Lehrdeputat
Alle Rechte und Verpflichtungen werden durch die Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) geregelt.
Das Formular finden Sie hier.
Das Studienbüro versendet jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit die Aufforderung an alle Lehrenden. Die Mitteilung der durchgeführten Lehre sollte dann innerhalb von ca. 6 Wochen an das Studienbüro gesendet werden.
Die Regellehrverpflichtung sollte im Groben immer erfüllt werden.
Laut Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) werden die letzten 6 Semester betrachtet. Nach diesem Betrachtungszeitraum verfällt offiziell ein eventuelles Plus oder Minus.
Der Saldo sollte daher immer zeitnah innerhalb der 6 Semester ausgeglichen sein.
Ein Ausgleich von Plus-Stunden ist jedoch nur möglich, wenn die Pflichtlehre durch andere festangestellte Mitarbeitenden abgedeckt werden kann. Es dürfen hierfür keine Lehraufträge notwendig werden!
Gemäß §133 BerlHG erhält o.g. Personenkreis für die unentgeltlich durchgeführten Lehrveranstaltungen eine pauschale Aufwandsentschädigung (Unterrichtsgeldpauschale).
Das Forderungsformular finden Sie hier.
Es werden max. 2 SWS je Semester vergütet. Der Stundensatz für Privatdozent*innen beträgt derzeit 76,70€. Der Stundensatz für Hon.-Professor*innen und apl. Professor*innen beträgt derzeit 102,26€.“