Anrechnung von Studienleistungen in Bachelor- und Masterstudiengängen
Allgemeine Hinweise
Die Anrechnung von bereits erbrachten Studien- oder Prüfungsleistungen kann für Sie von Interesse sein, wenn:
- Sie bereits an der Freien Universität immatrikuliert sind und Leistungen, die Sie an/in anderen Hochschulen/ Studiengängen erbracht haben, in Ihren Studiengang einbringen möchten.
- Sie innerhalb des gleichen Studienganges von alter in die neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln möchten.
- Sie an anderen Hochschulen erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen einbringen möchten, um sich auf ein höheres Semester an der Freien Universität zu bewerben.
Anrechnung:
Um eine Studienleistung anrechnen zu lassen, wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/n Studiengangseauftragte/n des in Frage kommenden Studienganges/Modulangebotes, die eine Empfehlung zur Anrechnung der erbrachten Prüfungs-/Studienleistungen an den Prüfungsausschuss weiterleiten. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der Empfehlung über die Anrechnung. Den endgültigen Bescheid sendet Ihnen das Prüfungsbüro anschließend per E-Mail zu.
Bitte bringen Sie die Vorlage für die Anrechnung sowie einen entsprechenden Nachweis über die erbrachte und anzurechnende Leistung (in Form einer Modulbescheinigung, einer Prüfungs- und/oder Teilnahmebescheinigung oder Ausdruck aus CM) zum Beratungsgespräch mit.
Bitte beachten Sie, dass Anrechnungen im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) im BA über die jeweiligen Verantwortlichen der einzelnen Kompetenzbereiche beantragt werden müssen und von dort dann an den Prüfungsausschuss weitergeleitet werden.
Einstufung:
Wenn Sie sich für einen Studiengang im höheren Fachsemester bewerben möchten, finden Sie hier Hinweise zum Bewerbungsverfahren.
Können Sie anhand Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen nicht selbst einschätzen, welches Fachsemester für Sie in Frage kommt, helfen Ihnen die jeweiligen Studiengangsbeauftragten des anvisierten Faches gern weiter.
Sollte Ihnen entsprechend Ihrer Bewerbung ein Platz in einem höheren Semester angeboten werden, so müssen Sie dann zur Immatrikulation in diesem Studiengang eine sogenannte Einstufungsbescheinigung vorlegen, welche nur von den jeweiligen Studiengangsbeauftragten ausgestellt werden können.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der Masterstudiengänge.
Die konkreten Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie eben vor der Einschreibung erbracht haben, können Sie im Laufe des ersten Semesters nach Ihrer Immatrikulation vornehmen (siehe oben: Anrechnung).