Band 46: 1989 - Flucht aus der DDR und der Fall der Berliner Mauer (2016)
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee
1989: Flucht aus der DDR und der Fall der Berliner Mauer
Alexander Pfennig
in Zusammenarbeit mit Arne Bartzsch, Birgit Wienand, Marvin Martin und Daniel Schumacher
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die Siegermächte in Deutschland vier Besatzungszonen ein: Frankreich, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika. Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie waren fortan unter polnischer Verwaltung, mit Ausnahme des Königsberger Gebiets, das nun zur Sowjetunion gehörte. Schon kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden den Menschen in Deutschland durch die neuen Machthaber Einschränkungen auferlegt: Im Mai 1945 durften Zivilisten ihren Wohnort und die unmittelbare Umgebung nur mit einem Passierschein verlassen. Zwischen den Besatzungszonen wurden im Sommer 1945 Demarkationslinien gezogen, die sogenannten „Zonengrenzen“. Vor Über-schreitung einer Zonengrenze musste eine Genehmigung eingeholt werden; für Bauern und Pendler wurde ein „kleiner Grenzverkehr“ eingeführt. Ab dem 30.06.1946 gaben die Besatzungsmächte den Interzonenpass aus, der 30 Tage gültig war und Reisen innerhalb Deutschlands ermöglichte. In der sowjetischen Besatzungszone wurden erste Grenzanlagen errichtet, z.B. Straßensperren.
Nachdem die britischen und amerikanischen Besatzungsmächte für ihre beiden Zonen 1946/1947 ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, die Bizone, eingerichtet hatten, wurde diese Kooperation 1948 auf die französische Besatzungszone ausgedehnt; im Westen Deutschlands entstand die Trizone. Am 01.03.1948 wurde in Frankfurt am Main die Bank deutscher Länder gegründet und am 20.06.1948 wurde in der Trizone die Deutsche Mark der Bank deutscher Länder eingeführt; sie ersetzte die Reichsmark.[1] In der sowjetischen Besatzungszone wurde am 25.07.1948 die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank eingeführt (von 1964 bis 1967 „Mark der Deutschen Notenbank und von 1969 bis 1990 „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“). Auch Berlin wurde in zwei Währungsgebiete unterteilt. Am 23.05.1949 wurde in der Trizone die Bundesrepublik Deutschland gegründet, am 07.10.1949 in der sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik.
Die DDR bezeichnete die 1.378 km lange deutsch-deutsche Grenze noch bis 1956 als „Demarkationslinie“, hiernach als „Grenze“ und ab 1964 als „Staatsgrenze“. Seit 1954 existierte in der DDR an der innerdeutschen Grenze ein Sperrgebiet.[2] Dieses Gebiet umfasste u.a. eine fünf Kilometer breite Sperrzone. Für das Betreten der Sperrzone erhielten Anwohner einen Vermerk in ihrem Personalausweis; für Besucher wurden Passierscheine ausgestellt. Techniker, die Reparaturarbeiten in der Sperrzone durchzuführen hatten, mussten durch Wachkommandos begleitet werden. Auch weit vor der Sperrzone wurden Personenbewegungen überwacht. Ein 500 Meter breiter Schutzstreifen, der an die Sperrzone anschloss, wurde nachts beleuchtet. 50.000 Personen wurden aus dem Grenzgebiet ins Innere der DDR umgesiedelt.[3]
Noch vor Gründung der DDR verließen zwischen 1945 und 1949 900.000 Menschen dauerhaft die sowjetische Besatzungszone. Von 1949 bis zum Bau der Berliner Mauer am 13.08.1961 flohen 2,6 Millionen Menschen aus der DDR.[4] Die „Republikflucht“ war für die DDR ein großes Problem. Dem Staat und seiner Volkswirtschaft gingen gut ausgebildete Fachkräfte verloren; es fand ein „brain drain“ statt (vgl. Dokument Nr. 2). Im Osten Berlins fehlten zeitweilig 45.000 Arbeitskräfte. Insbesondere der Verlust jüngerer Fachkräfte war für die DDR schmerzlich; die Hälfte der Flüchtlinge war unter 25 Jahre alt.
Nicht wenige von ihnen wurden nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR ausgebildet; ihre Ausbildung wurde durch die dortigen Institutionen finanziert. Auch widersprach die Massenwanderung gen Westen der vermeintlichen Überlegenheit des Sozialismus über den Kapitalismus. Dadurch verlor die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR international an Ansehen. Ferner dienten die Flüchtlinge im Westen als Informationsquelle über die DDR.
Nachdem es in der DDR bereits in den 1950er Jahren immer wieder Überlegungen über eine Abriegelung gegeben hatte, erhielt Ulbricht[5] am 03.08.1961 in Moskau von Chruschtschow[6] hierfür die Zustimmung. Ulbricht wurde am 15.06.1961 von einer westdeutschen Journalistin in einer internationalen Pressekonferenz in Berlin-Ost hierzu befragt. Ulbricht antwortete ihr, dass eine Mauer nicht gebaut werden soll. Dennoch wurde diese ab dem 13.08.1961 errichtet. Zwischen 1949 und 1989 starben 1.134 Menschen bei Zwischenfällen an der innerdeutschen Grenze.[7] Etwa 75.000 Menschen kamen wegen „Republikflucht“ in der DDR vor Gericht. Die Anzahl der Opfer der Berliner Mauer, dem „antifaschistischem Schutzwall“,[8] ist unklar. Die Berliner und Neuruppiner Staatsanwaltschaften gaben im Jahr 1999 86 Personen an, die nachweislich durch DDR-Grenzsoldaten getötet wurden. Andere Quellen nennen mehr als 200 Opfer.[9]
1. Ausgangslage
Die Übersicht auf der folgenden Seite verdeutlicht den dramatischen Verlust an Einwohnern der DDR im Vergleich mit anderen Staaten des Ostblocks. Zwischen 1946 und 1982 verließ ein Fünftel der Bevölkerung die sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR. Nur in der Tschechoslowakei wurde ein ähnlicher Prozentsatz erreicht.
Auswanderung aus Ostblock-Staaten, 1946 bis 1982[10]
Land |
Flüchtlinge |
Anteil an der Gesamtbevölkerung in Prozent |
Anmerkungen |
Albanien |
< 1.000 |
0,0 |
|
Bulgarien |
431.000 |
5,3 |
Davon 300.000 Angehörige der türkischen Minderheit, die in die Türkei umsiedelten |
Tschechoslowakei |
1.973.000 |
14,0 |
1946 wurden 1,57 Mio. Deutsche vertrieben; 1968 flohen 200.000 Menschen während der Invasion durch Truppen des Warschauer Pakts |
Sowjetische Besatzungszone/DDR |
3.365.000 |
19,8 |
Fast ausschließlich vor dem Bau der Berliner Mauer |
Ungarn |
332.000 |
3,3 |
Davon 200.000 während des ungarischen Volksaufstands von 1956 |
Polen |
1.877.000 |
6,0 |
Davon 1,3 Mio. deutsche Aussiedler |
Rumänien |
424.000 |
2,2 |
Davon viele deutsche Aussiedler |
Sowjetunion |
500.000 |
0,2 |
Personen jüdischer, deutscher und armenischer Herkunft |
Zwar waren die Bundesrepublik und die DDR beide seit 1973 Vertragsparteien des Inter-nationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen.[11] Dort heißt es in Artikel 12, Absatz 2: „Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.“[12] Auch wurde 1975 seitens der Bundesrepublik und der DDR die Schlussakte von Helsinki unterzeichnet (vgl. Dokument Nr. 4).[13] In ihr steht: „Auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten werden die Teilnehmerstaaten in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln.“[14] In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird in Artikel 13 dargelegt: „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.“[15]
Die DDR hatte aber stets betont, dass sie eher den sozialen Rechten einen besonderen Wert beimisst. Zwar konnten DDR-Bürger ohne Reisepass und Visum in andere Länder reisen, aber nur in die Tschechoslowakei und Polen – nach Polen zudem nur bis zum Jahr 1980.[16] Privat- oder Urlaubsreisen mit Visum konnten darüber hinaus in der Regel nur in die folgenden wenigen Staaten unternommen werden: Bulgarien, Nordkorea, Mongolei, Rumänien, Ungarn, Sowjetunion.
2. Flucht aus der DDR 1989
1974 richteten die Bundesrepublik und die DDR im jeweils anderen Staat Quasi-Botschaften ein, die „Ständigen Vertretungen“.[17] Anfang 1989 hielten sich vier DDR-Bürger in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Berlin-Ost auf, um ihre Ausreise zu erzwingen. In der Botschaft der Bundesrepublik in Prag verfolgten fünf DDR-Bürger ebenfalls dieses Ziel. Vor diesem Hintergrund spitzte sich im weiteren Verlauf des Jahres 1989 ein Streit zu, der schon seit vielen Jahren zwischen der Bundesrepublik und der DDR ausgetragen wurde: Die DDR forderte die Anerkennung ihrer Staatsbürgerschaft seitens der Bundesrepublik. Auch forderte sie, dass die Bundesregierung ihre „Obhutspflicht“ für DDR-Bürger aufgibt; dass sie ihnen nicht die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik in Aussicht stellt (vgl. Dokument
Nr. 5).
Die Lage wurde dadurch erschwert, dass Ungarn Ende Juni 1989 seine Grenze zu Österreich öffnete. DDR-Bürger, die in Ungarn im Urlaub waren, nutzten diese Gelegenheit zur Flucht (vgl. Dokument Nr. 6). Mitte August 1989 berichtete der bundesdeutsche Botschafter in Budapest dem Auswärtigen Amt in Bonn, dass sich im Botschaftsgebäude 140 DDR-Bürger aufhalten. An weiteren Standorten in Budapest warteten ebenfalls DDR-Bürger auf ihre Ausreise in die Bundesrepublik; im September waren es bereits 7.000 (vgl. Dokumente Nr. 7, 16, 18 und 22). Die ungarische Regierung teilte der Bundesregierung mit, dass sie ihre Haltung bzgl. der DDR-Bürger verstehe. Gleichwohl sei dies in erster Linie eine Sache der beiden deutschen Staaten (vgl. Dokument Nr. 8). Das Auswärtige Amt ordnete Ende August 1989 die Schließung der bundesdeutschen Botschaft für den Publikumsverkehr an, da sich dort zahlreiche DDR-Bürger aufhielten (vgl. Dokument Nr. 9). Im Auswärtigen Amt wurde derweil diskutiert, ob die Vier Mächte in die Flüchtlingskrise involviert werden sollen. Dieser Gedanke wurde verworfen; eher wollte man dieses Problem auf europäischer Ebene lösen (vgl. Dokument Nr. 10).
Am 31.08.1989 hielt Erich Mielke, Minister für Staatssicherheit der DDR, eine Besprechung mit den Leitern der Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit der DDR ab. U.a. wurde eine Demonstration gesprochen, die am 04.09.1989 in Leipzig stattfinden sollte, mit „einer außerordentlich hohen Beteiligung“ (vgl. Dokument Nr. 12). Diese Demonstration wiederholte sich dann im Herbst 1989 in Leipzig und in anderen Städten der DDR unter dem Namen „Montags-demonstration“. Auf den Demonstrationen hatte man sich mit dem Slogan „Wir sind das Volk!“ gegen die faktische Alleinherrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), für Freiheit und Demokratie sowie Reisefreiheit und für die Abschaffung des Ministeriums für Staatssicherheit ausgesprochen (zu den Hintergründen siehe Dokumente Nr. 17 und 19). Ab der Leipziger Demonstration am 09.10.1989, an der 70.000 Menschen teil-nahmen, hieß es dann auch „Wir sind ein Volk!“, was als Ruf nach Vereinigung mit der Bundes-republik aufgefasst wurde.[18]
In der Flüchtlingskrise erklärte die Sowjetunion zunächst ihre Solidarität mit der DDR (vgl. Dokument Nr. 13). Aber die Lage entspannte sich nicht; auch in Warschau suchten DDR-Bürger in der bundesdeutschen Botschaft Zuflucht (vgl. Dokument Nr. 14). Die Tschecho-slowakei reagierte im September 1989 auf die Fluchtbewegung, indem sie ihre Grenze zu Ungarn stärker sicherte. So wurden 4.500 DDR-Bürger am Übertritt über diese Grenze gehindert. Die bundesdeutsche Botschaft in Prag richtete sich auf eine Aufnahme von 1.000 DDR-Bürgern ein. Hierfür hatte die Botschaft bei der Bundeswehr Verpflegung und Betten erbeten (vgl. Dokument Nr. 23).
Der bundesdeutsche Botschafter teilte dem Außenminister der Tschechoslowakei mit, dass die Bundesregierung sich gegenüber der ungarischen Regierung für ihre Hilfe erkenntlich zeigen werde. Ähnlich könne zwischen der Tschechoslowakei und der Bundesrepublik verfahren werden. Die Bundesregierung werde keine bundesdeutschen Reisepässe für jene DDR-Bürger ausstellen. Noch bekräftigte die Tschechoslowakei aber ihre uneingeschränkte Unterstützung der DDR. Man werde das Umfeld der bundesdeutschen Botschaft in Prag noch besser sichern, um weitere Zufluchten zu verhindern (vgl. Dokument Nr. 24). Die Bundesregierung sprach sich aber gegen eine stärkere Überwachung des Botschaftsgeländes durch die Tschechoslowakei aus (vgl. Dokument Nr. 26).
Am 28.09.1989 wies Bundesminister des Auswärtigen Genscher seine Amtskollegen aus der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, der DDR, Frankreich und den USA in New York City darauf hin, dass sich inzwischen bereits 2.500 DDR-Bürger auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft in Prag aufhielten (vgl. Dokument Nr. 31). Am Folgetag berichtete das Auswärtige Amt seinem Minister: Mit mehr als 3.000 Personen und weiter zuströmenden DDR-Flüchtlingen lasse sich die Lage auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft nicht mehr beherrschen. Die Statik der Gebäude sei gefährdet, die sanitären Einrichtungen und Schlaf-möglichkeiten seien unzulänglich und es müsse mit dem Ausbruch von Seuchen gerechnet werden. Auch die Bevölkerung Prags und die tschechoslowakischen Behörden bekamen die Auswirkungen der Flüchtlingskrise zu spüren: Am 05.10.1989 parkten im Stadtzentrum Prags 1.600 PKW der DDR-Flüchtlinge.[19] Manche Flüchtlinge gaben in Prag ihre Fahrzeuge dauer-haft auf.
Das Auswärtige Amt riet: Die Bundesrepublik solle die Tschechoslowakei nun doch um eine weiträumige, wenn auch temporäre Absperrung bitten. Auch solle die Tschechoslowakei um zusätzlichen Unterbringungsraum gebeten werden (vgl. Dokument Nr. 32). In dieser Angelegenheit wandte sich Bundeskanzler Kohl, wie vom Auswärtigen Amt angeregt, an den Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, Jakeš (vgl. Dokument Nr. 33). Das Auswärtige Amt kam zu dem Schluss, dass keine weiteren DDR-Flüchtlinge mehr auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft in Prag mehr aufgenommen werden sollten (vgl. Dokument Nr. 34).
In Sitzungen der tschechoslowakischen Regierung und der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei am 29.09.1989 wurde der Vorschlag ausgearbeitet, dass die DDR-Botschaft in Prag den DDR-Flüchtlingen, die sich auf dem Gelände der Bundesrepublik aufhalten, eine Ausreise über das Gebiet der DDR mit Bussen der DDR in die Bundesrepublik ermöglicht. Dies solle eine einmalige Maßnahme sein (vgl. Dokumente Nr. 35 und 36). Dieser Vorschlag wurde durch den DDR-Botschafter in Prag dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Berlin-Ost übermittelt (vgl. Dokument Nr. 38). Hier wurde noch am selben Tag entschieden: Die DDR-Flüchtlinge in den bundesdeutschen Botschaften in Prag und Warschau sollen mit DDR-Zügen von Prag bzw. Warschau in die Bundesrepublik gebracht werden. Die Zugfahrt von Prag in die Bundesrepublik soll über Dresden führen. Die Maßnahmen für die Ausreise sollen durch die Bundesregierung unterstützt werden (vgl. Dokumente Nr. 39 und 41).
Die Bundesregierung erklärte am 30.09.1989 ihre prinzipielle Zustimmung zu diesem Vorgehen; sie wünschte eine Umsetzung noch in der Nacht vom 30.09.1989 auf den 01.10.1989. Auch sollten die Bundesminister Genscher und Seiters (Auswärtiges und Bundeskanzleramt) nach Prag reisen und die Züge von Prag über Dresden in die Bundesrepublik begleiten.[20] Der Zug von Warschau sollte ebenfalls durch Vertreter der Bundesregierung begleitet werden. Seitens der Bundesregierung gab es zunächst keine Presseerklärung (vgl. Dokument Nr. 42).
Genscher sagte über die Stunden in der bundesdeutschen Botschaft in Prag am 30.09.1989, wo er sich mit Seiters an diesem Tag aufhielt, dass sie zu den bewegendsten Momenten seines Lebens gehörten. Genscher wurde bewusst: „Jetzt würden nicht nur einige Tausend Deutsche aus der DDR unsere Botschaft [in Prag] in Richtung Bundesrepublik verlassen können, es kündigte sich Historisches an: Die DDR ist am Ende. Was sich hier vollzieht, ist im Grunde der Zusammenbruch der DDR von innen und von unten; das Ende der Mauer rückt in Sicht-weite.“ Auf dem Balkon der Botschaft sagte er den Flüchtlingen: „Liebe Landsleute, wir sind gekommen, um Ihnen zu sagen, dass Ihre Ausreise (…)“. Genscher konnte diesen Satz zunächst nicht beenden, da ein Jubelsturm losbrach.[21]
Am 01.10.1989 berichtete die Staatssicherheit der DDR: 4.300 DDR-Bürger verließen mit Sonderzügen Prag via DDR in Richtung Bundesrepublik. 72 DDR-Bürger kehrten per PKW in die DDR zurück, um dort ein Ausreiseverfahren abzuwickeln. Somit hielten sich auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft in Prag keine DDR-Bürger mehr auf. Auch von Warschau aus wurden DDR-Bürger per Sonderzug in die Bundesrepublik gebracht. Bei einem Halt in der DDR wurden die Personaldokumente der per Sonderzug ausreisenden DDR-Bürger eingezogen. Nun stellten sich allerdings Fragen zur Staatsbürgerschaft der ausgereisten Personen, zu ihrem Vermögen, ihren Schulden, Wohnungen und Familienmitgliedern, die noch in der DDR lebten (vgl. Dokumente Nr. 43 und 44).
Zwischen den sozialistischen Staaten war zu dieser Zeit die Stimmung stark angespannt. Oskar Fischer, Außenminister der DDR, forderte eine durch die Sowjetunion koordinierte Gegenoffensive gegen den „derzeitigen Großangriff des Imperialismus“. Der Außenminister der Sowjetunion, Eduard Schewardnadse, lehnte dies ab. Er regte sogar eine Ausreise aller ausreise-willigen Bürger aus der DDR an, selbst wenn dies eine halbe Million wäre (vgl. Dokument Nr. 47). Auch nach der Ausreise mit den Sonderzügen hielten sich wieder Hunderte von DDR-Bürgern in den Vertretungen der Bundesrepublik auf (vgl. Dokument Nr. 49). In Prag wurde zwischenzeitlich das Botschaftsgelände gereinigt; bereits am 01.10.1989 hielten sich abends 1.622 DDR-Flüchtlinge dort auf. Die tschechoslowakische Polizei machte den Zugang zum Botschaftsgelände für weitere Flüchtlinge frei (vgl. Dokument Nr. 50). Am 03.10.1989 hielten sich 4.500 DDR-Flüchtlinge auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft in Prag auf sowie weitere 1.000 im Umkreis. 7.600 DDR-Flüchtlinge reisten in der Nacht des 04.10.1989 per Zug über Dresden und Karl-Marx-Stadt in die Bundesrepublik aus (vgl. Dokumente Nr. 52-53, 57, 60, 64-65). Auch nach dieser zweiten Ausreiseaktion war die Lage auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft schwierig; Anfang November 1989 befanden sich dort 4.000 DDR-Flüchtlinge (vgl. Dokument Nr. 68, 73-76).
Für die DDR wurde diese Ausreise über ihr Territorium, mit der sie ihre Souveränität demonstrieren wollte, zum Problem. Denn in Dresden fanden sich am Hauptbahnhof 20.000 Menschen ein; nicht wenige von ihnen wollten auf die einfahrenden Züge aufspringen. Es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei und der Armee, die in dieser Region in erhöhte Gefechtsbereitschaft versetzt wurde. Den Soldaten wurden Maschinenpistolen und scharfe Munition ausgehändigt. In Karl-Marx-Stadt begaben sich 3.500 Personen zum Bahnhof, auch hier kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei.[22]
Innerhalb der Führung der DDR wurden drei Alternativen für die Zukunft diskutiert: 1. Anerkennung der Staatsangehörigkeit der DDR durch die Bundesrepublik, gefolgt von erweiterten Reisemöglichkeiten der DDR-Bürger; 2. Vorübergehende Schließung der Grenzen der DDR bei Inaussichtstellung erweiterter Reisemöglichkeiten noch im Jahr 1989; 3. Sofortige Erweiterung der Reisemöglichkeiten der DDR-Bürger (vgl. Dokument Nr. 51). In Abstimmung mit der Tschechoslowakei wurde die Grenze zwischen der DDR und der Tschechoslowakei am 03.10.1989 um 17.00 Uhr geschlossen (vgl. Dokument Nr. 53-56, 62-63). Diese Schließung sollte am 01.11.1989 aufgehoben werden (vgl. Dokument Nr. 71). In Prag reisten danach täglich zwölf Züge mit jeweils 200 bis 400 Flüchtlingen aus der DDR an; jeden Tag kamen etwa 4.000 Flüchtlinge. Auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft befanden sich aber nur noch 40 DDR-Flüchtlinge (vgl. Dokumente Nr. 84 und 86). Am 03.11.1989 erlaubte die DDR-Führung eine direkte Ausreise von DDR-Flüchtlingen ohne den Umweg über die DDR (vgl. Dokumente Nr. 80 und 81). Binnen einer Woche sind Anfang November 1989 62.500 DDR-Bürger über die Tschechoslowakei in die Bundesrepublik ausgereist (vgl. Dokument Nr. 96). Im Jahr 1989 verließen insgesamt 300.000 Menschen die DDR in Richtung Bundesrepublik; davon waren zwei Drittel unter 30 Jahre alt.[23]
3. Der Fall der Berliner Mauer und seine Folgen
Am Ende einer internationalen Pressekonferenz in Berlin-Ost am Abend des 09.11.1989 verkündete Günter Schabowski, Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED in Berlin-Ost und Sekretär des Zentralkomitees der SED für Informationswesen, dass DDR-Bürger ab sofort ausreisen dürfen (vgl. Dokumente Nr. 89 und 90). Eigentlich hätte diese Neuerung erst früh am 10.11.1989 bekanntgegeben werden sollen (vgl. Band 49, Dokument Nr. 7). In der Nacht des 09.11.1989 gegen Mitternacht wurde an der Bornholmer Straße in Berlin, wo sich 20.000 DDR-Bürger zusammenfanden, der erste Grenzübergang geöffnet; die Berliner Mauer war gefallen. Glücklicherweise fiel auch in dieser Situation kein einziger Schuss.
Allerdings gab es bald ein neues Problem – zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen. Noch im November 1989 wurden in Westdeutschland mehrere Brandanschläge auf ostdeutsche Fahrzeuge verübt. Ostdeutsche erhielten in Westdeutschland bzw. Berlin-West ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 DM. Vor Geschäften bildeten sich lange Schlangen. Museen, Schwimmbäder und Theater durften Ostdeutsche in Westdeutschland und Berlin-West kostenlos besuchen. Dies sorgte bei einigen Westdeutschen für Verstimmungen.[24] Auch gab es in Westdeutschland und Berlin-West Probleme mit Ladendieben und Falschparkern aus Ost-deutschland. Zunächst wurde darauf nicht reagiert; ab 1990 setzten die Behörden aber auch Ostdeutschen gegenüber das geltende Recht durch.[25] Einige Ostdeutsche arbeiteten fortan als Übersiedler oder Pendler in Westdeutschland bzw. Berlin-West. Im Gegensatz zu Ausländern brauchten sie keine Arbeitserlaubnis für ihre Tätigkeit in Westdeutschland/Berlin-West. Bei ihren Arbeitgebern in Ostdeutschland beantragten sie für ihre Aufenthalte im Westen Urlaub oder ließen sich krankschreiben.[26]
Der Zuzug nach Westdeutschland verstärkte dort die Wohnungsnot. Denn im Jahr 1989 kamen nicht nur 300.000 Ostdeutsche, sondern auch 372.342 Aussiedler (überwiegend aus Polen) sowie 121.318 Asylsuchende aus zahlreichen Ländern.[27] Zudem war in den Notlagern für ostdeutsche Übersiedler die Stimmung angesichts einer nicht immer gewissen Zukunft mitunter angespannt.[28] Zum 01.07.1990, mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR, endete das Notaufnahmeverfahren für DDR-Bürger in Westdeutschland und Berlin-West. Die Bundesregierung übernahm damit eine Forderung der damals oppositionellen SPD. Übersiedler aus der DDR erhielten fortan keine Erstbetreuung in Notaufnahmelagern, keine einmalige Überbrückungshilfe in Höhe von 200 DM und keinen zinsverbilligten Einrichtungskredit mehr. Die Zahl der neuen Übersiedler verringerte sich jedoch bereits ab der DDR-Volkskammerwahl am 18.03.1990 auf weniger als die Hälfte.[29]
[1] Die Bank deutscher Länder war somit eine Nachfolgerin der Reichsbank und eine Vorläuferin der 1957 gegründeten Bundesbank. Die erste Serie (1948 bis 1956) wurde in den USA gestaltet und gedruckt.
[2] Nach manchen Quellen waren zudem etwa 40 Prozent der DDR militärisches Sperrgebiet bis Mitte der 1980er Jahre, danach immer noch 25 Prozent. Damals fielen vor allem die Sperrgebietsgürtel entlang der Grenze zur Tschechoslowakei und zu Polen weg. Die an die Truppenübungsplätze anschließenden Sperrgebiete waren mitunter drei- bis viermal so groß wie die Truppenübungsplätze selbst. Vgl. Kowalczuk, Ilko-Sascha. Endspiel: die Revolution von 1989 in der DDR. München: Beck. S. 67; Wenzel, Otto. 1993. Der Tag X. Wie West-Berlin erobert wurde. In: Deutschland Archiv. Zeitschrift für das vereinigte Deutschland. 1993. Nr. 26. S. 1361; Mahler, Gerhard. 1992. Die Einheit von operativer Planung, Logistik und Infrastruktur. In: Farwick, Dieter. Hrsg. 1992. Ein Staat, eine Armee. Von der NVA zur Bundeswehr. Frankfurt am Main: Report Verlag. S. 120 f.
[3] 3.000 Menschen entzogen sich dieser Maßnahme durch Flucht aus der DDR. Im Juni 1952 wurde die Umsiedlung im Rahmen der „Aktion Ungeziefer“ durchgeführt; im Oktober 1961 mit der „Aktion Festigung“ und der „Aktion Kornblume“. Es ist bezeichnend, dass die DDR-Führung ihre eigenen Bürger als Ungeziefer beschrieb. Auch fanden die Zwangsumsiedlungen ohne gesetzliche Grundlage statt. An den neuen Wohnorten wurde den Nachbarn erzählt, es handele sich um Kriminelle, Prostituierte und Asoziale. Dies hatte zur Folge, dass ihnen dort zunächst kein normales soziales Leben möglich war; manche begingen Selbstmord. Ziel dieser Lüge war es, die Ungesetzlichkeit der Umsiedlungsaktion zu vertuschen. Während der Umsiedlung wurde den Betroffenen zunächst kein Ziel genannt. Zudem wurden ihnen Unterkünfte zugewiesen, die nicht ihren bisherigen Wohnungen bzw. Häusern entsprachen. Vgl. http://www.focus.de/politik/deutschland/aktion-ungeziefer-vergessene-opfer-an-der-grenze_ aid_142635.html, Abrufdatum: 28.11.2016.
[4] Vgl. Rühmland, Ulrich. 1963. Mitteldeutschland. „Moskaus westliche Provinz“ – Fünfzehn Jahre Sowjetzonen-staat. Bonn: Bonner Druck- und Verlagsgesellschaft, S. 310
[5] Walter Ernst Paul Ulbricht (1893-1973), Generalsekretär (1950-1953) und danach Erster Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (1953-1971), Erster Stellvertretener des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR (Regierung der DDR, 1955-1960) und Vorsitzender des Staatsrats der DDR (kollektives Staatsoberhaupt, 1960-1973).
[6] Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, Никита Сергеевич Хрущёв (1894-1971), Erster Sekretär der Kommu-nistischen Partei der Sowjetunion (1953-1964), Vorsitzender des Ministerrats (Ministerpräsident, 1958-1964).
[7] Davon 200 Grenzsoldaten der DDR (durch Selbsttötung oder Unfall). Mehr als 20 Grenzsoldaten wurden bei Grenzdurchbrüchen an der innerdeutschen Grenze erschossen. Vgl. Hertle, Hans-Hermann/Sälter, Gerhard. Die mörderische Bilanz an der Mauer. In: Die Welt, 28.07.2006. https://www.welt.de/print-welt/article232049/Die-moerderische-Bilanz-der-Mauer.html. Abrufdatum: 25.11.2016. Frotscher, Kurt/Liebig, Horst. 2005. Opfer deutscher Teilung, beim Grenzschutz getötet. Schkeuditz: GNN-Verlag.
[8] Die war der Gegenbegriff der DDR für den vom Regierenden Bürgermeister von Berlin-West, Willy Brandt, im August 1961 geprägten Begriff „Schandmauer“.
[9] Vgl. Hertle, Hans-Hermann/Nooke, Maria. 2009. Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961-1989. Berlin: Christoph Links Verlag. S. 13.
[10] Vgl. Council of Europe. 1992. People on the move. New migration flows in Europe.Straßburg: Council of Europe Press. S. 16-23.
[11] Die beiden deutschen Staaten wurden in diesem Jahr Mitglieder der Vereinten Nationen. Die Bundesrepublik war allerdings schon seit den 1950er Jahren Mitglied mehrerer Organisationen der Vereinten Nationen und hatte eine Ständige Beobachtermission bei den Vereinten Nationen.
[12] Allerdings wird in Artikel 12, Absatz 3, dargelegt: „Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.“ Vgl. Bundesgesetzblatt, Teil II, 1973, Nr. 60, S. 1539.
[13] Die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, mehrere Tagungen von west- und osteuropäischen Staaten sowie der USA und Kanadas, war eine Vereinbarung über Menschenrechte, die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheitsfragen sowie Fragen der Kooperation in humanitären Angelegenheiten.
[14] Vgl. http://www.osce.org/de/mc/39503, Abrufdatum: 29.11.2016.
[15] Vgl. http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf, Abrufdatum: 29.11.2016.
[16] 1980 fanden in Polen mehrere bedeutende Arbeitsniederlegungen statt; 1981 bis 1983 stand Polen unter Kriegsrecht.
[17] Die DDR bezeichnete die beiden Ständigen Vertreter als Botschafter; sie sah sie also als reguläre Diplomaten an. Die Bundesregierung betrachtete dies anders; für sie war die DDR nicht Ausland. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik war Staatssekretär im Bundeskanzleramt; sein Ansprechpartner war das Außenministerium der DDR. Der Ständige Vertreter der DDR war Staatssekretär im DDR-Außenministerium; sein Ansprechpartner war das Bundeskanzleramt.
[18] Die Polizei und andere bewaffnete Organe der DDR setzten ihre Schusswaffen nicht ein. Vielleicht hat die Niederschlagung der Demokratiebewegung in Peking Anfang 1989, in deren Folge zwischen 300 und 3.000 Menschen getötet wurden, abschreckend gewirkt (obgleich die Führung der DDR die Vorgehensweise der chinesischen Regierung positiv kommentierte). Die größte nicht staatlich organisierte Demonstration in der Geschichte der DDR fand allerdings nicht in Leipzig, sondern in Berlin am 04.11.1989 statt. An ihr nahmen zwischen 200.000 und 1.000.000 Menschen teil. Es wurden zahlreiche Reden gehalten, u.a. von Vertretern des Staats.
[19] Vodička, Karel. 2014. Zündfunke aus Prag. Wie 1989 der Mut zur Freiheit die Geschichte veränderte. München: Deutscher Taschenbuch Verlag. S. 188.
[20] Letzteres wurde Genscher und Seiters dann seitens der DDR – entgegen einer bisherigen Zusage – kurzfristig doch nicht gestattet.
[21] Genscher, Hans-Dietrich. 2014. Der Kreis schließt sich. In: Vodička, Karel. 2014. Die Prager Botschaftsflüchtlinge 1989. Geschichte und Dokumente. Göttingen: V&R unipress. Berichte und Studien Nr. 67, Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung. S. 18 f. Vgl. Genscher, Hans-Dietrich. 1995. Erinnerungen. Berlin: Wolf Jobst Siedler Verlag. S. 13-24, 637-650.
[22] Vgl. Vodička, Karel. A.a.O. S. 148-151.
[23] Vgl. Institut für Koreastudien der Freien Universität Berlin/Ministerium für Wiedervereinigung der Republik Korea. 2010. Band 1. Die Übergangsphase 1989-1990. Berlin. S. 5.
[24] Vgl. Ossi go home. Der Spiegel, 1989, Nr. 48, 27.11.1989, S. 69.
[25] Der West-Berliner Senat musste allein im November 1989 für 60.000 DM DDR-Wagen abschleppen lassen. Vgl. Ende der Schonzeit. Der Spiegel, 1989, Nr. 50, 11.12.1989; S. 58, 60.
[26] Vgl. Preiswert und pflegeleicht. Der Spiegel, 1989, Nr. 51, 18.12.1989, S. 58 f.
[27] Vgl. Einzelzimmer im Puff. Der Spiegel, 1990, Nr. 2, 08.10.1990, S. 55-58; „Ratten in Bunkern“. Der Spiegel, 1990, Nr. 8, 19.02.1990; S. 45, 48, 50.
[28] Vgl. Die klappen uns weg. Der Spiegel, 1990, Nr. 8, 19.02.1990; S. 34, 37.
[29] Vgl. Schluß mit lustig. Der Spiegel, 1990, Nr. 13, 26.03.1990, S. 125-127.