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Übergang BA -> MA

Grundsätzlich ist ein BA-Abschluss erforderlich! Sollte dieser zum Bewerbungszeitpunkt (meist bis 31.05.) noch nicht vorliegen, können Sie sich auch mit einer Leistungsstandbescheinigung (sog. 2/3-Bescheinigung) bewerben. Sollten Sie dann einen Platz im Wunschstudiengang erhalten, werden Sie unter Vorbehalt für diesen immatrikuliert und müssen innerhalb des ersten MA-Semesters das BA-Zeugnis nachreichen.

Achtung: es gilt jedoch der Grundsatz, dass sämtliche BA-Leistungen bis 30.09. zumindest bei den Dozent*innen bzw. Prüfungsbüro eingereicht sein müssen. Das Wintersemester dient dann nur noch den Bewertungen und der anschließenden Ausstellung der Abschlussdokumente für die Aufhebung des Zulassungsvorbehalts.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Zeitmanagement für einen reibungslosen Übergang vom BA zum MA, wenn keine mündliche Prüfung im BA vorgesehen ist.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Zeitmanagement für einen reibungslosen Übergang vom BA zum MA, wenn eine mündliche Prüfung im BA vorgesehen ist.

Als Bachelorstudierende*r dürfen Sie nicht ohne Weiteres an Mastermodulen teilnehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Zugang zu Mastermodulen grundsätzlich einen erfolgreichen BA-Abschluss voraussetzt.
Wenn Sie Masterkurse vorbelegen möchten, so ist dies bei der schriftlichen Anmeldung entsprechend zu begründen und ggf. auch auf den aktuellen Stand im BA einzugehen.
Außerdem benötigen wir von den zuständigen MA-Beauftragten eine kurze Bestätigung, dass Sie an dem Mastermodul teilnehmen dürfen, da Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen oder gleichwertige Vorkenntnisse haben.

Sofern Sie den BA-Abschluss nicht bis spätestens 31.03. (oder 30.09.) bei der Studierendenverwaltung nachweisen können, können Sie eine Rückstufung in den vorherigen BA-Studiengang beantragen. Sie können sich dann innerhalb des nächsten Bewerbungszeitraums erneut für einen MA bewerben.

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