Band 35: Finanzierung der Deutschen Einheit (2014)
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee
Finanzen und Wirtschaft:
Währungs- und Wirtschaftsunion,
Umstrukturierung und Subventionen in den neuen Ländern
Dung Vu Tien, Katharina Müller und Alexander Pfennig
in Zusammenarbeit mit Arne Bartzsch und Daniel Schumacher
1. Einleitung
Das Bundesministerium der Finanzen spielte bei der Wiedervereinigung eine besondere Rolle. Es war federführend bei der Gestaltung des Staatsvertrages über eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (WWS) (Dokument I). Selbstredend darf das Ministerium im Prozess der Wiedervereinigung aber nicht alleine betrachtet werden. Von der Öffnung der Mauer im November 1989 bis zum Einigungsvertrag am 31.08.1990 stellte es einen wichtigen Vermittlungsapparat im Zusammenspiel mit den anderen Bundesministerien dar. Es moderierte die Verhandlungen mit der DDR, bis das Bundesministerium der Wirtschaft (BMWi) gemäß des Einigungsvertrags die Aufgaben bezüglich der Transformation übernahm, die bis zu diesem Zeitpunkt im Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministeriums gelegen hatten.
2. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- 1971 wurden BMF und BMWi unter Bundesminister Karl Schiller (SPD) vereint, unter seinem Nachfolger Helmut Schmidt (SPD) jedoch wieder getrennt.[1]
- Unter Schmidt erhielt das BMF die Aufgaben, für die es bis heute noch zuständig ist
o Geld-, Kredit-, Währungswesen
o Bank-, Börsen-, Versicherungspolitik
o Erstellung der Bundeshaushaltspläne
- Bundeskanzler Kohl und Bundesfinanzminister Theo Waigel waren bald der Auffassung, dass eine gemeinsame Währung die schnellste Möglichkeit sei, um die DDR an die Bundesrepublik anzuschließen. Demnach machten sie dem damaligen Ministerpräsidenten der DDR, Hans Modrow, ein Angebot, um die DDR in das Währungsgebiet der Bundesrepublik einzugliedern. Der Staatsvertrag über eine WWS-Union trat dann am 01.07.1990 in Kraft.
- Kapitel 2 Artikel 10 §1 des WWS besagt: „Durch die Errichtung einer Währungsunion zwischen den Vertragsparteien ist die Deutsche Mark Zahlungsmittel, Rechnungseinheit und Wertaufbewahrungsmittel im gesamten Währungsgebiet“, (Dokument I) bestehend aus der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Verantwortung für den Geldumlauf und die Kreditversorgung liegt bei der Deutschen Bundesbank. Als Vorteil dieser Regelung wurde eine stabile Währung für die Wirtschaft von DDR und Bundesrepublik gesehen.
- Eine Währungsunion zwischen Bundesrepublik und DDR erfordert den Aufbau eines marktwirtschaftlichen Kreditsystems. Ein existenzieller Bestandteil ist ein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen operierendes Geschäftsbankensystem im Wettbewerb privater, genossenschaftlicher und öffentlich-rechtlicher Banken, aber auch ein freier Geld- und Kapitalmarkt (kurz- bzw. längerfristig) und eine nicht reglementierte Zinsbildung an den Finanzmärkten.[3]
- U.a. Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt. Alle anderen Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt.
- Eine Alternative zur Währungsunion stellt die These von Professor Rudolf Hickel über eine mittelfristige Strategie der DDR-Sanierung dar (Dokument 99). Hickel schreibt, dass eine Währungsunion kaum ein geeigneter Prozess sei, um das Wirtschaftsgefälle zwischen DDR und Bundesrepublik auszugleichen. Seine Strategie:
o Einführung von Marktelementen bei gleichzeitiger Sicherung einer politisch legitimierten und starken Regulierung, um den sozialen und ökologischen Umbau zu steuern und ökonomische Machtkonzentration zu verhindern.
o Schaffung von streng regulierten Finanzierungsinstitutionen (mehrstufiges Bankensystem).
o Abbau des bisherigen Systems der Preissubventionierung bei Sicherung sozialer Ausgleichsmaßnahmen.
o Produktivitätsstärkende Maßnahmen im Unternehmensbereich durch schnelle Zurverfügungstellung von hochwertigen Investitionsgütern und Umwelttechnologien.
o Öffentliche Hilfe aus der Bundesrepublik beim Aufbau eines Warendistributionssystems, um vor Ort einen schnellen Zugang zum Angebot von Gütern und Dienstleistungen zu schaffen.
o Ausbau der öffentlichen Infrastruktur.
- Hickel sieht vor, dieses Projekt durch folgende Strategien zu finanzieren:
o Langfristige Anleihen von 100 Mrd. DM im In- und Ausland.
o Verringerung des Verteidigungshaushalts um etwa zehn Mrd. DM.
o Abgaben von Unternehmen der Bundesrepublik in die DDR
o Öffentliche Kreditaufnahme nur unter der Bedingung, dass keine Geldentwertung sowie keine starken Belastungen der Kapitalmärkte entstehen.
o Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 DM / 120.000 DM (ledig/verheiratet).
- Auch Gremien wie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung äußerten ihre Zweifel bzgl. der Vorteile eines sofortigen Zusammenschlusses beider Volkswirtschaften bzw. der schnellen Einführung einer Währungsunion (Dokument 98)
- Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Prof. Dr. Hans K. Schneider, führt auf, dass die Einführung einer Währungsunion nicht am Beginn stehen sollte, da die Gefahr bestehe, dass dadurch die Hoffnung in der DDR erweckt werde, durch die Deutsche Mark der Bundesrepublik an den Lebensstandard in Westdeutschland anknüpfen zu können. Das Einkommen bzw. der Wohlstand der Bevölkerung der DDR sei jedoch nicht an eine Währung gebunden, sondern an die Produktivität, die weit hinter der der Bundesrepublik liege. Eine einheitliche Währung würde den Einkommensabstand von West- und Ostdeutschland schlagartig aufzeigen.
- Eine genauere Darstellung des maroden Zustands der DDR-Wirtschaft wurde vom Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft vorgenommen (Dokument 100).
- Schneider ist der Meinung, dass eine Reform der DDR-Wirtschaft der erste Schritt sein sollte, nicht aber eine sofortige Währungsunion. Unter Reform versteht er ein graduelles Angleichen der DDR-Wirtschaft an die Wirtschaftslage der Bundesrepublik.
- Demgegenüber äußert sich Prof. Dr. Karl Schiller während einer Debatte im Haushaltsausschuss: „Die Wiedervereinigung sei wie eine Fusion zweier großer Firmen, bei der am Ende fantastische Gewinne anfallen. Aber diejenigen, die dennoch die Deutsche Einheit in Mark und Pfennig rechnen und dabei über kurzsichtige Betrachtungsweisen nicht hinauskommen, sollten sich eine andere Frage stellen: Wer will den Wert von Einheit, Frieden und Freiheit beziffern? Wir fragen ja auch nicht nach den Kosten der Demokratie oder des Föderalismus“.[4]
- Entgegen aller Warnungen forcierte Bundeskanzler Kohl die Idee einer sofortigen Wiedervereinigung. Die Finanzminister Theo Waigel (Bundesrepublik) und Walter Romberg (DDR) unterschrieben daraufhin den WWS-Vertrag am 18.05.1990; der Vertrag trat am 01.07.1990 offiziell in Kraft.
- Günter Pehl schildert in seiner Analyse aus dem Jahre 1992, dass durch die Einführung der WWS die Produktivität, die Reallöhne (Lohn, der der Kaufkraft entspricht), das Bruttosozialprodukt und Investitionen im Westen angestiegen seien und zugleich die Arbeitslosenzahl seit 1982 wieder unter die Zwei-Millionen-Marke gesunken sei. Im Gegensatz zum Westen seien Produktion und Beschäftigtenanzahl im Osten auf ein dramatisches Niveau gesunken. Aufgrund der Tatsache, dass westliche Produkte von der Ost-Bevölkerung bevorzugt würden, fänden Güter aus den neuen Ländern keinen Absatz, was zu Schließungen von Produktionsstätten führte. (Dokument 102).
4. Wirtschaftsunion
- Die Währungsunion gilt als Grundgerüst für eine Wirtschaftsunion.
- Mit einer Wirtschaftsunion erklärt sich die DDR bereit, die soziale Marktwirtschaft der BRD mit ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen anzunehmen. Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung des Preisniveaus, einem hohen Beschäftigungsstand und dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem Wirtschaftswachstum.[5] Die DDR stellt in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen für eine Entfaltung der Marktkräfte und der Privatinitiative, um den Strukturwandel, die Schaffung moderner Arbeitsplätze, eine breite Basis aus kleinen und mittleren Unternehmen, sowie freien Berufen, und den Schutz der Umwelt zu fördern.[6] Die zentralisierte und regulierte Wirtschaft der DDR wird durch freie Entscheidungen der Unternehmen über Produkte, Mengen, Produktionsverfahren, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Preise und Gewinne ersetzt.
- Zusätzlich erklärt sich die DDR dazu bereit, die rechtlichen und wirtschaftspolitischen Ziele der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung der Länder des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe anzuerkennen.
- Wichtige Bereiche der Wirtschaftsunion sind:
o Innerdeutscher Handel: Die Anpassung des Berliner Abkommens vom 20.09.1951 (Interzonenhandel) an die neuen Verhältnisse der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.
o Außenwirtschaft der DDR: Die DDR übernimmt die Grundsätze des freien Handels, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) beschlossen wurden. Bestehende Verträge und Verpflichtungen werden nicht annulliert, sondern den Bestimmungen der Währungs-, und Wirtschafts- und Sozialunion angepasst.
o Strukturanpassungen der Unternehmen: Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen durch Förderung privater Initiativen und moderner Wirtschaftsstrukturen mit vielen kleinen und mittleren Betrieben, um eine Grundlage für Wirtschaftswachstum und zukunftssichernde Arbeitsplätze zu schaffen.
o Agrar- und Ernährungswirtschaft: Die DDR unterstellt sich den Vorgaben des EG-Agrarmarktes mit seinen Verträgen mit anderen EG-Ländern, sowie einer Synchronisierung mit dem Agrarmodell der Bundesrepublik, bestehend aus u.a. Subventionierungsmaßnahmen. Die Komplexität im Bereich der Agrarwirtschaft wird im Antrag über eine Unvorhergesehene Ausgabe im Zusammenhang mit der Einführung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion kurz skizziert. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe von 50 Millionen DM (Dokument 41).
o Umweltschutz: Mit dem Inkrafttreten des WWS-Vertrages erklärt sich die DDR dazu bereit, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Eine schnelle Harmonisierung der Umweltschutzanforderungen und Gesetzgebung der Bundesrepublik wird mit dem WWS-Vertrag angestrebt.
- Die Umstrukturierungskosten der DDR werden im Finanzplan des Bundes für die Jahre 1990-1994 aufgeführt (Dokument 42).
- Weitere Finanzierungsmittel kommen von Krediten aus dem Sondervermögen des European Recovery Programm, dem Lastenausgleichs-Fonds, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau[7] und der Deutschen Ausgleichsbank (Dokument 31).[8] Durch das ERP-Sondervermögen stehen dem Bund 5.374.000.000 DM zur Verfügung. Bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen müssen Mehrausgaben bis zu 5.000.000 DM nicht im Nachtragshaushalt aufgelistet werden. Unvorhergesehene und unabweisbare Bedürfnisse, die zu überplanmäßigen Ausgaben führen, müssen dabei laut Artikel 112 des Grundgesetzes vom Bundesminister der Finanzen bewilligt werden (vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 112).
- Die Schwierigkeit der Kostenkalkulation für eine Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft wird deutlich in den Nachträgen des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1990 sowie dem zweiten und dritten Nachtrag des ERP-Sondervermögens (Dokumente 33, 37, 38).
- Zu einer erfolgreichen wirtschaftlichen Umstrukturierung gehören die folgenden Prozesse:
o Privatisierung und Sanierung der Staatsbetriebe: Privatisierungs- und Sanierungsmaßnahmen werden von der Treuhandanstalt gewährleistet. Ihr obliegen folgende Tätigkeiten (Dokument 11):
1. Privatisierung durch Veräußerungen von Geschäftsanteilen oder Vermögensanteilen.
2. Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
3. Stilllegung und Verwertung des Vermögens von Unternehmen, die nicht sanierungsfähig sind.
4. Sicherung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensstrukturen, die den Bedingungen des Marktes und den Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft entsprechen.
5. Schnelle Selbstfinanzierung der Unternehmen durch Geld- und Kapitalmärkte.
6. Ausstellung von Bürgschaften für die Unternehmer.
o Verkauf volkseigener Gebäude (Band 29, Dokument 9)
o Abbau von Investitionshemmnissen in der DDR einschließlich Berlin-Ost:
1. U.a. steuerfreie Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter z.B. in eine Kapitalgesellschaft (u.a. Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in der DDR. Die Bundesregierung legt dar, dass zum Aufbau einer leistungsstarken und wachstumsfreund-lichen Wirtschaftsstruktur in der DDR vor allem private Investitionen erforderlich seien. Dazu sei es notwendig, steuerliche Hemmnisse, die in der Übergangsphase bis zur Deutschen Einheit einem Engagement von Investoren aus der BRD entgegenstünden, abzubauen, um Investitionen in der DDR zu subventionieren (Dokument 35).
2. Klärung der Eigentumsverhältnisse (Band 29, Dokument 1)
3. Vorrang von Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen (Band 29, Dokument 6)
4. Erneuerung der Infrastruktur auf Land, Wasser und in der Luft (Band 29; Dokumente 29, 30, 37)
o Anwerbung von Führungspersonal für Wirtschaft und Verwaltung für eine funktionierende und qualifizierte Organisation der Länder, Gemeinden und Kreise (Dokument 77; Band 28; Dokumente 44, 45, 51, 57)
o Bei der Vorbereitung der WWS war es wichtig, regionale Finanzämter in den neuen Ländern einzurichten, die als Verwaltung von Steuern aller natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen dienen sollten (Dokument 24).
o Eine umfassende Wohnungsbau- und Wohnungssanierungspolitik als revitalisierende Maßnahme für die DDR-Wirtschaft. Die Finanzmittel zu den Modernisierungsprogrammen der Häuser werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgedeckt (Band 29, Dokument 12). Das Altschuldenhilfe-Gesetz dient der Unterstützung für den Erwerb von Häusern in der DDR (Band 29, Dokument 20) und soll die Privatisierung volkseigenen Vermögens beschleunigen.
5. Bankenwesen
Bei der Transformation der gesamten ostdeutschen Wirtschaft spielte die Umstrukturierung des ostdeutschen Bankenwesens eine zentrale Rolle. Das Bankensystem der DDR war auf die sozialistische Planwirtschaft zugeschnitten. Die Staatsbank war zentrales Organisations-, Kontroll- und Führungsorgan, das zugleich als erweitertes Politbüro der SED-Regierung und Notenbank der DDR diente (siehe Abbildungen auf den folgenden Seiten). Andere Geldinstitute wie z.B. die Sparkassen waren in der DDR vorhanden, standen aber alle unter der Kontrolle der Staatsbank, welche wiederum ein ausführendes Organ des Ministerrats war.
- Um das Bankensystem der DDR besser verstehen zu können, sollen im Gegensatz dazu hier zunächst die markanten Merkmale eines Bankenwesens in einer freien Marktwirtschaft erläutert werden:
o Deutschland hat ein zweistufiges Bankensystem, bestehend aus privaten Banken, Genossenschaften und öffentlich-rechtlichen Banken auf der einen Seite und einer autonomen Notenbank auf der anderen Seite.
o Aus einer marktwirtschaftlichen Ordnung ergeben sich das Kreditvolumen (Kredite der Deutschen Bundesbank und der Kreditinstitute an Unternehmen, private und öffentliche Haushalte) und der Marktzins aus Angebot und Nachfrage auf dem Kreditmarkt.
o Aufgrund der Tatsache, dass den Kreditanstalten nur knappe finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen und diese untereinander konkurrieren, hat ein Kreditanbieter zum Ziel, den aus der Zinsspanne resultierenden Gewinn bestmöglich zu maximieren.
o Neben dieser vereinfachten Darstellung des Bankensystems der Bundesrepublik haben Kreditanstalten weitere Unterziele, u.a.
1. Expansion oder Halten von Marktanteilen
2. Zufriedene Belegschaft
3. Gute Stellung des Unternehmens in der Öffentlichkeit (Corporate Social Responsibility)
4. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens
o Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Kreditinstitute ist die Berechnung des Risikos eines Kreditengagements. Es handelt sich um einen sogenannten Risikozuschlag auf die vereinbarte Zinsspanne, der nicht explizit erwähnt werden muss. Dieser Zuschlag beinhaltet die Beurteilung der Sicherheiten aus dem Kreditgeschäft sowie aus den Ertragschancen der resultierenden Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, Erwartungen der Bank über die Entwicklung der Branche des Kreditnehmers und die Konjunktur des Kredits und des Arbeitsmarktes im Allgemeinen.
o In der Bundesrepublik sind Kreditinstitute bis zu einem bestimmten Grad staatlichen Regelungen unterworfen, wie z.B. aufsichtsrechtlichen Solvenz- und Liquiditätsrichtlinien. Diese werden von den staatlichen Aufsichtsbehörden und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen kontrolliert. Generell greift der Staat nur durch öffentliche Sonderinstitute, die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Deutsche Ausgleichsbank, in den Kreditmarkt ein, um ausgewählte Wirtschaftszweige, Existenzgründungen oder bestimmte Investitionen mit günstigen Kreditzinsen und langen Tilgungszeiträumen zu subventionieren.
- Das Bankenmodell der DDR:
o Im April 1945 schloss die sowjetische Besatzungsmacht alle Kreditinstitute in ihrem Hoheitsgebiet. Doch Karl Marx schrieb in seinem Kommunistischen Manifest von 1848, dass für die Geldwirtschaft eines sozialistischen Wirtschaftssystems eine „Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol, von Notwendigkeit ist“.[9] Lenin führte weiter aus: „Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik – das ist schon zu neun Zehntel ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“.[10]
o Im Vergleich zum westdeutschen Modell war das Bankwesen der sozialistischen Planwirtschaft der DDR vollkommen anders konzipiert und strukturiert. Kreditvolumen und Zinssatz entstanden nicht aus Angebot und Nachfrage des Kreditmarktes, sondern wurden von der Staatsbank bzw. dem Ministerrat unbeschränkt reguliert.
o Die Sowjetunion führte nach der Währungsreform von 1948 ein Monobankensystem in der DDR ein. Es entstand jedoch kein Einbankensystem, wie Marx und Lenin es sich vorgestellt hatten. Nichtdestotrotz waren die verschiedenen Banken innerhalb der DDR der Staatsbank direkt untergeordnet.
o Zusammenfassend kann man das Bankenwesen in der DDR folgendermaßen kennzeichnen:
1. Bankinstitute waren ein integraler Bestandteil der sozialistischen Planwirtschaft.
2. Bankinstitute waren nicht nur zur Planerfüllung verpflichtet, sondern der verlängerte Arm der Staatsbank und dementsprechend in die gesamtwirtschaftliche Plankontrolle des Planungsapparates einbezogen.
3. Es gab keinen Wettbewerb innerhalb des Systems; die Kundenpotentiale wurden durch die Staatsbank bzw. die Planungsbehörden zugewiesen. Dementsprechend eingeschränkt und rudimentär war die Produktpalette.
4. Es gab keinen Geld- und Kapitalmarkt.
o Demzufolge ist die Abschaffung des bisherigen Bankwesens in der DDR eine grundlegende Voraussetzung für die WWS-Union und die Transformation der DDR-Wirtschaft gewesen.
- Der Bankensektor war neben der Nationalen Volksarmee der Bereich, der sich seit dem Mauerfall vom 09.11.1989 bis zum WWS-Vertrag und dem Einigungsvertrag am 03.10.1990 dem bundesdeutschen System am rasantesten anpasste. Der erste wichtige Schritt war das Ende des Monobankensystems der DDR und die Einführung eines zweistufigen Bankensystems nach dem Modell der Bundesrepublik mit einer autonomen Notenbank auf der einen und einem dreistufigen Bankenmodell auf der anderen Seite; bestehend aus privaten, genossenschaftlichen, und öffentlich-rechtlichen Banken. Dabei sollte die ehemalige Staatsbank der DDR bis zur Einführung der WWS-Union die Funktionen der Deutschen Bundesbank als Notenbank in den neuen Bundesländern übernehmen (Dokument 5).
- Nachdem die Deutsche Bundesbank mit der Einführung der WWS-Union die Aufgaben der ehemaligen Staatsbank in der DDR übernommen hatte, ging das Vermögen der Staatsbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau über und andere DDR-Kreditinstitute wurden in die Verwaltung der Treuhandanstalt eingegliedert. Große Teile der Liegenschaften und das Inventar der Staatsbank wurden den öffentlich-rechtlichen Sparkassen übergeben, der andere Teil zwischen den privaten Banken Deutsche Bank und Dresdner Bank aufgeteilt.
- Schlagzeilen machten dabei die Verkäufe der ehemaligen Kreditinstitute (ausgenommen sind die genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken) durch die Treuhandanstalt aufgrund der Tatsache, dass diese größtenteils unter Wert an private Bankhäuser verkauft wurden. So das Fallbeispiel: Der Verkauf der Berliner Stadtbank, eines der letzten übriggebliebenen Kreditinstitute der DDR, an die Berliner Bank (Dokument 74). Eine Besonderheit der Kreditbanken der DDR war, dass Altkreditforderungen von insgesamt 177,5 Mrd. DM offen waren, diese aber beim Verkauf der Kredithäuser durch die Treuhandanstalt nicht berücksichtig wurden (Dokument 96).[11]
Kreditinstitute |
Altkreditforderungen in Mrd. DM (ca.) |
Deutsche Kreditbank AG |
124,5 |
Deutsche Außenhandelsbank |
7,0 |
Genossenschaftsbank Berlin |
17,5 |
Berliner Stadtbank AG |
11,5 |
Deutsche Handelsbank AG |
6,5 |
Sparkassen und Volksbanken |
10,5 |
- Die Einführung eines Bankenwesens mit unabhängigen Kreditinstituten in der DDR stellte sich als schwieriger heraus als die Transformation der Staatsbank. Erstens mussten die für eine soziale Marktwirtschaft unbrauchbaren Gesetze abgeschafft bzw. den neuen Umständen angepasst werden. Zweitens hatten die privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken aus der Bundesrepublik Schwierigkeiten, sich in der DDR aufzustellen. Ein erhebliches Problem der Banken war das Auffinden geeigneter Standorte für Bankfilialen, die z.B. den Unfallverhütungsvorschriften der Bundesrepublik entsprachen. Viele Privatbanken mussten zur Anfangszeit auf Container ausweichen, um ihre ersten Filialen eröffnen zu können.
- Bezüglich der Liegenschaften hatten die öffentlich-rechtlichen Sparkassen ein leichteres Spiel. Diese waren schon in der DDR vorhanden gewesen. Zusätzlich übernahmen sie einen großen Teil der ehemaligen Liegenschaften der Staatsbank. Die Transformation der Sparkasse als eine öffentlich-rechtliche Institution spielte eine besondere Rolle während der Transformationsperiode.
o Sparkassen gehören seit dem 18. Jahrhundert zur deutschen Geschichte. Als öffentlich-rechtliche Institution gehören sie neben den Genossenschafts- und Privatbanken zum Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe liegt darin, der Bevölkerung Optionen für sichere verzinsliche Geldanlagen anzubieten. Eine Sparkasse gehört in der Regel einem regionalen bzw. örtlichen Träger, wie z.B. einem Landkreis, einer Gemeinde oder einem Zweckverband (Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften) an.
o Mit der Währungsreform 1948[12] und der offiziellen Teilung Deutschlands im Jahr 1949 entstanden zwei unterschiedliche Sparkassensysteme. Im Westen entwickelte sich ein Sparkassenmodell, das leistungs- und kundenorientiert arbeitete und zu einer der größten und leistungsfähigsten Kreditinstitutsgruppen des Landes avancierte. Das Sparkassenmodell im Osten wurde in die staatliche Planwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) integriert. Demnach waren die Sparkassen der Staatsbank der DDR untergeordnet. Die Geschäftstätigkeit der Sparkassen war in der DDR nach wie vor regional bzw. lokal ausgerichtet, doch konnten sie nur innerhalb des ihnen vorgegebenen sozialistisch-planwirtschaftlichen Rahmens tätig sein.
o Den Sparkassen der DDR wurde vor der Einführung der WWS-Union bewusst, dass sie das Sparkassenmodell der Bundesrepublik so schnell wie möglich übernehmen mussten, um konkurrenzfähig gegenüber den privaten Banken sein zu können. Das Sparkassenmodell der Bundesrepublik wurde am 29.06.1990 offiziell in die Gesetzesblätter der DDR aufgenommen, ebenso wie Anordnungen über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Dokument 20, Dokument 25, Dokument III).
o Für Interessenvertretung, Organisation und Management der Sparkassen in den neuen Bundesländern war der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband (OSGV) zuständig (Dokument 10). Dabei entschied man aufgrund der Strukturprobleme in den neuen Ländern, dass nicht jedes Land einen Verband bekam, wie es im Westen üblich war. 1992 schieden die Thüringer Sparkassen aus dem OSGV aus, um sich dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen anzuschließen (Dokument 75). Grund für den Zusammenschluss war neben eindeutigen Synergieeffekten sicherlich auch die Hoffnung Thüringens auf ein beschleunigtes Erreichen westdeutscher Standards.
o Für die anderen neuen Länder haben sich folgende Lösungen ergeben: Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale Düsseldorf/Münster fungierte kommissarisch für die Sparkassen in Brandenburg. Sachsen-Anhalt ging mit der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (Hannover, Braunschweig und Magdeburg) eine Verbundlösung ein, die als Mitteldeutsche Landesbank firmiert. Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale angeschlossen. Nur Sachsen als neues Bundesland mit den meisten Einwohnern hatte eine eigene Girozentrale des Landes Sachsen (Markkleeberg, Leipzig), die sich später auflöste und von der Landesbank Baden-Württemberg übernommen wurde. Die Ost-Berliner Sparkassen gliederten sich 1990 dem Berliner Sparkassenverband und der Landesbank Berlin-Girozentrale Berlin an.[13]
o Die Abbildung auf der folgenden Seite zeigt die Marktanteile der Sparkassen in den neuen Ländern. Wenn auch die Sparkassen bei Kreditgeschäften mit Unternehmen und Privatpersonen nur einen Marktanteil von acht Prozent hatten, waren sie in den Spareinlagengeschäften mit Unternehmen und Privatpersonen mit 77 Prozent (Spareinlagen/Sparbriefe) und 66 Prozent (Einlagen) 1991 Marktführer in den neuen Ländern.
- Probleme in den Bereichen Personal, Telekommunikation und Personenverkehr schienen alle – private, öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche – Banken in der DDR gehabt zu haben(Dokumente II und III).
o Personal und Know-How: Weil das Bankensystem der DDR vollkommen anders aufgebaut war, fehlte es in den neuen Ländern zu großen Teilen an Personal, das für das westliche Bankgeschäft ausgebildet war. Weil es viel Zeit in Anspruch genommen hätte, das gesamte ostdeutsche Personal umzuschulen, entschied man sich für einen Personaltransfer von West nach Ost, zumal Personaltransfer auch Wissenstransfer bedeutete. Es gab demnach drei Möglichkeiten der Personalrekrutierung:
1. Vorhandenes Personal: Das traf nur auf die Joint-Venture-Banken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken zu. Hier ist anzumerken, dass in der DDR der Beruf nicht frei gewählt werden konnte, sondern auch hier der Plan weitgehend bestimmend war. Da junge, kräftige Männer in körperlich anstrengenden Berufen untergebracht wurden, war dement-sprechend der Frauenanteil im Finanzsektor hoch. Dies bedeutet auch, dass die Mitarbeiter ihre Berufswahl nicht selbst getroffen hatten und deshalb teilweise nicht sehr motiviert arbeiteten. Angesichts der besonderen Belastungen und Anforderungen, welche die Trans-formation mit sich brachte, konnte dies ein Hemmnis für einzelne Kreditinstitute darstellen.
2. Westdeutsche Arbeitskräfte: Arbeitskräfte aus den alten Ländern mit bankspezifischer Qualifikation, die entweder aus der gleichen Bank oder Bankengruppe stammten und entsandt oder eigens für diese Tätigkeit eingestellt wurden.
3. Ostdeutsche Arbeitskräfte: Diese mussten erst als Auszubildende, Trainees oder durch „learning by doing“ qualifiziert werden.
o Telekommunikation: Die Telefonleitungen der ehemaligen DDR waren bei weitem nicht ausreichend und von schlechter Qualität, was den Einsatz von Telefax und anderer Datenübertragung teilweise unmöglich machte. Hier traten bis 1991 erhebliche Verbesserungen ein. Als Zwischenlösung dienten z.B. Satellitenleitungen.
o Personenverkehr: Das ostdeutsche Straßennetz war vollkommen überlastet. Vor allem fehlten Verbindungen in den Westen aufgrund der jahrzehntelangen Teilung. Eisenbahnen und Luftverkehr waren auch unzureichend, wobei sich im Luftverkehr das Angebot schneller verbesserte als bei der Bahn. Dies lag an den geringeren und einfacher ausführbaren Investitionen in diesem Sektor. Die Problematik für Banken sowie für andere Unternehmen lag darin, dass sich lange Fahrtzeiten zu Besprechungen, Seminaren, Kundenbesuchen etc. ergaben.
- Die Transformation des Bankenwesens in der ehemaligen DDR ist ein Kernstück der Transformation der ostdeutschen Wirtschaft insgesamt und damit ein wichtiges Kapitel der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
- Die Transformation des ostdeutschen Bankenwesens lässt sich nicht von der Einführung der Deutschen Mark in den neuen Bundesländern trennen – und umgekehrt. Bei der Substitution der DDR-Währung ging es letztlich darum, die systemkonstituierenden Merkmale des bisherigen sozialistischen Systems zentraler Planung der DDR durch die ordnungspolitischen Grundelemente der WWS- Union der BRD zu ersetzten.
- Zusammenfassend mussten für die Transformation des DDR-Bankenwesens drei wichtige Schritte bewältigt werden.
o Loslösung von der Staatsbank und den damit zusammenhängenden Gesetzen der DDR.
o Vorbereitung auf den marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
o Neuorganisation und Wiederherstellung der kommunalen Orientierung durch die öffentlich-rechtlichen Institutionen.
6. Bestimmungen über den Staatshaushalt und die Finanzen
- Staatshaushalt: Grundsätzlich sollten die öffentlichen Haushalte in der DDR von den jeweiligen Gebietskörperschaften unter Beachtung der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aufgestellt werden. Zudem sollte eine an die marktwirtschaftliche Ordnung angepasste Haushaltwirtschaft geschaffen werden, die mit den Haushaltstrukturen der Bundesrepublik abgestimmt ist
- Im WWS-Vertrag wird bestimmt, dass die Gebietskörperschaften der DDR bei der Erstellung eines Haushalts Defiziten Einhalt zu gebieten haben:
o Abbau von Haushaltssubventionen (Industriewaren, landwirtschaftliche Produkte und Nahrung, Verkehr, Energie für private Haushalte und Wohnungswesen)
o Senkung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst
o Überprüfung aller Ausgaben einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften auf Notwendigkeit und Finanzierbarkeit. Strukturverbesserung des Bildungswesens, sowie verbreitende Aufteilung nach föderativer Struktur (auch in der Forschung/Wissenschaft).
- Zusätzlich wird verordnet, dass eine Bestandsaufnahme des volkseigenen Vermögens vorgenommen wird. Dies geschieht für eine wirtschaftliche Strukturanpassung sowie für eine Sanierung des Staatshaushalts der DDR.
- Der DDR wird mit Einvernehmen des Bundesministers der Finanzen zugesagt, dass sie für das Jahr 1990 zu zehn Mrd. DM und 1991 zu 14 Mrd. DM kreditermächtigt ist. Außerplanmäßige Kredite müssen erst vom Bundesfinanzminister bewilligt werden.[14] Über- und Aufnahmen von Bürgschaften, Garantien und Krediten sowie die Einrichtung von Ausgleichsfonds müssen im Einvernehmen zwischen dem Minister der Finanzen der DDR und dem Bundesminister der Finanzen erfolgen.
- Die Kredite der Treuhandanstalt werden vom Bundesminister der Finanzen für das Jahr 1990 in Höhe von sieben Mrd. DM und für das Jahr 1991 in Höhe von zehn Mrd. DM bewilligt.
- Die Bundesrepublik gewährt der DDR zweckgebundene Finanzzuweisungen in Höhe von 22 Mrd. DM für das zweite Halbjahr 1990 und für das Jahr 1991 35 Mrd. DM für den Haushaltsausgleich.
- Die Transitpauschale (bisherige Zahlungen der Bundesrepublik für den Transitverkehr durch die DDR) entfällt mit dem Inkrafttreten des WWS-Vertrages.
- Zölle und besondere Verbrauchersteuern zwischen der Bundesrepublik und der DDR entfallen und Besitz- und Verkehrssteuern (für die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr) berechnet das jeweilige Bundesland, in dem die zu besteuernde Person lebt (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
- Der DDR wird auferlegt, eine dreistufige Finanzverwaltung entsprechend dem Gesetz über die Finanzverwaltung der Bundesrepublik zu schaffen.
- Zusammenfassend werden mit den Bestimmungen des WWS-Vertrags über den Staatshaushalt und die Finanzen der DDR wichtige Verwaltungsorgane der DDR abgeschafft. Die DDR verliert noch vor der Wiedervereinigung grundlegende staatliche Kompetenzen.
Fazit:
Das Bundesfinanzministerium war zusammen mit dem Bundeskanzleramt einer der entscheidenden Akteure im Wiedervereinigungsprozess. Bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands war das Bundesministerium der Finanzen eine der treibenden Kräfte für eine Wiedervereinigung Deutschlands nach dem Modell der BRD. Dabei wurden durch den WWS-Vertrag und das federführende Finanzministerium existenzielle Hindernisse der Wiedervereinigung überwunden. Mit der Währungs- und Wirtschaftsunion löste die DM die Mark der DDR ab; die DDR wurde in der Finanz- und Wirtschaftspolitik einseitig von der BRD abhängig. Neben der WWS-Union war die Transformation des Bankenwesens der DDR eine wichtige Voraussetzung für die Einführung einer sozialen Marktwirtschaft im Vordergrund.
[1] Helmut Schmidts Amtszeit als Bundeskanzler war vom 1974 bis 1982.
[2] Aufgrund der Bedeutsamkeit und thematischen Nähe zum Bundesministerium der Finanzen werden in diesem Band nur die Währungsunion, die Wirtschaftsunion und die Bestimmungen über den Staatshaushalt und die Finanzen der DDR behandelt. Die Sozialunion wird detailliert in Band 36 bearbeitet.
[3] WWS-Vertrag, Artikel 10 § 4.
[5] WWS-Vertrag, Artikel 11 § 1.
[6] WWS-Vertrag, Artikel 11 § 2.
[7] 1948 gegründet, die größte nationale Förderbank der Welt sowie die drittgrößte Bank Deutschlands, mit Sitz in Frankfurt am Main
[8]1950 gegründet, zunächst zur Vergabe von Investitionskrediten an Vertriebene, später auch an Kriegsgeschädigte, mit Sitz in Bonn. Die Deutsche Ausgleichsbank ist im August 2003 in der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgegangen.
[9] Mann, Gerald H. 1996. Die Transformation des Bankensystems in Ostdeutschland. LDV-Verlag - Liliana Djekovic Verlag. München, S. 8.
[11] Quelle: Bundesrechnungshof: Bericht über die Abwicklung von Altkrediten der ehemaligen DDR und die Übernahme von Geschäften ehemaliger DDR-Kreditinstitute vom 27.09.1995.
[12] Es sollte eine funktionsfähige Marktwirtschaft eingeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde die Deutsche Mark in den drei westlichen Besatzungszonen (USA, Frankreich, Vereinigtes Königreich) eingeführt. Auch wurden feste Wechselkurse sowie der Aufbau einer unabhängigen Zentralbank beschlossen.
[13] Vgl. Mann, Gerald H. 1996. Die Transformation des Bankensystems in Ostdeutschland. LDV-Verlage - Lliliana Djekovic Verlag. München. S.48 ff.