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Vom Bachelor zum Master

Am 26. Januar 2024, 10 Uhr: Infoveranstaltung zum Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium. Weitere Informationen finden Sie hier. Am 11. April 2024, 12 Uhr, bieten wir ergänzend ein Online-Q&A zu diesem Thema an.
Einwahldaten: https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=maca4cc7204c6a2b70b7f47bcb83aa1c2

Mit mündlicher Prüfung

>> ohne mündliche Prüfung

Die folgende Übersicht zum Zeitmanagement soll Sie bei einem möglichst reibungslosen Übergang vom Bachelor in den Master am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften unterstützen. Die angegebenen Termine sollen einen Bachelor-Studienabschluss zum 30. September ermöglichen, sodass Sie, bei einer erfolgreichen Studienplatz-Bewerbung, zum 1. Oktober das Masterstudium aufnehmen können.

Das Berechnungsbeispiel berücksichtigt eine Bearbeitungszeit der BA-Arbeit von 12 Wochen. Bei abweichenden Bearbeitungszeiten passen Sie die im Beispiel genannten Termine bitte individuell an.

Bei Überschreitung der unten genannten Termine kann eine termingerechte Bearbeitung der Vorgänge nicht gewährleistet werden.

Anmeldung BA-Arbeit

Den Vollständigen Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit bis zum 15. März im Prüfungsbüro abgeben.

Antrag Leistungsstandbescheinigung

Die Leistungsstandbescheinigung kann beim Prüfungsbüro beantragt und der Master-Bewerbung als Studienabschlussprognose beigefügt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Bis zum 15. April sollten Sie Ihre Leistungsstandbescheinigung beantragt haben.

Zulassung zur BA-Arbeit

Nach spätestens vier Wochen sollten Sie Ihre Zulassung zur BA-Arbeit erhalten haben. Die Bearbeitungszeit selbiger variiert je nach Prüfungsordnung. In der Regel beträgt diese 12 Wochen ab Zulassungsdatum.

Bewerbung

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die Fach- und Lehramtsmaster variieren können.
Die Bedingungen für die Zulassung zum Masterstudium regelt die Vergabesatzung/Zulassungssatzung des jeweiligen Faches.

Abgabe BA-Arbeit

Spätestens zum durch den Prüfungsausschuss festgesetzten Abgabetermin reichen Sie die BA-Arbeit im Prüfungsbüro ein.

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Wurde die BA-Arbeit eingereicht und von beiden Gutachtern als bestanden bewertet, erhalten Sie das Protokoll zur mündlichen Prüfung. Den Termin vereinbaren Sie anschließend individuell mit den Prüfern/Prüferinnen. Ist dies Ihre letzte Prüfungsleistung, sollte der Antrag auf Studienabschluss beim Prüfungsbüro eingereicht werden.

Antrag auf Studienabschluss

Spätestens jetzt sollen gemäß Zugangssatzung zum Master alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein. Sie stellen den Antrag auf Studienabschluss beim Prüfungsbüro. Sofern alle Studien- und Prüfungsleistungen vollständig dokumentiert sind, erhalten Sie nach ca. zwei Wochen eine Leistungsstandsbescheinigung, die den Bachelor-Abschluss bestätigt. Die Ausstellung der Abschlussdokumente erfolgt ca. sechs Wochen nach Antragsstellung.

Bis 30. September sollten Sie sie Ihren Studienabschluss beantragen. Diesen stellen Sie beim Prüfungsbüro.

Rückmeldung zum Sommersemester

Sofern Sie den hier dargestellten Zeitplan eingehalten haben, können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist (Mitte Februar) rechtzeitig Ihren Bachelor-Abschluss bei der Studierendenverwaltung nachweisen.

Herzlichen Glückwunsch

Wenn Sie die einzelnen Schritte absolviert haben, sind Sie nun erfolgreich Masterstudent*in an der Freien Universität Berlin. An dieser Stelle gratulieren wir Ihnen und wünschen Ihnen viel Erfolg.

Bei Fragen zum Studienabschluss wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.
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