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Band 38: Ausbildung und Weiterbildung (2015)

Prof. Dr. Eun-Jeung Lee

Titel
Band 38: Ausbildung und Weiterbildung
Verfasser
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee
Mitwirkende
Jean Yhee / Arne Bartzsch, Alexander Pfennig, Daniel Schumacher, Dung Vu Tien, Hanan El-Asmer, Katharina Müller, Hoon Jung
Art
Text

Ausbildung und Weiterbildung

 

 

Jean Yhee

in Zusammenarbeit mit Arne Bartzsch, Alexander Pfennig, Daniel Schumacher,

Dung Vu Tien, Hanan El-Asmer und Katharina Müller

 

 

 

Bedeutung der Berufsbildung in Form von Ausbildung und Weiterbildung

 

Dieser Band „Ausbildung und Weiterbildung“ (Bd. 38), der Band „Schule und Bildung“ (Bd. 37), der Band „Hochschule und Forschung“ (Bd. 39) sowie der frühere Band „Bildung“ aus dem Jahre 2010 (Bd. 18) dokumentieren gemeinsam den komplexen Transformationsprozess der Vereinigung im Bildungswesen vor und nach der offiziellen Deutschen Wiedervereinigung, die mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrags am 31.08.1990 stattfand.

 

Dass „Bildung für jeden Staat von zentraler Bedeutung ist“ (Bd. 18, Einleitung, S. 5), ist unbestreitbar. Ihre besondere Bedeutung wird vor allem deutlich, wenn zwei oder mehrere Staaten eine Einheit bilden müssen. Bildung spielt nämlich für den dauerhaften Erfolg dieses Prozesses eine entscheidende Rolle, denn sie soll die Menschen in ihren unterschiedlichen Lebensphasen dazu befähigen, sich im radikalen Wandel der Gesellschaft zu verwirklichen und somit zur Stabilisierung des Prozesses beizutragen.

 

Das Thema Bildung umfasst verschiedene Bereiche. In diesem Band „Ausbildung und Weiterbildung“ werden für den Transformationsprozess relevante Dokumente gesammelt und kommentiert, und zwar nach den folgenden zwei Themengruppen:

1. Ausbildung

2. Weiterbildung

Der Transformationsprozess in diesen beiden Bereichen der Berufsbildung vor und nach der Wiedervereinigung in Deutschland war für den Verlauf des Vereinigungsprozesses entscheidend. Denn Ausbildung und Weiterbildung sollten die Kontinuität des beruflichen und sozialen Lebenslaufs von Schülern bzw. Berufstätigen aus der ehrmaligen DDR nach der Wiedervereinigung ermöglichen. In dieser Hinsicht ist die allgemeine Schulbildung von großer Bedeutung (siehe Bd. 37). Allerdings spielten die beiden Berufsbildungsbereiche eine fast noch wichtigere Rolle; vor allem, weil die Anzahl der Schulabgänger in der DDR, die sich nach dem Abschluss ohne Studium gleich auf die berufliche Laufbahn begaben, viel größer war als in der BRD.[1] Je größer in Korea ein solcher Unterschied zwischen der ROK und DRK zum Zeitpunkt einer möglichen Wiedervereinigung sein wird, desto größer wird auch hier die Bedeutung dieser Bereiche sein.

Die nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern herrschende, sehr hohe Arbeits­losenquote sowie der in einigen Regionen seit Jahrzehnten andauernde Deindustrialisierungs­prozess erforderten ein umfangreiches Paket von politischen und rechtlichen Gegenmaß-nahmen.

 

Um einen Überblick auf dieses Themenfeld zu erhalten, wird vor allem auf Band 18, Teil 4 „Berufsbildung und Wissenstransfer“ verwiesen (Bd. 18/Dokumente Nr. 34–38).

 

Es sei außerdem auf entsprechende Dokumente im früheren Band „Arbeit und Soziales“ (Bd. 36), insbesondere in dessen dritten Teil „Arbeitsförderung und -verwaltung“, hingewiesen.[2]

 

 

Zu den aufgenommenen und exzerpierten Dokumenten

 

Berufsausbildung

 

Die Dokumente Nr. 1-15 dieses Bandes weisen exemplarisch auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen hin, die im Bereich der Berufsausbildung durchgeführt wurden. Während des gesellschaftlichen Umbruchs, des Systembruchs der DDR und ihrer darauf folgenden Liberalisierung und des Beitritts der neuen Bundesländer zur BRD wurde seitens der DDR angestrebt, die Stabilität und Kontinuität des bürgerlichen Lebens innerhalb der (untrennbar zusammenhängenden) Bereiche Bildung, Arbeit und Familie zu sichern und vor der Vereinigung die Kompetenz und Kompatibilität des DDR-Ausbildungssystems (ggf. mit Hilfe von Bildungsinstrumenten der BRD) zu optimieren (Dokumente Nr. 2-6).

 

Bereits vor der offiziellen Wiedervereinigung gab es im Bereich der Berufsbildungspolitik Expertenkontakte und Wissensaustausch, welche die Modernisierung und den Reformprozess in der DDR antreiben und die rechtlichen Bestimmungen im Einigungsvertrag über den Ausbil-dungsbereich identifizieren sollten (Dokumente Nr. 1, 7).

 

Die detailliertesten und umfangreichsten Dokumente der Bundesregierung über die Ausbildung nach der deutschen Wiedervereinigung sind jährliche Berufsbildungsberichte des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBW), in denen nicht nur statistische Studien über die Entwicklungen dieses Bereichs, sondern auch bildungspolitische Prognosen und Vorschläge bezüglich der sich jährlich verändernden Lage und der Problematik der Ausbildung in den alten und neuen Bundesländern diskutiert werden (Dokumente Nr. 8 und 10-13).

Zwei bedeutende Bildungsforschungsinstitute, die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Berlin liefern außerdem empirische Studien über den Transformationsprozess im Bereich der Ausbildung der Jugendlichen im Ost-West-Vergleich (Dokumente Nr. 14, 15).

 

 

Weiterbildung

 

Der Umwandlungs- und Anpassungsprozesses der Weiterbildung vor und nach der Wieder­vereinigung in Deutschland wird hier exemplarisch anhand der Dokumente Nr. 16–26 dar­gestellt. Nicht nur wurde die rechtliche Förderung der Weiterbildung in den neuen Bundes­ländern durch den Einigungsvertrag sowie durch verschiedene Landesgesetze im Rechtssystem verankert, sondern auch von der westdeutschen Zivilgesellschaft stark befürwortet (Doku-mente Nr. 16, 17, 20).

 

Dass „der Weiterbildungsbereich Chancengleichheit schaffen und Bildungsdefizite abbauen [soll]“, und dass „ein vielfältiges Weiterbildungsangebot die Sicherung des Demo­krati­sierungsprozesses dar[stellt]“ war den meisten Akteuren dieses Prozesses schon zur Zeit der offiziellen Wiedervereinigung bewusst (Dokument Nr. 18). Jedoch hing die Problematik mit der hohen Arbeitslosenquote in den neuen Bundesländern (Ende September 1994 waren hier insgesamt 1.040.853 Arbeitslose gemeldet) zusammen, sowie mit der radikalen Umwälzung im Arbeitsmarkt und in der Berufskultur, was oft zu vermehrter Orientierungslosigkeit der Menschen führte (Dokument Nr. 19). Darüber hinaus mussten durch mehrere Vereinbarungen die Kosten für die Weiterbildung einer großen Zahl ostdeutscher Bürger auf die Bundes­regierung und auf die Länder verteilt werden (Dokument Nr. 20).

 

Die Neustrukturierung von Industrie und Arbeitsplätzen und die berufsbegleitende Weiter­bildung in den neuen Bundesländern, die dabei nicht separat berücksichtigt werden sollten, fanden je nach Charakter der Arbeitsstelle in unterschiedlicher Form statt, wobei auch neue Anforderungen wie z.B. Umweltverträglichkeit erfüllt werden mussten (Dokumente Nr. 21, 22, 24).

 

Die Auswirkungen der bildungspolitischen Maßnahmen sowohl für die wirtschaftliche als auch für die demographische Entwicklung in den neuen Bundesländern ließen sich erst durch langjährige Beobachtungen und Analysen erkennen, wie sie sowohl von der Bundesregierung als auch von den Landesregierungen der neuen Bundesländer durchgeführt wurden (Doku-mente Nr. 23, 25).

 

Nicht nur in der Schulbildung sondern auch im Bereich der Berufsbildung wurde die politische Bildung in den neuen Bundesländern angeboten (Dokument Nr. 26).


[1] Es sei hier auf die Stelle aus Band 18 hingewiesen: „Die Plätze waren begrenzt und die Bemühungen, einen zu bekommen, waren groß. Nur 12 Prozent eines Jahrgangs hatten die Chance, die erweiterte 12-klassige poly­technische Oberschule und später eine Hochschule zu besuchen. Die Zulassungsquote zum Hochschulstudium betrug in der DDR im Jahre 1989 12,6 Prozent der 19 bis 21jährigen, sie war damit über die Hälfte geringer als in der Bundesrepublik; Studierende in der DDR waren eine privilegierte Gruppe.“, Bd. 18, Einleitung, S. 7.

[2] Es sei insbesondere auf die folgenden Dokumente hingewiesen:

„Verordnung über die Umschulung von Bürgern zur Sicherung einer Berufstätigkeit“ (Bd. 36, Nr. 65);

„Verordnung über die Gewährung staatlicher Unterstützung und betrieblicher Ausgleichszahlung an Bürger während der Zeit der Arbeitsvermittlung“ (Bd. 36, Nr. 67);

„Erste und Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährung staatlicher Unterstützung und betrieblicher Ausgleichszahlung an Bürger während der Zeit der Arbeitsvermittlung“ (Bd. 36, Nr. 70);

„Organisation und Kompetenzen der Aufbauhelfer (Konsulenten/Einarbeiter) für DDR-Arbeitsämter“ (Bd. 36, Nr. 87);

„Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeit für die Konsulenten und Einarbeiter in der DDR“ (Bd. 36, Nr. 90);

„DDR-Volkskammer – Aktuelle Fragestunde ‚Zur Arbeitslosigkeit in der DDR‘“ (Bd.36, Nr. 107)

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