Prüfungen
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Feststellung ordnungsgemäßer Leistungen, die Anrechnung von Leistungen, die Organisation zur Abnahme von Prüfungsleistungen, die Bestellung von Prüfer* sowie Beisitzer*innen, die Entscheidung über die Zulassung zu Abschlussarbeiten u.v.m. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften eingehalten werden und wirkt auf die Angemessenheit der Studien- und Prüfungsanforderungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hin. (§ 6 Abs. 1 RSPO)
Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses für Bachelor- und Masterstudiengänge finden Sie hier.
Die Anforderungen entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Beachten Sie, dass die Prüfungsformen in Abhängigkeit zum entsprechenden Studiengang und Modul stehen und unterschiedlich sein können.
Am FB GeschKult nicht wirklich. Es ist aber üblich, dass Klausuren in der letzten Vorlesungswoche (Mitte Februar/ Mitte Juli) geschrieben werden und Hausarbeiten meist zum Ende des Semesters (31.03./30.09.) eingereicht werden müssen. Diese Prüfungstermine werden individuell von den Dozent*innen festgelegt.
Am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften wurden (bis auf Widerruf) "nichtbindende Prüfungstermine" festgelegt. Sofern Sie an einer mündlichen Prüfung oder Klausur nicht teilnehmen, bleibt dies ohne Konsequenzen. Die Dozent*innen sollten jedoch darüber informiert werden. Bei einer Hausarbeit/Essay etc. stellt die Ausgabe des Themas und die Absprache des Abgabetermins bereits den Antritt der Prüfungsleistung dar. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Hausarbeit/Essay etc. gilt diese somit als nicht bestanden.
Gemäß §20 RSPO dürfen nicht bestandene Modulprüfungen mind. zweimal (höchstens dreimal) wiederholt werden.
Wenn Sie die Modulprüfung auch im letztmöglichen Versuch nicht bestanden haben, gilt sie als „endgültig nicht bestanden“. Falls das Modul im jeweiligen Studiengang ein Pflichtmodul ist, bedeutet dies, dass auch die Gesamtprüfung nicht bestanden ist. Sie werden in diesen Fällen aber gesondert vom Prüfungsausschussvorsitzenden informiert.
Die meisten Modulprüfungen werden differenziert bewertet (System: 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 und 5,0).
Es müssen jedoch immer mind. 25% der Leistungen eines Studiengangs undifferenziert bewertet werden (entweder ganz ohne Prüfung oder mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“). In Bachelorstudiengängen wird ein Großteil der undifferenzierten Bewertungen über die ABV vorgenommen.