Vor Studienstart
Das ist abhängig von der Einschätzung der/ des Studiengangsbeauftragen.
Wenden Sie sich gern an Ihre*n Ansprechpartner*in und legen die bisher erbrachten Leistungsnachweise vor.
Dies ist möglich, wenn Sie bereits Vorleistungen erbracht haben.
Bitte wenden Sie sich an die/den jeweilige*n Studiengangsbeauftragte*n des Faches und lassen Ihre Vorleistungen überprüfen. Sie erhalten dann ggf. eine sog. Einstufungsempfehlung, welche Sie der Bewerbung beifügen.
In der Regel erfolgt eine Einstufung maximal in das vierte Fachsemester. Zu welchem Fachsemester zugelassen wird, können Sie dem grundständigen Studienangebot entnehmen.
Nach erfolgter Einschreibung lassen Sie sich – ebenfalls über die/den Studiengangsbeauftragte*n - die Leistungen formal auf Ihr Fach bzw. Studiengangskombination anrechnen.
Den Einstufungsbescheid bzw. die Einstufungsempfehlung reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung ein.
Ja. I.d.R. erscheint bereits lange vor Semesterbeginn das neue Kursangebot im Vorlesungsverzeichnis, sodass Sie sich mithilfe dessen und Ihrer Studien- und Prüfungsordnung einen ersten Stundenplan bzw. LV-Wünsche erstellen können.