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Studienabschluss

Den Antrag auf Studienabschluss können Sie sofort nach Erbringung Ihrer letzten Studien- und/oder Prüfungsleistung einreichen, spätestens aber vier Wochen nach Erbringung selbiger. Sie müssen nicht auf die Benotungen warten.

Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Antragstellung auf den Abschlussdokumenten ggf. nicht das Datum der letzten Prüfungsleistung, sondern das Datum der Antragstellung als Abschlussdatum verwendet wird. Den Antrag können Sie per E-Mail senden.
www.service.geschkult.fu-berlin.de

Sie werden nicht unmittelbar und automatisch vom Prüfungsbüro exmatrikuliert, da für die Immatrikulation und Exmatrikulation die zentrale Studierendenverwaltung zuständig ist. Sobald dort der Studienabschluss bekannt ist, erhalten Sie von dort aber auch eine Mitteilung.
Bitte stellen Sie ggf. selbst den Antrag auf Exmatrikulation, damit eine ordnungsgemäße und zeitnahe Exmatrikulation erfolgen kann.

Sobald dem Prüfungsbüro der Antrag auf Studienabschluss vorliegt und alle Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich in Campus Management dokumentiert wurden, erhalten Sie i.d.R. innerhalb von ca. zwei Wochen eine vorläufige Abschlussbescheinigung per E-Mail. Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Records) werden ca. fünf Wochen nach Erhalt der Abschlussbescheinigung per Einwurfeinschreiben zugesandt.

Bei deutschsprachigen Studiengängen werden Ihnen folgende Dokumente in deutscher Sprache ausgestellt:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Diploma Supplement
  • Transkript

Zudem wird automatisch eine Übersetzung der folgenden Dokumente in englischer Sprache mitausgegeben:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Diploma Supplement

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Bei englischsprachigen Studiengängen werden Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache ausgestellt:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Diploma Supplement
  • Transkript

Zudem wird automatisch eine Übersetzung der folgenden Dokumente in deutscher Sprache mitausgegeben:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Diploma Supplement

Das Transkript wird folglich nur in der Sprache des Studiengangs ausgegeben.

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Für Studienabschlüsse mit dem Abschlussdatum vor 01.10.2023 können nachträglich noch englische Abschlussdokumente (bitte Hinweis unten beachten) ausgestellt werden. Sofern Sie diese benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsbüro.

Hinweis: Ein englisches Transkript wird nicht ausgegeben. Eine Ausnahme bilden englischsprachige Studiengänge, für welche auch ein englisches Transkript ausgestellt wird.

Das Prüfungsbüro stellt auf Anfrage max. drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente aus. Die beglaubigten Unterlagen werden Ihnen dann postalisch zugeschickt.

Hinweis: Bitte teilen Sie bei Ihrer Anfrage Ihre aktuelle Anschrift mit.

Für das Erbringen ausstehender Studienleistungen (regelmäßiger und aktiver Teilnahmen an Lehrveranstaltungen) müssen Sie immatrikuliert sein!
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein.
Zu den Prüfungsleistungen gehören z.B.: BA-Arbeit / MA-Arbeit und ggf. mündlicher Prüfung (inkl. Anmeldung), Modulprüfungen (Hausarbeiten, Klausur etc.).

Ihre Dozent*innen können auch nach der Exmatrikulation weiterhin die Beurteilungen in CM eintragen.
Auch das Studien- und Prüfungsbüro hat nach Ihrer Exmatrikulation weiterhin Zugang zu Ihrem CM.

Mentoring
Tutoring