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Fragen und Antworten zum Studienbereich ABV und Berufspraktikum

Liebe Studierende des Fachbereichs,
bitte lesen Sie die folgenden FAQs aufmerksam durch. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Praktikum, Anerkennungen vor dem Studium etc.

 

Für die Durchführung des Praktikumsmoduls ist der Career Service der Freien Universität Berlin zuständig (siehe ABV-Flyer).

Das Praktikum bietet die Möglichkeit, berufliche oder berufsnahe Praxiserfahrung zu sammeln. Hier können Sie Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch anwenden, die Sie im Studium erworben haben. Gleichzeitig gibt Ihnen das Praktikum die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen von beruflichen Tätigkeiten einem „Praxistest“ zu unterziehen.

Das Praktikum kann in Vollzeit und auch studienbegleitend abgeleistet werden, sofern Ihr Stundenplan dies zulässt und Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Sie brauchen uns keinen gesonderten Arbeitsvertrag vorzulegen.

Es ist sinnvoll, das Praktikum ab Ende des zweiten Semesters einzuplanen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Angebot eines Arbeitgebers auch den Anforderungen an ein Praktikum im Rahmen des BA-Studiums entspricht (es muss kernfachnah sein), wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt des Praktikums an die oder den ABV-Beauftragte/n Ihres Studiengangs oder den ABV- Koordinator.

Wenn Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, müssen Sie das Praktikum über Campus Management anmelden und das entprechende Kolloquium buchen. Bitte immer zeitnah buchen. Nach dem Praktikum sollten Sie das Zeugnis mit den geleisteten Stunden und den Praktikumsbericht dem Career Service vorlegen bzw. abgeben.

Sie können das Praktikum in Unternehmen, Verbänden, Vereinen oder Institutionen absolvieren. Auch die Freie Universität Berlin bietet vereinzelt Praktikumsplätze an. Achten Sie hierzu auf die Ausschreibungen in ihrem Institut. Im ABV-Kompetenzbereich „Fachnahe Zusatzqualifikationen“ werden ebenfalls Praktika, etwa für die archäologischen Fächer, angeboten.

Es gibt beim Career Service in der Bibliothek Informationen zu Praktika und Berufseinstieg.

Studentische Hilfskraftstellen sind keine Praktikastellen, es gibt jedoch "Ausnahmen", wenn die Fachnähe gegeben ist. Für diesen Fall kontaktieren Sie bitte den/die ABV- Beauftragten oder den ABV-Koordinator. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Angebot den Anforderungen an ein Praktikum entspricht, wenden Sie sich bitte an den oder die ABV-Praktikumsbeauftragten Ihres Bachelorstudiengangs. Das Praktikum muss in ihrem Kernfach abgeleistet werden.

Eine Liste mit Institutionen, Unternehmen etc., die in der Vergangenheit Praktikastellen an Studentinnen und Studenten des Fachbereichs GeschKult vergeben haben, finden Sie hier.

Achtung! Praktika, die im Gastronomiebereich oder in Verkäufertätigkeiten geleistet werden, können nicht anerkannt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt des Praktikums über die Fachnähe, wenn Sie sich nicht sicher sind. Sonst gehen Sie die Gefahr ein, dass ihr Praktikum nicht anerkannt werden kann.

Die Dauer des obligatorischen Berufspraktikums richtet sich nach der Zahl der angestrebten Leistungspunkte (LP). Ein Praktikumsmodul im In- oder Ausland im Umfang von 5 LP entspricht einem Praktikum von 120 Stunden. Für 10 LP muss das Praktikum 240 Stunden dauern, für 15 LP 360 Stunden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein längeres Auslandspraktikum zu absolvieren. Hier können Sie auch 20, 25 oder 30 LP für Praktika im Umfang von 480, 630 oder 780 Stunden erwerben. Inlandspraktika können entweder in Vollzeit oder, wenn es Ihr Stundenplan erlaubt und der Arbeitgeber zustimmt, auch studienbegleitend absolviert werden. Sie können Ihr Praktikum sowohl im In- als auch im Ausland ableisten, es in einem Zuge in Vollzeit oder über einen längeren Zeitraum in Teilzeit absolvieren. Zudem können Sie zwei oder mehrere Praktika in unterschiedlichen Institutionen kombinieren, um eine höhere Stundenanzahl und damit auch eine höhere Leistungspunktezahl zu erreichen. Neben dem Absolvieren des eigentlichen Praktikums gehört auch der Besuch eines Kolloquiums zum Modul. Es gibt Kolloquien mit verschiedenen Themenschwerpunkten, aus denen Sie wählen können. Das Kolloquium kann auch vor dem Praktikum gebucht werden.

So ist es z.B. möglich, ein Praktikum im Umfang von 120 Stunden und ein weiteres Praktikum im Umfang von 240 Stunden zu absolvieren und sich beim Career Service für das 15 LP Praktikumsmodul anzumelden. In einem solchen Fall müssen Sie jedoch für jedes Praktikum einen eigenen Praktikumsbericht schreiben.

Ein Auslandspraktikum im Umfang von 780 Stunden mit Kolloquium wird mit 30 LP bewertet und deckt damit den gesamten ABV-Bereich ab. Sie können zwei oder mehrere Praktika in unterschiedlichen Institutionen kombinieren, um eine höhere Stundenanzahl und damit auch eine höhere Leistungspunktezahl zu erreichen. Bitte achten Sie darauf, das die Stundenzahl dann erreicht wird. Achten Sie aber immer auf die Fachnähe zum Kernfach!

Falls Sie eine Pflichtpraktikumsbescheinigung für ihre Bewerbung benötigen, dann wenden Sie sich an das Studienbüro.

Aufstellung der Praktika in Wochen, bei einer angenommenen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden:

 Inlands- und Auslandspraktikum:

    >>  120   Stunden   5 LP   3 Wochen

    >>  240   Stunden  10 LP  6 Wochen

    >>  360   Stunden  15 LP  9 Wochen

 Auslandspraktikum:

    >> 480 Stunden  20 LP  12 Wochen

    >> 630 Stunden  25 LP 16 Wochen

    >> 780 Stunden  30 LP  20 Wochen

Sie sind selbst verpflichtet, sich einen Praktikumsplatz zu besorgen.

Hilfe finden Sie bei den ABV-Beauftragten Ihrer Studiengänge, die häufig bereits Erfahrungen haben, welche Unternehmen oder Institutionen sich für Studierende Ihres Bachelorstudiengangs besonders eignen und die auch Hilfe bei der Suche nach Auslandspraktika geben können. Darüber hinaus finden Sie umfangreiche Angebote von Praktikumsstellen über den Career Service in der Bibliothek. Auch das Studienbüro steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Praktikum zur Verfügung.

Eine Liste mit Institutionen, Unternehmen etc., die in der Vergangenheit Praktikastellen an Studentinnen und Studenten des Fachbereichs GeschKult vergeben haben, finden Sie hier.

Die Inhalte des Praktikums sollten in Bezug zu Ihrem Kernfach stehen. Sinn des Praktikums ist es, Ihnen erste Berufserfahrungen im Zusammenhang mit dem Studium zu vermitteln und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis zu erproben. Damit sind Sie besser auf Ihren späteren Berufseinstieg vorbereitet. Es ist sinnvoll, das Praktikum ab Ende des zweiten Semesters einzuplanen.

Da es darum geht, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anzuwenden, soll das Praktikum grundsätzlich im Studium abgeleistet werden und möglichst zeitnah abgeschlossen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Teile des Praktikumsmoduls vergessen. Bitte daher auch sofort nach oder vor dem Praktikum das Kolloquium beim Career Service buchen. Dann schreiben Sie bitte sofort den Praktikumsbericht und übersenden ihn dem Career Service.

Das zentrale Praktikumsmodul wird vom Career Service angeboten. Hier müssen später das Zeugnis mit der genauen Stundenanzahl und der Bericht abgeliefert werden.

In der Regel melden Sie sich vor dem Antritt des Praktikums über Campus Management zum Praktikumsmodul und zu einem Kolloquium beim Career Service an. Oder Sie nehmen nach dem Praktikum an einem Kolloquium teil. Bei der Anmeldung sollten Sie schon wissen, wie lange Ihr Praktikum dauern soll, damit Sie auch die entsprechenden Leistungspunkte wählen. Es wird dringend empfohlen, das Praktikumsmodul innerhalb eines Studienjahres abzuschließen. Sie können verschiedene Praktika "sammeln" und wenn dann die entsprechende Stundenanzahl erreicht ist, beim Career Service anmelden. Umbuchungen der Stundenanzahl und Leistungspunkte sind möglich, aber verursachen einen großen Verwaltungsaufwand.

Falls Sie einen Praktikumsplatz haben und die Anmeldezeit im Campus Management abgelaufen ist, besteht auch die Möglichkeit, sich über den Career Service per E-Mail und unter Angabe der Matrikelnummer vorab anzumelden. Mit einer schriftlichen Anmeldung können Sie dann über den Career Service in Campus Management nachgetragen werden – soweit notwendig. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt beim Career Service.

Für den Praktikumsbericht gibt es einen Leitfaden vom Career Service. Er muss dem Career Service elektronisch übermittelt werden. Nach Beendigung des Praktikums schreiben Sie bitte möglichst umgehend den Bericht und legen dem Career Service das Zeugnis (mit Stundenanzahl) vor.

Da das Praktikum regelhafter Bestandteil des Curriculums der Bachelorstudiengänge ist (Berufspraktikum im Rahmen des Studienbereichs Allgemeine Berufsvorbereitung), kann es nach § 14, Abs.1, Nr. 2 der Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) während des Urlaubssemesters abgeleistet werden. Insbesondere, wenn Sie ein längeres Praktikum im Ausland planen, ist es ratsam, dafür ein Urlaubssemester zu beantragen.

Urlaubssemester müssen bei der Studierendenverwaltung beantragt werden. Der Antrag kann frühestens mit der Rückmeldung zum Semester, spätestens bis sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Einen Vordruck für den Antrag finden Sie hier, der Antrag kann aber auch frei formuliert werden.

Sie können sich in der Regel nur vor dem Urlaubssemester für das Praktikumsmodul im Campus Management anmelden. Wir empfehlen, das Praktikum beim Career Service rechtzeitig vor Antritt des Praktikums anzumelden und schon vor Antritt des Praktikums das Kolloquium zu absolvieren.

Während des Urlaubssemesters müssen Sie den regulären Semesterbeitrag bezahlen und erhalten daher auch ein Semesterticket. Wenn Sie ein Praktikum außerhalb Berlins ableisten möchten und sich daher außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets aufhalten, können Sie – wenn Sie rechtzeitig vor Semesterbeginn einen entsprechenden Antrag beim Semesterticketbüro des AStA stellen – die Gebühren für das Semesterticket erstattet bekommen.

Neben der Teilnahme an einem Praktikumsmodul mit 5, 10 oder 15 Leistungspunkten ist es erforderlich, noch Module in den Kompetenzbereichen zu belegen. In den einzelnen Kompetenzbereichen können 5, 10 oder maximal 15 Leistungspunkte erzielt werden. Anstelle eines Praktikumsmoduls kann auch ein Auslandspraktikum mit 20, 25 oder 30 Leistungspunkten absolviert werden. Als Beispiel: Wird ein Auslandspraktikum im Umfang von 20 Leistungspunkten durchgeführt, können die restlichen 10 Leistungspunkte wahlweise in einem oder zwei der sechs Kompetenzbereiche erzielt werden.

Die Prüfung des Antrages geschieht nur im Fachbereich, bitte nicht an den Career Service wenden. Es wird grundsätzlich der Einzelfall geprüft. Nur in Einzelfällen können Praktika vor dem Studium oder einschlägige berufspraktische Erfahrungen angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass sie in einem erkennbaren Zusammenhang zum Kernfach stehen. Die Entscheidung darüber fällt der BA-Prüfungsausschuss, der für Ihren Studiengang im Kernfach zuständig ist.

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: Bevor Sie einen Termin mit ihrem für das Fach zuständigen ABV-Beauftragten machen, müssen zum Termin folgende Unterlagen vorliegen.

>> Praktikumszeugnis (in Original und Kopie) mit Stundennachweis. Falls es hier Probleme beim Stundennachweis gibt, bitte das Formblatt für den Stundennachweis hier zum Ausfüllen und Runterladen benutzen und ihrer/m ABV Beauftragten vorlegen.

>> Praktikumsbericht (der /die ABV-Beauftragte können dann eine Empfehlung für die Anrechnung der Leistung geben - die endgültige Entscheidung hat der Vorsitzende des BA-Prüfungsausschusses)

Bei einer Anrechnung vor dem Studium brauchen Sie kein Kolloquium beim Career Service zu belegen. Die Anrechnung läuft nur über unseren Fachbereich.

Wenn Sie Fragen haben, bevor Sie den Antrag stellen, wenden Sie sich bitte an die ABV-Beauftragten Ihres jeweiligen Studiengangs, oder an das Studienbüro.

Studienleistungen anderer Universitäten können für die ABV im Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikation" angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich an die ABV- Beauftragten ihres Faches. Andere Studienleistungen (z.B. Sprachkurse, EDV-Kurse, BWL-Kurse, Kommunikation) können nur bei den Ansprechpartnern der entsprechenden Kompetenzbereiche angerechnet werden.

Mentoring
Tutoring