Aufgaben
Als dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte arbeiten wir für
- die Gleichstellung von Frauen am Fachbereich
- die Vereinbarkeit von Familie und Studium/Erwerbstätigkeit
- den Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Belästigung am Fachbereich
Aufgaben im FachbereichUnsere administrativen Aufgaben sind:
- Beratung und Unterstützung der akademischen Selbstverwaltung zu Gleichstellungsfragen; aktive Teilnahme an den Gremien, in denen über die Belange des Fachbereichs beraten und abgestimmt wird, wie Dekanat, Fachbereichsrat u.a.; Unterstützung des Fachbereichs bei der Entwicklung des Frauenförderplans
- Beteiligung an jedem Einstellungsverfahren, von der Formulierung des Ausschreibungstexts bis zur finalen Stellenbesetzung; wenn erforderlich, Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Teilnahme an allen Verfahren zur Berufung von Professor*innen am Fachbereich
- Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen, um die Gleichstellung am Fachbereich voranzubringen.
Individuelle BeratungAls dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind wir Ansprechpartnerinnen für alle Mitarbeiterinnen und Studentinnen des Fachbereichs in Gleichstellungs- und Genderfragen, bei Diskriminierungen und sexueller Belästigung sowie bei Konflikten im Rahmen des universitären Zusammenarbeitens. Wir vermitteln zwischen Konfliktparteien, informieren über Lösungsoptionen und berücksichtigen dabei die hierarchischen Strukturen innerhalb der Universität.
Wir beraten auch zu wissenschaftlichen und beruflichen Karrierewegen, finanziellen Fördermöglichkeiten (wie Stipendien), Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf, Mutterschutz und Elternzeit (z.B. Vertragsverlängerung), und weiteren Themen.
Wir vermitteln überdies an weitere Ansprechpartner*innen in Fällen, in denen wir nicht weiterhelfen können.
Als dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und in unserer Funktion nicht weisungsgebunden.
WahlenJede Frau, die dem Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaft der Freien Universität Berlin angehört, sei es als Studierende, Angestellte oder Professorin, kann sich als Frauenbeauftragte zur Wahl stellen. Über ein Frauenwahlgremium wird eine Kandidatin als dezentrale Frauenbeauftragte bzw. als stellvertretende Frauenbeauftragte in das Amt für zwei Jahre gewählt. Das Gremium setzt sich aus Stellvertreterinnen aller Statusgruppen zusammen (Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Mitarbeiterinnen aus Technik, Service und Verwaltung und Professorinnen) und wird wiederum durch ein Wahlverfahren eingesetzt, an dem alle Frauen des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften teilnehmen können.