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Fragen und Antworten im Bereich Personal

Neue Professor/inn/en und Mitarbeiter/innen werden gebeten, ihre Adressen an den IT-Support des Fachbereichs zur Aufnahme in den fachbereichsspezifischen Verteilerlisten weiterzuleiten.

Die monatliche Arbeitszeit beträgt im Tarifkreis West für alle Vollzeit beschäftigten Angestellten und Arbeiter/innen 39,40 Wochenstunden (= 39 Stunden 24 Minuten), für alle Beamt/inn/en 40,00 Wochenstunden. Eine einfache Berechnung der Arbeitszeit ist über den Gleitzeitbogen der Zentralen Universitätsverwaltung möglich.

Die monatliche Arbeitszeit beträgt  laut Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte in der Regel 40, höchstens jedoch 80 Arbeitsstunden im Monat. In begründeten Einzelfällen, bspw. aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen, können 40 Monatsstunden unterschritten werden. Bitte setzen Sie sich in dem Fall vorab mit der Verwaltungsleitung in Verbindung. Wenn möglich können bereits beschäftigte Studentische Hilfskräfte aufgestockt werden, um eine Beschäftigung mit weniger als 40 MoStd. zu vermeiden.

Arbeitszeitreduzierungen und Arbeitszeiterhöhungen sind über den/die Vorgesetzte/n schriftlich zu beantragen und zu begründen. Für die Arbeitszeitreduzierungen bzw. die Arbeitszeiterhöhungen sind die folgenden Schritte notwendig:

1. Anfrage an die Personalverwaltung des Fachbereichs ob ggf. eine Arbeitszeitreduzierung / Arbeitszeiterhöhung möglich ist. Bei studentischen Hilfskräften ist eine Absicherung der Finanzierung in Form einer Mittelfreigabe durch die/den jeweilige/n Dienstvorgesetzte/n (schriftliche Erklärung der Zustimmung zur Kostenbeteiligung) der bei einer Arbeitszeiterhöhung notwendig.

2. Im Falle einer Arbeitszeitreduzierung: Formloser Antrag mit entsprechender Begründung des/der Beschäftigten an den/die Dienstvorgesetzte/n mit der genauen Angabe zum Zeitraum der Arbeitszeitänderung (Anfangs- und Enddatum). Die Befürwortung des/der Dienstvorgesetzten ist auf dem Antrag zu vermerken.

3. Im Falle einer Arbeitszeiterhöhung: Befürwortung und Begründung des/der Dienstvorgesetzten und Erstellung des Antrages auf Änderung der Arbeitszeit mittels des Formvordrucks (Antrag auf Änderungen bei Tarifbeschäftigten, Antrag auf Einstellung von Beamten/innen Antrag auf Änderungen bei studentische Hilfskräften)

4. Absenden der vollständigen Antragsunterlagen (Antrag auf Änderung der Arbeitszeit und Antrag des Beschäftigten) sechs Wochen vor dem geplanten Änderungstermin an die Personalverwaltung des Fachbereichs.

Wir bitten dringend darum zu beachten, dass einzig die Personalstelle der ZUV Arbeitszeugnisse ausstellen kann und darf.

 Für wissenschaftliche Beschäftigte sind in der Regel Empfehlungsschreiben hilfreich, da sie die Unterschrift des/der Professor/in tragen, an deren/dessen Arbeitsbereich er/sie angestellt war. Empfehlungsschreiben können Sie ohne Absprachen mit der Verwaltung verfassen. Das Wort „Zeugnis“ darf darin aber nicht vorkommen.

Nichtwissenschaftliche Beschäftigte und Studentische Hilfskräfte sind mit regulären Arbeitszeugnissen besser beraten.

Dem Wunsch nach einem Arbeitszeugnis (zum Auslaufen der Beschäftigung bzw. zu Bewerbungszwecken) muss – unabhängig von der Statusgruppe - in jedem Fall entsprochen werden.

Wenn ein/e Beschäftigte/r um ein Arbeitszeugnis bittet, haben Sie als Vorgesetzte/r zwei Möglichkeiten:

1 – Sie schreiben eine Beurteilung und leiten diese an die Personalstelle weiter (per Mailanhang (word-Dokument) UND als unterschriebener Ausdruck).

ODER

2 – Sie benutzen die Bewertungsvorlage und senden diese Vorlage - ggf. mit Ergänzungen, die Ihnen in der Bewertung wichtig sind – an den Personalbereich des Fachbereiches (personal-geschkult@fu-berlin.de). Um sicher zu stellen, dass der Wortlaut des Zeugnisentwurfs mit Ihrer Einschätzung übereinstimmt, wird Ihnen der ausformulierte Entwurf per Mail gesendet und später der zuständigen Personalstelle weitergeleitet

Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge besteht nur dann, wenn die ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.
Die Dauer der Freistellung ist auf die erforderliche, d. h. die unumgänglich notwendige, nachgewiesene Abwesenheit von der Arbeit beschränkt.
Als Nachweis gilt hier eine Bescheinigung der Arztpraxis, die Sie bitte direkt anschließend im Dekanatssekretariat einreichen; die Erforderlichkeit der Abwesenheit muss schlüssig dargelegt und plausibel sein.
Die Freistellung schließt auch unvermeidbare Wartezeiten beim Arzt und die erforderlichen Wegezeiten ein.Muss die Behandlung nicht während der Arbeitszeit erfolgen, ist die Möglichkeit der Gleitzeitgestaltung zu nutzen.

Bei Neueinrichtung bzw. Neubesetzung einer Stelle bzw. strukturellen Änderungen eines Stellenprofils ist eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Mitarbeiter/innen im Angestelltenverhältnis notwendig. Aufgabenbeschreibungen werden von der Verwaltungsleitung in Rücksprache mit dem jeweiligen Bereich erstellt. Der Antrag wird an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.

Das Formular für die Aufgabenbeschreibung können Sie hier downloaden:

Für die Beschäftigung in Drittmittelprojekten (z.B. Emmy-Noether, DFG) kann eine Erklärung der aufnehmenden Institution notwendig sein. Diese wird über die Projektleitung bei der Fachbereichsverwaltung beantragt und von der zuständigen Personalstelle der Zentralen Universitätsverwaltung ausgestellt. Folgende Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung benötigt:

1. Tabellarischer Lebenslauf

2. Erklärung über die Promotionszeiten (Formular "Erklärung über Promotionszeiten und Beschäftigungsverhältnisse mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bzw. mit deren Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 2 Abs. 3 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG))

3. Kopien der abgeschlossene akademischen Abschlüsse

4. Kopie des Anzeigebogens des Drittmittelprojektes und ggf. Bewilligungsschreibens des Drittmittelgebers. (Anzeigebogen)

Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht sind nur in wenigen Ausnahmefällen  und vor dem Hintergrund der Grundsätze, die mit dem FU-Verwaltungsrundschreiben Nr. 2/2006 vom 23.01.2006 veröffentlicht wurden, möglich. Diese Ausnahmen bedürfen einer Einzelfallbegründung. Ein Ausnahme von der Ausschreibungspflicht kann demnach zugelassen:

1. wenn ein tatsächlicher unvorhersehbarer Zeitdruck bei der Besetzung einer Stelle zur Sicherung von Lehre und/oder Forschung oder des sonstigen Geschäftsbetriebes  z.B. plötzliches Ausscheiden des/der Stelleninhaber/in, entstanden ist. Der Beginn eines Mutterschutzes oder einer seit längerem bekannten Beurlaubung des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin stellen keinen Ausnahmetatbestand dar.

2. Bei einer nachgewiesenen, herausragenden Qualifikation eines/er Bewerber/in, z.B. durch vorangegangene Tätigkeiten in diesem Bereich der Freien Universität Berlin, sofern die Fachrichtung an anderen Hochschulen nicht vertreten ist; Berufsanfänger/innen unterfallen diesem Tatbestand hingegen nicht.

3. Bei Einstellung eines sozialen Härtefalls und/oder einer/s Schwerbehinderten.

4. Bei der Übernahme von Wissenschaftler/inne/n aus anderen Hochschulen im Rahmen von Berufungsverhandlungen oder Kooperationsverträgen.

5. Bei personengebundenen Projektfinanzierungen.

6. Bei Beschäftigungszeiträumen unter 12 Monaten zur Beendigung eines Projektes.

Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt:

a. Sofern eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht dringend erforderlich ist, ist neben dem begründeten Einstellungsantrag auch die Entscheidung für die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht besonders ausführlich zu begründen

b. Der Antrag auf Einstellung ist in zweifacher Ausfertigung, zusammen mit der Begründung  sowie einer ausführlichen Bewerbungsmappe mit Einverständniserklärung zur Einstellung der/des Kandidaten/in der Personalverwaltung des Fachbereichs zu zuleiten. Diese reicht den Antrag nach interner Prüfung und Bearbeitung an Frauenbeauftragte und Personalstelle weiter. 

1. Ausschreibung der Stelle

Für Stellenausschreibungen sind die jeweiligen Angaben und notwendigen Qualifikationen schriftlich im Online-Antrag auf Stellenausschreibung zu fixieren. Diese bilden die Grundlage der Auswahlbegründung.

Den Antrag auf Stellenausschreibung finden Sie online unter: https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/PM_stellenausschreibung/index.html

  • Ausschreibefrist: drei Wochen, Abweichungen müssen begründet werden

    Stellenbefristung:

  •      Wissenschaftliches Personal aus Haushaltsmitteln

    • vor der Promotion (abhängig von Vorbeschäftigungszeiten) 4 Jahre mit der Option der Verlängerung maximal bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Höchstbeschäftigungsgrenze.

    • nach der Promotion (abhängig von Vorbeschäftigungszeiten) 3 Jahre mit der Option der Verlängerung maximal bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Höchstbeschäftigungsgrenze.

       Wissenschaftliches Personal aus Drittmitteln

    • Ende des Projektes bzw. Teilprojektes

2. Bewerbungsunterlagen sichten, Auswahlgespräch vorbereiten und durchführen

 Auswahlgespräche werden grundsätzlich nach Ablauf der Ausschreibungsfrist geführt. Die Ausschreibungsfrist ist dabei keine Ausschlussfrist, d. h. nachträgliche Bewerbungen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden.

Einzuladen sind:

  • Personalrat Dahlem (bzw. Studentischer Personalrat)
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten (bei Bewerbungen von Schwerbehinderten), Dezentrale Frauenbeauftragte
  • Verwaltungsleitung bei Dauerstellen oder Stellen in Sekretariaten

Der Personalrat bittet darum, Auswahlgespräche nicht Mittwochs (sonstige Mitarbeiter / Wissenschaftliche Mitarbeiter) stattfinden zu lassen. Die Gespräche sollten möglichst frühestens eine Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist terminiert werden.

Zu den Verfahrensschritten gehören:

  1. Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Zusammenstellen einer Auswahlkommission, Festlegen von Bewertungskriterien anhand des Ausschreibungstextes (siehe Stellenausschreibungen)
  2. Bestätigung des Bewerbungseingangs an alle Bewerber/inn/en.
  3. Einladen der inhaltlich und formal qualifizierten KandidatenInnen.
  4. Führen der Vorstellungsgespräche (Leitfaden)
  5. Anfertigen eines ausführlichen Auswahlprotokolls mit einer zusammenfassenden Würdigung der einzelnen KandidatenInnen nach fachlichen (bei Studierenden auch sozialen) Kriterien.
  6. Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bewerber/innen schicken (Email). Der Nachweis der erfolgten Abschreibung erfolgt durch das beifügen eines Absagebriefes mit dem Vermerk, dass gleichlautendes Schreiben an alle nicht berücksichtigten Bewerber gesandt wurden
  7. HINWEIS (!): Kandidat/inn/en, die sich im Vorstellungsgespräch als nicht für die Stelle geeignet herausstellen, müssen nicht gelistet werden. Die Nicht-Listung muss begründet werden.
  8. Die Nichtauswahl schwerbehinderter Bewerber/innen muss unabhängig einer Einladung zum Vorstellungsgespräch in jedem Fall schriftlich begründet werden.
  9. Antrag auf Einstellung des/der bestplatzierten Kandidaten/in in zweifacher Ausfertigung acht Wochen vor dem Einstellungstermin zusammen dem Auswahlprotokoll (weitere Anlagen siehe dazu auch Einstellung) an den Personalbereich des Fachbereiches senden.

3. Einstellungsantrag fertigen

Die Einstellung kann frühestens zwei Wochen nach Absenden der Absageschreiben erfolgen. Zu den vollständigen Einstellungsanträgen gehören:

  • Zu den vollständigen Einstellungsanträgen bei einer Neueinstellung gehören:

    • Einstellungsantrag (Tarifbeschäftigte nach dem TV-L FU oder studentische Hilfskräfte) jeweils in zweifacher Ausfertigung (mit originalen Unterschriften) mit Unterlagen der Bewerbung des/der Erstplatzierten inkl. aktueller Kontaktdaten und Lebenslauf (unterschrieben).

      Bitte lassen Sie die Formulare nur noch ausschließlich digital vom Antragsteller signieren, bevor Sie uns diese im Original per E-Mail zusenden. Sonst kann der Vorgang nicht weiter bearbeitet werden und wir müssen Ihnen diesen leider zurück senden. Die Personalstelle nimmt die Anträge nur noch mit digitalen Unterschriften per Email an.

      Ebenso ist das Formular dann als einzelne Datei sowie alle Anlagen (Begründung sowie Unterlagen der betreffenden Person)  in einer zweiten Datei zu versenden, so dass zukünftig jeder Vorgang aus mindestens zwei Dateien besteht. Sollten bei Einstellungsanträgen noch weitere Bewerber/innen vorhanden sein, senden Sie diese bitte als dritte Datei oder laden Sie die Unterlagen in die FU Box. 

    • Kommissionsbericht zur Auswahl

    • Absageschreiben an nicht berücksichtige und nicht zur Einstellung vorgesehene Bewerber/innen

    • Originalunterlagen aller Mitbewerber/innen (bei Online-Bewerbungen: CD/Stick mit allen Bewerbungen)

    • Nachweis der Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber/innen (Kopie des Sendevermerks genügt)

    In einfacher Ausführung:

    • Stufenfeststellungsbogen sowie dort aufgeführte Arbeitsverträge in Kopie (nicht bei Studentischen Hilfskräften)

    • Kopie des Ausschreibungstextes aus dem Stellenanzeiger

    • Bei Drittmittelbeschäftigten: Bewilligungsbescheid

    Zusätzlich bei Wiss. Mitarbeiter/innen:

    • Die dort erwähnte Promotionsvereinbarung wird – sofern die Promotion am FB GeschKult erfolgt – über die FB-Verwaltung beigefügt.

    • Ggf. ausführliche Erklärung zu Qualifikationsziel (wenn nicht Promotion oder Habilitation). Hierbei unbedingt Rücksprache mit der Verwaltungsleitung halten. Andere Qualifikationsziele als Promotion oder Habilitation finden Sie im Katalog Qualifikationsziele

    Bei wissenschaftlichem Personal aus Drittmitteln muss kein Qualifikationsziel benannt werden. Maßgeblicher Grund für die Befristung ist das Projektende bzw. Ende des Teilprojektes.

Die Freie Universität Berlin bildet Fachpersonal in bestimmten Berufsgruppen aus. Für die Ausbildung sind neben den fundierten theoretischen Kenntnissen Erfahrungen in der praktischen Arbeit notwendig. Daher werden die Auszubildenden u.a. auch in den Fachbereichen in Form von Ausbildungsabschnitten eingesetzt. Rückfragen zum Einsatz von Auszubildenden können an die Abteilung IB-Aus, Herrn Fahrenkrog-Petersen (-56789), gerichtet werden.

Für die Beantragung einer außerplanmäßigen Professur bedarf es einer formlosen Vorabfrage an das Präsidium, normalerweise an den/die jeweilige/n Fachvizepräsidenten/in. Die formlose Vorabfrage ist über das Dekanat des Fachbereichs zu richten. Dem der Vorabfrage an das Dekanat ist der befürwortende Institutsratsbeschluss beizufügen. Der Vorabfrage an das Präsidium sind beizufügen:

1. Eine ausführliche Begründung

2. Ein tabellarischer Lebenslauf

3. Ein Publikationsverzeichnis

4. Eine Lehrveranstaltungsliste beizufügen

Es gelten die Reglungen des § 117 und §118 BerlHG analog. 

Vorzeitige Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen sind über Kündigung und Auflösungsverträge möglich. Dafür sind die folgenden Unterlagen notwendig:

1. Formloser Antrag des/der Beschäftigten auf Auflösung des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses (mit Ablauf des……………im gegenseitigem Einvernehmen).

2. Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten ist beim Auflösungsvertrag schriftlich notwendig, bei einer Kündigung ist nur die Kenntnisnahme des/der Vorgesetzten erforderlich. Es genügt der Vermerk des/der Vorgesetzten auf dem Antrag des/der Beschäftigten.

3. Das/die Schreiben ist/sind im Original an die Personalverwaltung des Fachbereichs zu senden.

4. Die Personalstelle der Zentralen Universitätsverwaltung fertigt dann einen Auflösungsvertrag.

Das Präsidium der Freien Universität Berlin hat einen ausführlichen Leitfaden für die Abwicklung von Berufungsverfahren zur Verfügung gestellt. Diesen erhalten Sie bei den Kolleg/inn/en der Personalverwaltung des Fachbreichs.

Beurlaubungen sind schriftlich bei der/dem Vorgesetzten mindestens ca. acht Wochen vor dem (ggf. projektierten) Beginn der Beurlaubung formlos zu beantragen und ausführlich zu begründen. Man unterscheidet zwischen einer Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge und einer Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge. Die/Der Vorgesetzte muss dem Antrag zustimmen, die ggf. ausfallenden Lehrverpflichtungen sind über Lehraufträge bzw. Anträge auf Gastdozenturen/Gastprofessuren sicher zu stellen. Der Antrag ist von dem/der Vorgesetzten an den Personalbereich der Fachbereichsverwaltung weiterzuleiten. Wissenschaftliche Beschäftigte des Mittelbaus werden in der Regel unter Fortfall der Bezüge beurlaubt.

Beim ersten Tag der Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses an der Freien Universität Berlin ist sicher zu stellen, dass ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag vor dem Dienstantritt geschlossen wurde. Eine Dienstantrittsmeldung muss von der lokalen Beschäftigungsstelle (Institut bzw. Verwaltung) an die Personalstelle der Zentralen Universitätsverwaltung (I A, I B oder I B Aus) gesendet werden.

Grundsätzlich sind Dienstreisen rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise zu stellen, d.h. die Anträge auf Dienstreisen sollten ca. vier Wochen vor der Dienstreise in der Fachbereichsverwaltung bzw. der zuständigen Stelle (I A 30) in der Zentralen Universitätsverwaltung eingehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass es seitens der Fachbereichsverwaltung oder auch der Zentralen Universitätsverwaltung zu Rückfragen kommen kann. Diese Zeit rechnen Sie bitte in die rechtzeitige Antragsstellung ein! Die notwendigen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Zentrale Universitätsverwaltung. Dienstreisen in Länder und Regionen für die das Auswärtige Amt (AA) Reisewarnungen herausgibt, werden generell nicht genehmigt!

 

Bitte beachten Sie in dem Fall von Lehrverpflichtungen, dass ggf. ausfallende SWS nachgeholt werden müssen. Den Dienstreiseanträgen ist daher das Formular zu den Lehrveranstaltungen während einer Dienstreise beizufügen. Die Reisekostenabrechnungen müssen spätestens 6 Monate nach dem Ende der Dienstreise vorliegen. Danach ist eine Abrechnung nicht mehr möglich. Dies gilt sowohl für Dienstreisen aus Haushalts- als auch aus Drittmitteln.

 

Dienstreiseanträge werden je nach der Art der Finanzierung oder auch der Stellung der/des Reisenden von verschiedenen Stellen genehmigt.

 

a.) Dienstreisen aus Drittmitteln:

Die Dienstreiseanträge der Projektleiter/innen sind an die Fachbereichsverwaltung zu leiten. Die Genehmigung der Reiseanträge der Projektleiter/in erfolgt durch die Verwaltungsleitung des Fachbereichs.

Die Genehmigung der Reiseanträge der Projektbeschäftigten erfolgt durch den/die Projektleiter/in. Diese Dienstreiseanträge müssen nicht an die Fachbereichsverwaltung geschickt werden, sondern verbleiben zur Dokumentation im Institut/Seminar.

Die Abrechnung diese Dienstreisen erfolgt durch die Reisekostenstelle - IA 30 - Nähere Regelungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien über die Genehmigung/Anordnung und Abrechnung von Dienstreisen

Im Zweifel über die Abrechnung fragen Sie bitte in der Reisekostenstelle nach.

Die Abrechnung der Drittmittel-Dienstreisen erfolgt nach den dem Projekt auferlegten Richtlinien, in der Regel nach Bundesreisekostengesetz (BRKG). Möglich sind aber weitere Richtlinien wie die des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)  und der Europäischen Union (EU). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft rechnet immer  nach BRKG ab. Sollte eine besondere Finanzierung der Dienstreisen vorgesehen sein, bitte der Abrechnung immer eine Kopie der Vereinbarung beifügen!

 

b.) Dienstreisen aus Haushaltsmitteln (Leistungsmittel, Berufungsmittel, Innovationsfonds…)

Alle Dienstreiseanträge sind an die Fachbereichsverwaltung zu leiten. Die Genehmigung erfolgt durch die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Die Abrechnung erfolgt durch die Fachbereichsverwaltung. Bitte fügen Sie hier stets die Belege im Original bei. Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien über die Verwendung von Haushaltsmitteln im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).

 

c.) Exkursionen

Alle Dienstreiseanträge des/der Exkursionsleiters/in sind mit einer namentlichen Auflistung, der Matrikelnummer der mitreisenden Studenten/innen und einem Kostenplan an die Fachbereichsverwaltung zu leiten. Die Genehmigung erfolgt ebenfalls durch die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Die Abrechnung für die Exkursionsleitung übernimmt die  Reisekostenstelle. Bitte fügen Sie hier stets die Belege im Original bei. Die Abrechnung erfolgt nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und unter den im Genehmigungsschreiben aufgeführten Bedingungen (bezüglich Tage- und Übernachtungspauschalen).

 

d.) Dienstreisen aus Mitteln des Center for International Cooperation (CIC)

Diese Dienstreisen sind Reisen aus Drittmitteln. Die Besonderheit hierbei besteht darin, dass Sie den Dienstreiseantrag bitte zunächst an das CIC  schicken. Dort wird der Antrag mitgezeichnet und geht in der Regel an die Fachbereichsverwaltung, die diesen Antrag dann genehmigt. Die Abrechnung geht dann über das CIC an die  Reisekostenstelle. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Bundesreisekostengesetz (BRKG), da es sich um Drittmittel handelt. Abweichungen kommen vor, werden dann aber vom CIC schriftlich vereinbart. In diesen Fällen bitte immer eine Kopie der Vereinbarung mitschicken.

Für die Zahlung eines Abschlags auf eine zu erwartende Reisekostenvergütung von mindestens 200,00 € hat die Zentrale Universitätsverwaltung  einen neuen Vordruck entwickelt, der unter diesem Link abrufbar ist und im Bedarfsfall von den Dienstreisenden verwendet werden kann.

Sofern die spätere Reisekostenabrechnung zentral durch die Reisekostenstelle erfolgt, senden Sie bitte nach Erledigung eine Kopie des Antrags auf Abschlagszahlung an das betreffende Sachgebiet I A 30-32.

Bitte achten Sie darauf, dass die Reise im Falle von Abschlagszahlungen im Anschluss daran sofort abgerechnet wird, da nach Ablauf der sechsmonatigen Ausschlussfrist die Abschlagszahlung in voller Höhe zurückzuzahlen ist. Dies gilt auch für Vorauszahlungen.

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ausführliche Informationen, auch hinsichtlich der Einführung der Neuregelungen zur Elternzeit, die zum 1. Januar 2007 im Rahmen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Kraft getreten sind, finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Informationen zu Kindergeld und Elternzeit erhalten Sie in Ihrer Personalstelle. Ergänzende Informationen hält das Familienbüro der Freien Universität Berlin für Sie bereit.

Von der Seite der Zentralen Universitätsverwaltung werden alle für die täglichen Dienstgeschäfte notwendigen Formulare digital zur Verfügung gestellt. Sie finden die Formulare nach einzelnen Rubriken geordnet auf diesen Internetseiten:

1. Haushaltsbereich

2. Personalbereich

3. Dienstreisen

4. Drittmittelverwaltung

Forschungssemester können von Hochschullehrer/inne/n nach sieben Semestern Lehre beim Dekanat beantragt werden. Beurlaubungen und Freistellungen verlängern den erstgenannten Zeitraum und können nicht angerechnet werden. Eine teilweise Freistellung von der Lehre im Rahmen von Lehrdeputatsreduktionen auf Grund der Wahrnehmung von drittmittelfinanzierten Forschungsaufgaben, bei der das Lehrdeputat durch eine Vertretung kompensiert worden ist, zählt hingegen als Lehrsemester und wird dementsprechend auf die Wartezeit im Sinne des §99 (6) BerlHG angerechnet, unabhängig vom Umfang der Lehrdeputatsreduktion. Verschiebungen des Forschungssemesters aus dienstlichen Gründen müssen vom Dekanat befürwortet werden und können bei einem Folgeantrag als Wartesemester berücksichtigt werden.

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können ein Forschungssemester erst nach erfolgreicher Evaluierung beantragen. Für die Beantragung eines Forschungssemesters sind die folgenden Schritte notwendig:

1. Sicherstellung der Abdeckung der Lehrverpflichtungen, ggf. Rücksprache mit der Fachbereichsverwaltung.

2. Antragstellung mittels des Formulars (Antrag auf Gewährung eines Forschungssemesters) bei dem/der Geschäftsführenden Direktor/in der jeweiligen Wissenschaftlichen Einrichtung.

3. Zustimmung der/des Geschäftsführenden Direktors/in (GD) der jeweiligen Wissenschaftlichen Einrichtung (WE) durch schriftliche Befürwortung auf dem Antragsformular. Anschließend Weiterleitung an die Personalverwaltung des Fachbereichs.

4. Zustimmung durch das Dekanat und Weiterleitung an die Personalverwaltung zur Prüfung und weiteren Veranlassung.

5. Mitteilung der Zustimmung/ Ablehnung durch die Personalverwaltung des Fachbereichs an den/die Antragsteller/in.

6. Nach absolviertem Forschungssemester muss ein Bericht über die Forschungsaktivitäten in zweifacher Ausfertigung an die Personalverwaltung des Fachbereichs gesendet werden.

Zu einer ganzen Reihe von Vorgängen und Verwaltungsabläufen existieren FU-Rundschreiben, die über die neuesten gesetzlichen Änderungen etc. informieren.

Zur Vertretung einer vakanten Professur können an der Freien Universität Berlin  Gastprofessor/inn/en oder Gastdozent/inn/en befristet eingestellt werden. Den genauen Zuschnitt der Verfahren regelt das FU-Rundschreiben V04/2021 vom 16.08.2021. Für die Beantragung ist ein spezielles Formular notwendig.

Der antragstellende Bereich stellt einen Antrag mit ausführlicher inhaltlicher Begründung zur Vertretung (z.B. Lehrdeputatsreduzierung der/des Stelleninhabers/Stelleninhaberin, Stellenvakanz aufgrund einer Neubesetzung...)

Zur Bearbeitung und Weiterleitung der Einstellungsanträge werden  folgende Unterlagen benötigt:

-          Begründung zum Antrag (Institut)

-          Begründung für eine Beschäftigung außerhalb der Vorlesungszeit (Verwaltung)

-          Prüfungsberechtigung für Gastdozenten (Verwaltung, ggf. über Fachbereichsratsbeschluss)

-          ggf. Zuwendungsvertrag Finanzierungszusage des Drittmittelgebers (Institut)

-          oder Freigabe des Eigenmittelanteils (insb. bei DAAD-Gastdozenturen) (Institut)

-          Lebenslauf des Wissenschaftlers / der Wissenschaftlerin (Institut bzw. Bewerber/in)

-          Urkunden über erworbene akademische Grade (Institut bzw. Bewerber/in)

 

Die FB-Verwaltung fügt dem Antrag ein Begleitschreiben bei und leitet es an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weiter.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zu universitären Selbstverwaltung, zu Studien- und Prüfungsordnungen, zu den Wahlen etc. finden Sie auf dieser Seite der Zentralen Universitätsverwaltung.
(http://www.fu-berlin.de/service/gesetze/index.html)

Hier finden Sie den aktuellen Gleitzeitbogen für Angestellte. Die Beantrag von durch Mehrarbeit entstandenen Freizeitausgleich erfolgt über das Formular für Zeitausgleich.

Krankmeldungen: 

Krank melden müssen sich alle Beschäftigten des Fachbereichs ab dem ersten Krankheitstag. Beschäftigte können bis zu drei Tagen (auf Vertrauensbasis) ohne Krankschreibung dem Dienst fernbleiben. Sie müssen ihre krankheitsbedingte Abwesenheit jedoch unbedingt im jeweiligen Sekretariat melden.

Bitte teilen Sie Ihre Abwesenheit über folgende E-Mailadresse mit: absent@geschkult.fu-berlin.de

Die Sekretariate geben der zuständigen Stelle in der ZUV bei Krankmeldung von wissenschafltichen Mitarbeiter/inne/n und studentischen Beschäftigten Bescheid.

Sekretärinnen und Professor/inn/en melden sich bei Frau Konradi krank bzw. werden dort gemeldet. Dies ist notwendig, um die Kommunikationsabläufe zwischen der Verwaltung und den jeweiligen Arbeitsbereichen sicher zu stellen.

Ab dem vierten Tag der Krankmeldung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, d.h. eine Krankschreibung vorliegen.

 

Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) werden bei vom Arzt bzw. Ärztin ausgestellt und vom Versicherten direkt an die Personalstelle der ZUV geschickt.

  • Professor/innen: Freie Universität Berlin, ZUV Referat IA 11, Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin
  • Beamte: Freie Universität Berlin, ZUV Referat IA 12, Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen: Freie Universität Berlin, ZUV Referat IA 22, Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin
  • Sonstige Mitarbeiter/innen: Freie Universität Berlin, ZUV Referat IB 16, Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin
  • Studentische Hilfskräfte: Freie Universität Berlin, ZUV Referat IB, Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin

Die Höhe der Lehrverpflichtung für Hochschullehrer/innen sowie Beschäftigte des wissenschaftlichen Mittelbaus ist in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) geregelt. Anträge auf Reduzierung der Lehrverpflichtunge müssen zunächst mit einer sehr guten inhaltlichen Begründung an das Dekanat des Fachbereichs gerichtet werden. Die Reduzierung der Lehrverpflichtung wird recht restriktiv gehandhabt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach LVVO genehmigt. Nach erfolgter Befürwortung durch das Dekanat/Verwaltungsleitung wird der Antrag zur weiteren Bearbeitung und rechtlichen Prüfung an die zuständige Stelle  der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet und abschließend vom Präsidium genehmigt.

Die Zentrale Universitätsverwaltung der Freien Universität Berlin überarbeitet ständig Ihre Informationen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie können als Leitfaden für viele Fragen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen und sollten diesen bei Dienstantritt ausgehändigt werden.

Alle Arbeitnehmerinnen werden durch das Mutterschutzgesetz, Beamtinnen durch die Mutterschutzverordnung während der Schwangerschaft und nach der Geburt besonders geschützt. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen, nach der Entbindung. Eine Schwangerschaft ist dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Ausstellen des Mutterpasses anzuzeigen, andernfalls treten ggf. versicherungsrechtliche Ansprüche nicht in Kraft. Der Betriebsärztliche Dienst prüft  die möglichen Gefahren für Mutter und Kind anhand eines Fragebogens.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zum Thema Mutterschutz einen ausführlichen Leitfaden entwickelt.

Bei Fragen rund um den Mutterschutz können Sie sich auch an die Personalstelle der zentralen Universitätsverwaltung, die Verwaltungsleitung oder das Famillienbüro der Freien Universität Berlin (www.fu-berlin.de/familienbuero) wenden.

Mitgliedsausweise sind im Personalbereich der Fachbereichsverwaltung formlos zu beantragen. Die Geltungsdauer umfasst das laufende Kalenderjahr. Die Ausstellung kann nur an Personen erfolgen, die Beschäftigte des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin (gem. §43 (1) Ziff. 1 – 3 BerlHG) sind.

Neben der Tätigkeit an der Freien Universität Berlin können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in begrenztem Umfang eine Nebentätigkeit ausüben. Die Nebentätigkeit ist schriftlich mit einem Formantrag beim Dienstvorgesetzten zu beantragen. Es gelten die Regelungen des Rundschreibens V 06/2011. Der Antrag muss von der Fachbereichsverwaltung befürwortet und von der ZUV genehmigt werden. Erst nach erfolgter Genehmigung der Nebentätigkeit, darf diese ausgeführt werden! 

Die Freie Universität Berlin weist eine Vielzahl von Beschäftigtenvertretungen auf. Zu diesen zählen der Gesamtpersonalrat, Personalrat Dahlem, Studentischer Personalrat, Jugend- und Auszubildenden Vertretung (JAV). Die Rechte der Personalvertretungen regelt das Personalvertretungsgesetz.

W1 - Juniorprofessuren

Der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften stattet Juniorprofessuren (W1) einmalig mit einem Betrag von 8.000,- Euro aus. Darüber hinaus erhalten Juniorprofessuren eine eigene Kostenstelle mit einem jährlichen Ausstattungsbetrag für Sachkosten. Zusätzlich werden sie an den jährlich von Fachbereich ausgeschütteten Leistungsmitteln beteiligt.

 

W2-Professuren sowie W2-Professuren auf Zeit

Der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften stattet W2-Professuren einmalig mit einem Betrag von 8.000,- Euro aus. Darüber hinaus erhalten die Professuren eine eigene Kostenstelle mit einem jährlichen Ausstattungsbetrag für Sachkosten. Zusätzlich werden sie an den jährlich von Fachbereich ausgeschütteten Leistungsmitteln beteiligt. Die Beteiligung des Fachbereichs kann sich auch auf die studentischen Hilfskräfte erstrecken, ist aber grundsätzlich Verhandlungssache. W2-Professuren erhalten vom Präsidium keine weiteren Sach- und Personalmittel.

 

W3-Professuren

Der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften stattet W3-Professuren einmalig mit einem Betrag von 8.000,- Euro aus. Darüber hinaus erhalten die Professuren eine eigene Kostenstelle mit einem jährlichen Ausstattungsbetrag für Sachkosten. Zusätzlich werden sie an den jährlich von Fachbereich ausgeschütteten Leistungsmitteln beteiligt. Die Beteiligung des Fachbereichs kann sich auch auf die studentischen Hilfskräfte erstrecken, ist aber grundsätzlich Verhandlungssache. Bei W3-Professuren sind weitere Positionen zu den Bereichen Personal- sowie Sachmittelausstattung mit dem Präsidium der Freien Universität Berlin und dem Dekanat des Fachbereichs verhandelbar.

Der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften unterstützt die Bestrebungen der im Fachbereich vereinigten Institute und Seminare nach einer zielgerichteten und Förderung junger Nachwuchswissenschaftler/innen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

a.) W1-Programm

b.) W2-Programm

In beiden Programmen sind Zuzahlungen von 50% - 62,5% zu den Stellen notwendig, die von den beantragenden Instituten und Seminaren durch finanzierungsadäquate Vakanzen von Sollstellen realisiert werden müssen, um Personalzuwächse abseits der Sollstellenstruktur zu verhindern. Der Fachbereich trägt zentral neben den ggf. notwendigen Ausstattungen daher keine weiteren Kosten.

Die Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Bereich Dahlem, erreichen Sie hier.

Die Freie Universität Berlin unterstützt ihre Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Sportkursen. Diese können auch während der Kernarbeitszeit besucht werden, sofern dies die Zustimmung Ihres/Ihrer Vorgesetzten findet und die Arbeitsabläufe am Bereich hierdurch nicht nachhaltigbeeinträchtigt werden. Bitte reichen Sie die Anmeldung zum Kurs sowie die Einverständniserklärung des/der Vorgesetzten bei Frau Konradi ein. Die aus Sportkursen resultierenden Abwesenheiten vermerken Sie im Gleitzeitbogen als Pluspause. Es handelt sich hierbei nicht um Arbeitszeit.

Die Freie Universität Berlin bietet neben den Anzeigen in der Tages- und Wochenpresse ein umfangreiches eigenes System für Stellenausschreibungen und Umsetzungsangebote im Internet an.

Die Stundenvergütung der studentischen Hilfskräfte beträgt seit 1. Januar 2022 12,96 € brutto.

Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um das tatsächliche Brutto handelt. Die Arbeitgeberkosten weichen hiervon ab und sind höher anzusetzen.
Sollten Sie die Höhe hierfür benötigenbenötigen, können Sie diese gerne über personal-geschkult@fu-berlin.de oder telefonisch bei unserem Personalbereich erfragen.

Seit dem 01.01.2011 gilt der TV-L FU.

Für studentische Hilfskräfte gilt der Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte vom 25. juni 2018 (TV Stud III)

Unfälle im Dienst oder auf dem Dienstweg müssen umgehend der Personalverwaltung des Fachbereichs angezeigt werden. Für die verschiedenen Statusgruppen stehen unterschiedliche Formulare zur Verfügung:

1. Angestellte

2. Studentische Hilfskräfte

3. Beamte/innen

Die Gewährung von Urlaub ist über den/die jeweilige/n Vorgesetzte/n über den Urlaubsantrag zu beantragen und zu genehmigen. In den lokalen Beschäftigungsstellen ist die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Der Urlaub beträgt für Beamte/innen, Angestellte und Lohnempfänger/innen, deren wöchentliche Arbeitszeit fünf Tage in der Kalenderwoche ist, für jedes Urlaubsjahr gem. § 26 TV-L FU 30 Arbeitstage. 

Studentische Hilfskräfte haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Schwerbehinderte erhalten einen Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis nicht während des gesamten Kalenderjahres besteht, ergibt sich ein Urlaubsanspruch in Höhe der Anzahl von Zwölfteln, wie Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr vorliegen (unter 0,5 wird abgerundet).

AZV-Tage stehen in der bisherigen Form tarifvertraglich nicht mehr zur Verfügung. Es wird dafür eine Freistellung am 24.12. und am 31.12. eines jeden Kalenderjahres gewährt. Beamte und Beamtinnen erhalten auf Antrag einen AZV-Tag pro Jahr.

Weitere Informationen zur Urlaubsregelung bietet der Personalrat Dahlem.

Vermögenswirksame Leistungen können über die Online-Formulare der Freien Universität zu Beginn oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis beantragt werden.

Vertretungen im Krankheitsfall oder bedingt durch andere Umstände sind grundsätzlich vom Institut oder Seminar beim Dekanat zu beantragen. Die Besetzung soll grundsätzlich über eine zeitnahe Stellenausschreibung erfolgen. Ansonsten gelten die Regelungen zur Stellenausschreibung sowie zu den Stellenbesetzungsverfahren. Juniorprofessuren werden durch Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen vertreten, nicht durch Gastdozenturen.

Weiterbildungen im dienstlichen (bzw. teilweise dienstlichem Interesse) hingegen als Arbeitszeit. Weiterbildungen, die nicht im dienstlichen Interesse liegen gelten nicht als Arbeitszeit und müssen im Rahmen der Gleitzeit bzw. durch Urlaubstage abgegolten werden. Sofern die Weiterbildung im dienstlichen Interesse liegt, bitte ich auch hier die Anmeldung zum Kurs sowie die Einverständniserklärung Ihres/Ihrer Vorgesetzten bei Frau Konradi einzureichen.

Die Freie Universität Berlin bietet über das Weiterbildungszentrum ein großes Spektrum an Weiter- und Fortbildungskursen an. Die Kurse können z.T. kostenlos, z. T. auch gegen eine Gebühr wahrgenommen werden. Der jeweilige Dienstvorgesetzte muss den Antrag auf einen Weiterbildung befürworten. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden vom Fachbereich aus Sondermitteln finanziert. Sie können sich unter direkt auf der Website des Weiterbildungszentrums anmelden. Bitte geben Sie in der Voranmeldung an, dass die Beschäftigungsstelle die Weiterbildung finanziert und fügen in das Feld "Anmerkungen" ein: Finanzierungszusage Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften" vom 03/11/2010. Dadurch werden die für die Weiterbildung anfallenden Kosten zentral von der Fachbereichsverwaltung übernommen.

Die aktuellen Formulare für Weiterbeschäftigungen finden Sie hier:

Für Tarifbeschäftigte

Für Studentische Hilfskräfte

Dem Antrag sind immer eine Begründung sowie das Einverständnis des/der Beschäftigten zur Weiterbeschäftigung beizufügen.

Bitte lassen Sie die Formulare nur noch ausschließlich digital vom Antragsteller signieren, bevor Sie uns diese im Original per E-Mail an personal-geschkult@fu-berlin.de zusenden. Sonst kann der Vorgang nicht weiter bearbeitet werden und wir müssen Ihnen diesen leider zurück senden. Die Personalstelle nimmt die Anträge nur noch mit digitalen Unterschriften per Email an.

 Ebenso ist das Formular dann als einzelne Datei sowie alle Anlagen (Begründung sowie Unterlagen der betreffenden Person)  in einer zweiten Datei zu versenden, so dass zukünftig jeder Vorgang aus mindestens zwei Dateien besteht.

Neuregelung zur befristeten Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften

Vor dem Hintergrund der im Amtsblatt der Freien Universität Berlin (Nr. 47/2011 vom 27. September 2011) erlassenen Verwaltungsvorschriften, hat das Dekanat des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften einige Konkretisierungen / Änderungen zu Vertragslaufzeiten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Finanzierung über den Fonds 01* auf seiner Sitzung am 29.05.2012 beschlossen.

I. Bezug nehmend auf den Buchstaben B, Ziffer 3 finden die folgenden Regelungen Anwendung:

1.  Für nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Prae-doc) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beträgt die Vertragslaufzeit grundsätzlich vier Jahre. Eine Verlängerung dieses Vertrages in der Prae-doc-Phase ist grundsätzlich im Rahmen der unter Buchstabe E Ziffer 1 bis 5 genannten Punkte sowie,  im Sinne der Nachwuchsförderung, zum Abschluss einer laufenden Qualifikationsarbeit (Dissertation) über einen vom zuständigen Institutsrat zu befürwortenden Antrag möglich.

2. Wird die Promotion während o. a. Vertragslaufzeit abgeschlossen, ist für eine ohne Ausschreibung unmittelbare weitere Beschäftigung als Post-doc im Rahmen von Buchstabe C Ziffer 1-4 grundsätzlich der Nachweis von zwei Weiterbildungen beispielsweise im Bereich Studium und Lehre aus dem Bereich „Veranstaltungen für Wissenschaftler/innen“ des Weiterbildungszentrums der Freien Universität Berlin, des Berliner Zentrums für Hochschullehre oder vergleichbarer  Einrichtungen dringend empfohlen.

3.  §2 Abs. 5 WissZeitVG bleibt hiervon unberührt

 

II. Bezug nehmend auf den Buchstaben C, Ziffer 3 finden die folgenden Regelungen Anwendung:

1.Für promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Post-doc) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beträgt die erste Vertragslaufzeit drei Jahre.

2. Eine Verlängerung dieses Vertrages um grundsätzlich bis zu drei weitere Jahre in der Post-doc-Phase ist in der Regel nur im Rahmen der unter Buchstabe E Ziffer 1 bis 5 genannten Punkte bzw. mit Beantragung im Dekanat auch im Rahmen einer laufenden Weiterqualifikationsarbeit (Habilitation) möglich.

Zusätzlich ist für die Verlängerung des Vertrages der Nachweis von in der Regel vier Weiterbildungen dringend empfohlen – beispielsweise zwei im Bereich Studium und Lehre sowie zwei Weiterbildungen im Bereich Drittmittelakquise und Drittmittelverwaltung. Die ersten beiden Weiterbildungen sollen nicht deckungsgleich mit denen unter I.2.  genannten Veranstaltungen sein.

3.  §2 Abs. 5 WissZeitVG bleibt hiervon unberührt"

Die Regelungen treten am 01.01.2012 für alle Verträge aus Haushaltsmitteln mit Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, befristet bis zum 31.12.2015 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die unter I. und II. genannten Weiterbildungen im Weiterbildungszentrum der Freien Universität Berlin aus zentralen, dafür gebundenen Mitteln des Fachbereichs getragen.

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