Allgemeine Fragen & Antworten
Die Anforderungen entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Sie können immer den enthaltenen exemplarischen Studienverlaufsplan als Orientierung nehmen.
Gemäß § 9 (2) RSPO liegt eine regelmäßige Teilnahme vor, wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wurden.
Gegebenenfalls können mit der Lehrkraft Ersatzstudienleistungen vereinbart werden, sofern die Fehlzeiten 15% überschritten werden.