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Gerhard Omeke

Gerhard Oemeken

1.1. Name, Tätigkeiten und Positionen

Gerhard Oemeken [Gerd Omeke, Oemichen, Omcken, Omke, Omich(ius), Oemi(c)ke(n)]

Pfr., Superintendent, Hofprediger; luth.; verh.

1.2. Geburts- und Todesjahr und -ort

* um 1485 (o. um 1500) Kamen

† 25. 03. 1562 Güstrow

1.3. Herkunft, Lebensbeschreibung, Konfession

Vater Gerlach, Richter, der v. Hz. v. Kleve sehr geschätzt wurde; nach dem frühen Tod des Vaters verheiratete die Mutter sich wieder, und Verwandte sorgten f. GOs Ausbildung; sie schickten ihn 1520 zum Studium nach Köln, ab 1522 nach Rostock; dort war er Famulus im Haus des Juristen Nicolaus Löwe (Louwe) und wurde anscheinend kostenfrei gehalten; dort „Bekehrung“ zum luth. Protestantismus, wobei der dortige Pfr. Slüter und Luthers Schriften − die in Rostock verboten waren − eine Rolle spielten; aus Rostock musste er fliehen, auch seine Angehörigen entzogen ihm ihre Unterstützung; Aufnahme im Haushalt zweier Lübecker Brüder − Hermann und Hans Kremer − und Förderung dort (Bildungspatronage?), die Lübecker Brüder Kremer gewährten ihm dauerhaft Gastfreundschaft; von den Kremers in Lübeck scheint er nach Wittenberg gegangen zu sein; in Wittenberg hörte er Luther und Melanchthon; 1527 ging er auf Luthers Empfehlung nach Lemgo; 1529 in Büderich, dort vertrieben durch den Hz. v. Cleve; 1530-32 in Lippstadt auf Empfehlung v. Westermann, wo er eine luth. Kirchenordnung durchsetzte; 1532-33 in Soest, v. Rat berufen, tat er das gleiche; 1533-35 in Lemgo Pastor primar.; 1535-40 auf Empfehlung des Urbanus Rhegius Superintendent in Minden (Rhegius war ab 1530 in braunschweigisch-lüneburgischen Diensten und hatte die kirchliche Leitung inne; er führte im Ftm. Lüneburg die Ref. durch, wirkte in Minden, gest. 1541), in dieser Funktion nahm er am Schmalkaldischen Konvent teil und unterschrieb die Schmalkaldischen Artikel; GO stand dabei immer auch in scharfer Auseinandersetzung mit täuferisch-radikalen Gruppen: in Büderich mit Klopriss, in Soest mit Aldegrever, in Minden mit Nik. Krage; in Lemgo und in Minden überwarf er sich wg. seiner Strenge mit dem Rat; dann Superintendent und Hofprediger in Gifhorn unter Hz. Franz v. Lüneburg; ab 1548 Hofprediger in Mecklenburg bei Hz. Heinrich sowie Domherr in Güstrow; Hz. Heinrich berief ihn zunächst nach Schwerin, versetzte ihn aber bald als Propst in das kath. gebliebene Domkapitel in Güstrow, f. dessen Aufhebung (1552) er v. da an tätig war, während er in der Pfarrkirche predigte; 1549 berief der junge Hz. Johann Albrecht ihn und den Parchimschen Superintendenten Riebling zu dem wichtigen landständischen Konvent v. Sternberg, wo auf ihr Drängen hin das Interim f. Mecklenburg abgelehnt wurde; 1552 ernannte Johann Albrecht ihn zum Superintendenten des Güstrowschen Kreises und bestellte ihn mit in die Komm. f. die 1557 begonnenen großen Kirchenvisitationen, aus der er bald wg. Rechthaberei und Habsucht (anscheinend) entfernt werden musste, ohne aber die Gunst seines Fürsten zu verlieren; 1553 begründete er die Domschule in Güstrow; mind. ein Sohn (Franz), also verh.

1.4. Literatur zur Person

Jöcher 3 (1751) 1034 sv Oemicke o. Oemich; Jöcher-Adelung 5. Erg.-Bd. (1816) 968f. sv Oemicke o. Oemichen; ADB 24 (1887) 346f. (Krause) sv Omcken; RGG2 4 (1930) 642 (Rotscheidt) sv Oemeken; RGG3 4 (1960) 1586f. (E. Mülhaupt); BBKL 6 (1993) 1150f. (Irmgard Wilhelm-Schaffer); Krafft ed. (s.u. 2.4.) 88f.; ders. ed. (s.u. 2.4.) 267-273; Robert Stupperich, Reformatorenlexikon. Gütersloh 1984, 159f.; Emil Knodt, Gerdt Omeken. Eine reformationsgesch. Skizze. (= Christl. Lebenszeugen aus und in Westfalen I). Gütersloh 1898; G. Hölscher, Die Gesch. der Mindener Reichsacht 1538 bis 1541. In: Zeitschrift der Ges f niedersächs Kirchengesch 9 (1904) 192-202; Gerdt Oemeken, Soester Kirchenordnung 1532. Von G. Oemeken. Hg. v. Gesamtverband der Ev. Kirchengemeinden in Soest. Aus dem Mittelniederdt. übertr. v. Joachim Giade und Gesine Taubert und mit einem Nachwort vers. v. Robert Stupperich. Faks. der Orig.-Ausgabe Lübeck 1532. (= Soester Beiträge 44). Soest 1984; Udo Geiseler, Die Familie von Quitzow nach der „Quitzowzeit“. In: Hist. Verein Brandenburg, 7. Jahresbericht (1997-1998) 11-18 (die v. Quitzows verfügten vor dem 30j. Krieg über den ausgedehntesten Grundbesitz in der Prignitz und damit über erhebliche Bedeutung in der Kurmark); Torsten Foelsch, Burg und Schloß Stavenow in der Prignitz. Beiträge zur Besitz- und Baugesch. eines märkischen Rittersitzes. In: Jb f Brandenburgische Landesgesch 51 (2000) 96-123: 98f. (zu Lüdeke v. Quitzow)

2.1. Quelle: benutzte Edition

GO, Autobiographie. In der Vorrede zu: ders.: Eyn christliker trost, leer vnd vormanunge, vth der Biblisscher schrifft, olden Lererern [!] vnd vordrefflichsten Heyden, des lesten affschedes haluen vnser vorwanthen vth düssem Jamerdale, Allen Christen, doch vornehmlick dem Erbaren vnde Erenfesten Lüdtken von Quitzow, Meckelnborgisschen Rade, Erffgesetnen tho Stauenow sampt s. Er. kinderen vnd frundtschop tho Denste geschreuen. Dorch Gerdt Omiken, von Kamen Domprauest tho Gustro. [o.O.] 1551, Ar-Er, autobiogr. Abschnitt: Biiiv-Diiv

2.2. Beschreibung der Edition, Bemerkungen

Orig.-Druck

2.3. Literatur zur Quelle bzw. Edition

Krafft ed. (s.u. 2.4.) 267f.; Jancke (2002) 96. 98. 101. 115. 143-147 (Patronage)

2.4. weitere Editionen; Auszüge, Übersetzungen

GO: Autobiographie (Auszug über seine Rostocker Schulzeit und Bekehrung zum luth. Protestantismus). In: Carl Krafft: Aufzeichnungen des schweizerischen Reformators Heinrich Bullinger über sein Studium zu Emmerich und Köln (1516-1522) und dessen Briefwechsel mit Freunden in Köln, Erzbischof Hermann von Wied etc. Ein Beitrag zur niederrheinisch-westfälischen Kirchen-, Schul- und Gelehrtengesch. Elberfeld 1870, 88 (nd., ohne Nachweis; nach Krafft ed. (1894) 267 wurde dem Hg. diese Stelle „aus Rostock mitgeteilt“, die Stelle ist mit dem Beginn der 1894 gedr. neuhochdt. Übers. identisch); K[arl] Krafft (Hg.), Der westfälische Reformator Gerhard Oemiken über seine Lebensgeschichte. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereines 30 (1894) 267-273, Text ab 269 (= neuhochdt. Übers. eines Großteils der Autobiographie aus der o.g. Vorrede)

3.1. Abfassungszeit

wohl um 1551

3.2. AdressatInnen

implizit: Patrone und Pfr.-Kollegen; explizit: mecklenburgischer Rat v. Quitzow, seine Kinder und „fründtschop“ und alle Christen

3.3. Funktion der Quelle

zwei Zwecke genannt: (1) der Hilfe durch die versch. Patrone in krit. Lebenssituationen gedenken (dies öffentlich vor einem Publikum, dem weitere mögliche Patrone angehören); (2) die Pfr.-Kollegen trösten, ermutigen, bestärken, in ebensolchen schwierigen Situationen durchzuhalten − d.h.: Pfr. als Klienten einerseits und deren (Bildungs-, Ämter-)Patrone andererseits sollen in ihrer jwl. Rolle in einer Patronagebeziehung bestärkt werden

3.4. Medium (hsl.; gedr.); Überlieferung; Ort der Hs.

nach Absicht des Autors gedr.

4.1. Berichtszeitraum

ca. 1522 - Zeit des Interims

4.2. Sprache

niederdt.

4.3. Form der Quelle

Ich-Form; Teil der Vorrede zu einer Trostschrift über den Tod, gewidmet einem mecklenburgischen Rat

4.4. Inhalt

eine Kette v. Konflikt- und Notsituationen (meist auf luth. Engagement zurückgeführt) und die jwl. Rettung durch versch. Patrone: als Rostocker Schüler (Verlust der Protektion durch die eigene Familie wg. Prot.) v. Pfr. Slüter; durch die Lübecker Brüder und ihre Familie Kremer (Konflikte im kath. Rostock); als Pfr. durch den Rat v. Lippstadt und v. Soest, dann durch die adlige Familie Wendt, dann durch die Fst. v. Lüneburg etc.; v. eigenen (Pfarr-)Ämtern spricht GO überhaupt nicht; nur an einer Stelle gibt er sich als landesherrlich eingesetzter Pfr. zu erkennen: Krafft ed. (s.o. 2.4.) 272f. lobt er den braunschweigisch-lüneburgischen Hz. Ernst, dass er „sich nicht gegen mich allein, sondern gegen alle Prediger des heiligen göttlichen Wortes, und gegen alle gottesfürchtige, gelehrte Männer, nicht als ein Fürst, sondern wie ein gnädiger freundlicher Vater erzeigt, bewiesen und gehalten.“ (273)

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