noch nicht alle Bewertungen vorliegen, Sie aber schon alle Studien- und Prüfungsleistungen absolviert/ eingereicht haben.
Ist die MA-Arbeit Ihre letzte Leistung, reichen Sie den Antrag am besten direkt mit der Abgabe der MA-Arbeit beim Prüfungsbüro ein. - Senden Sie den Antrag auf Studienabschluss per FU-Mail* an das Prüfungsbüro.
*bei Exmatrikulation auch von privater Adresse möglich (inkl. Übermittlung eines Lichtbildausweises als Scan).
Spätestens 4 Wochen nach Erbringung der letzten Leistung sollte der Antrag gestellt werden, da sich sonst Ihr Studienabschlussdatum verändert. - Sofern alle Leistungen und Bewertungen vorliegen, erhalten Sie i.d.R. recht zügig eine Vorbescheinigung über den Studienabschluss per Email.
Sollten noch Leistungen zum Abschluss ausstehen, werden Sie hierüber ebenfalls per E-Mail vom Prüfungsbüro informiert. - Ihre Studienabschlussdokumente werden nun erstellt; dies kann ca. 4-6 Wochen Zeit (ab Erhalt der Vorbescheinigung) in Anspruch nehmen. Welche Dokumente Sie erhalten, können Sie in den FAQs nachlesen.
- Ihnen werden dann die Studienabschlussdokumente per Einschreiben zugestellt; bitte geben Sie Adressänderungen daher unverzüglich im Prüfungsbüro bekannt.
Und nun die Exmatrikulation?
Sofern Sie kein weiteres Studium an der FU beabsichtigen, so stellen Sie bitte einen separaten Antrag auf Exmatrikulation bei der Studierendenverwaltung. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier. Die Exmatrikulation wird dann i.d.R. zum Ende des aktuellen Semesters wirksam; auf Wunsch können Sie aber auch taggenau exmatrikuliert werden.
Promotion geplant?
Hilfreiche Informationen finden Sie hier.