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Die Koryŏ-Dynastie

27.06.2017

Insofern die Inthronisierung Wang Kǒns, des späteren König T'aejo von Koryŏ (r. 918-943), wie oben dargestellt nur durch die Unterstützung einer Reihe mächtiger hojok bewerkstelligt werden konnte, war der Koryŏ-Dynastie gewissermaßen in die Wiege gelegt, was für das Vereinigte Silla nie erlangt worden war – eine Einbindung, und somit teilweise Neutralisierung, potentiell konkurrierender Kräfte der Peripherie in das Machtsystem des zentral gesteuerten Herrschafts- und Regierungsapparats.

Mehr noch: Die Revolte Wang Kǒns stellte nicht nur eine Zusammenarbeit von Zentrale und Peripherie, sondern auch eine solche von mun und mu dar. Denn die koryŏ kaegukkongsin, diejenigen, die sich als Gefolgsleute Wang Kǒns um die Gründung Koryŏs verdient machten, umfassten neben den musin aus dem Zentrum und der Peripherie, also Generälen des Vereinigten Silla und hojok, auch eine Reihe von munsin. Bei diesen handelte es sich um bestimmte hochrangige Beamte, die im Vereinigten Silla Posten auf der Ebene der sogenannten yuktup'um innegehabt hatten und Wang Kǒn nun nach Kaegyŏng (dem heutigen Kaesŏng) folgten, um sich dort mit ihrer Gelehrsamkeit nun in seinen Dienst zu stellen.

Nach seiner Inthronisierung ergriff Wang Kǒn eine Reihe von Maßnahmen, um weitere Elemente der Peripherie, also auch solche, die ihn nicht bereits als kaegukkongsin unterstützt hatten, in sein Reich zu integrieren. So heiratete er die Töchter verschiedener hojok (29 insgesamt) und verlieh die erste Silbe seines Namens, wang, als Nachname an die jeweiligen Schwiegerfamilien, um den neuen Familienbanden zusätzliche Sichtbarkeit zu verleihen. Auch erschuf er Verwaltungsgebiete, zu deren sasimgwan (in etwa „Vorsteher“) er gerade diejenigen kongsin ernannte, deren Herkunftsregion in diese Verwaltungsgebiete fiel. Besonders perfide war seine Einführung des kiin, eines Systems, wonach die Söhne von hojok an den Königshof geholt wurden und dort unter gewisser bevorzugter Behandlung, im Verhältnis zu deren Eltern gleichzeitig aber auch in Erfüllung der Funktion von Geiseln, aufwuchsen.

Auch die Koryŏ-Könige Kwangjong (r. 949–975), Kyŏngjong (r. 975–981) und Sŏngjong (981–997) verfolgten konsequent Strategien zur weiteren Zentralisierung der Herrschaftsmacht bei gleichzeitiger Restrukturierung der Peripherie.

Von besonderer Bedeutung ist hier die Einführung des mit kwagŏjedobezeichneten Staatsprüfungssystems unter Kwangjong (r. 949–975), dem ungleich größere Bedeutung zukommen sollte als dem System der toksŏsamp'umgwa zur Zeit Sillas (siehe oben). Diese Etablierung des Staatsprüfungssystems ging einher mit einer weitreichenden Sinifizierung des Verwaltungssystems im Allgemeinen, wie auch dem Erlass von Regularien zum Verfassen offizieller Dokumente. Unter Sŏngjong (981–997) kam es dann zur Gründung der Kukchagam, einer Art staatlichen Universität zur Vermittlung der chinesischen Klassiker, unter Munjong (r. 1046–1083) schließlich zur Einführung der Hyanggyo, ländlicher Bildungseinrichtungen zur Vermittlung der konfuzianischen Lehren.

Durch diese Etablierung des Staatsprüfungssystems, gepaart mit der genannten Ausweitung des staatlichen Erziehungswesens, verschob sich das Machtverhältnis zwischen munsin und musin. Es erfolgte der Übergang von einem Herrschaftssystem, in welchem einflussreiche Kräfte in der Peripherie und die musin im Zentrum den Kern der Macht gebildet und die munsin eine nur untergeordnete Rolle gespielt hatten, hin zu einem solchen, dessen Kern nun durch die munsin konstituiert wurde. Hier liegen die Anfänge des munch'ijuwi, des „Primats der Literaten“ und der von Letzteren dominierten Gelehrtenbürokratie (hakchagwallyo).

An dieser Stelle, also im Zusammenhang mit dem Staatprüfungssystem, bietet es sich an, nochmals einen Blick auf den Ausdruck yangbanzu werfen. Dieser bezeichnet – mindestens -  dreierlei und ist daher in seiner Verwendung potentiell verwirrend. Diese dem Begriff yangban innewohnende Bedeutungsvielfalt lässt sich dabei am Besten anhand dessen geschichtlicher Entwicklung erläutern, die daher im Folgenden nachgezeichnet werden soll.

In seiner ursprünglichen Bedeutung ist der Ausdruck yangban die Kurzform des Ausdrucks munmu yangban, der wiederum, wie oben bereits kurz umrissen, munban und muban in einem Begriff zusammengefasst bezeichnet. „Yangban“ meint somit ursprünglich die hohen Ränge innerhalb des Verwaltungs- und Herrschaftssystems, und zwar sowohl diejenigen, die von Gelehrten, als auch diejenigen, die von Militärs eingenommen werden (eben sowohl die munban als auch die muban). Er erfasst dabei aber neben den genannten Rängen zugleich auch die Inhaber dieser Ränge. Seiner Natur steht der Ausdruck „yangban“ in diesem Sinne also in unmittelbarem Zusammenhang mit dem System öffentlicher Ämter, einschließlich des Systems der Staatsprüfungen, wie es sich auf der koreanischen Halbinsel unter König Kwangjong (r. 949–975) nach chinesischem Vorbild etabliert hatte.

Den natürlichen „Pool“ für die Rekrutierung derjenigen, die über das erfolgreiche Absolvieren der Staatsprüfungen (mungwa oder mugwa) zu yangban aufstiegen, bildeten dabei zunächst die lokalen Machthaber in der Peripherie, die hojok. Aus Sicht dieser hojok boten sich, beginnend mit der Herrschaft Kwangjongs (r. 949–975), somit grob gesagt drei Perspektiven auf Sicherung oder gar Ausbau ihres Einflusses:

Die eine bestand darin, in ihren angestammten Gebieten zu Beamten des - zentral gesteuerten – Verwaltungssystems der Peripherie und somit zu sogenannten hyangni zu werden. Die zweite ist im Zusammenhang mit dem Bemühen der zentralen Regierungsmacht, besagte hyangni aus den Provinzen als Verwaltungskräfte ins Zentrum zu integrieren, zu verstehen und  war dergestalt, dass zu hyangni gewordene hojok speziell für hyangni geschaffene, rangniedere Verwaltungsposten im Zentrum übernahmen, die auch ohne Bestehen von Staatsprüfungen bekleidet werden konnten. Schließlich, und dies war die prestigeträchtigste Perspektive, gelang es einigen hyangni, durch das Absolvieren von Staatsprüfungen zu ranghohen Verwaltungskräften im Zentrum, also der Hauptstadt Kaesŏng, aufzusteigen und somit zu munban oder muban, sprich yangban zu werden.

Festzuhalten ist an dieser Stelle zweierlei: Zum einen dürfen Prozesse des Aufstiegs der oben geschilderten Art nicht als nur punktuell und innerhalb einer Generation abgeschlossen verstanden werden. Es war zumindest theoretisch durchaus möglich, dass sich unter den Nachfahren eines hojok, der erst einmal hyangni geworden waren, Generationen später jemand fand, dem es gelang, im Wege der Staatsprüfungen zum Rang eines yangban aufzusteigen (auch wenn diese Möglichkeit im Laufe der Zeit zunächst in faktischer, und später auch in formaler Hinsicht, immer schwieriger werden sollte, siehe dazu weiter unten).

Zum anderen ist nochmals zu betonen, dass der Ausdruck „yangban“, nach dem oben Gesagten,ursprünglich den Rang bestimmter Amtsinhaber bezeichnete und also nicht, wie es ab etwa dem 17. Jahrhundert der Fall sein sollte, eine bestimmte Klasse.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Existenz als yangban mit Fragen der Klassenzugehörigkeit gar nichts zu tun gehabt hätte. Denn was die gesellschaftliche Klasse angeht, wurde die Gruppierung der yangban als eine von mehreren Untergruppen – genauer die hochrangigste – der sogenannten yangin angesehen. Bei diesen handelte es sich gewissermaßen um die den oben geschilderten ch'ŏnmin entgegengesetzte gesellschaftliche Klasse, also um diejenige Klasse, die über Rechte verfügten, die man heute vielleicht als  Bürgerrechte bezeichnen würde. Zu diesen Rechten zählte unter anderem das Recht, über das Ablegen von Staatsprüfungen zum yangban zu werden.

Die Bedeutung der Staatsprüfungen, und somit die Bedeutung der yangban, zu dieser frühen Phase der Verwendung des entsprechenden Begriffs muss jedoch in einer wichtigen Hinsicht qualifiziert werden: Es stimmt, dass in Koryŏ das allein auf Herkunft beruhende Kastensystem Sillas, das  kolp'umje, beseitigt und unter König Kwangjong (r. 949–975) ein neues Verwaltungssystem eingeführt wurde, das funktionell zwischen den Rängen munban und muban unterschied und diese primär in Abhängigkeit des Bestehens von Staatsprüfungen besetzte. Dies galt jedoch bis zur Regierungszeit König Kyŏngjongs (r. 975–981) nur für Ränge unterhalb des obersten, als chasamch'ŭng bezeichneten Ranges. Dieser Rang wurde faktisch weiterhin nur mit Mitgliedern einer durch Blutsverwandschaft verbundenen, auf die Gründungszeit Koryŏs zurückgehenden Elite besetzt. Bei dieser handelte es sich um niemand anderen als die Gruppierung derjenigen, die Wang Kǒn an die Macht verholfen hatten, also die koryŏ kaegukkongsin. Folglich handelte es sich bei dem Verwaltungssystem in der Frühphase der Koryŏ-Dynastie um ein Übergangssystem von dem um den Adel zentrierten Verwaltungssystem der Endphase des Vereinigten Silla hin zu einem, zumindest vordergründig, allein auf den Staatsprüfungen basierenden Verwaltungssystem. 

Dass diese Zentrierung um das Prüfungssystem auch nach Abschaffung des chasamch'ŭng keine vollständige war, Koryŏ also zu keinem Zeitpunkt als reine Meritokratie bezeichnet werden kann, liegt u.a. an der Herausbildung einer neuen Adelsschicht in der Herrschaftszeit König Sŏngjongs (r. 981–997).  Durch eine beständige Politik der Eheschließung nur unter ihresgleichen, wie auch mit den über die Staatsprüfungen aufgestiegenen yangban, hatte sich nämlich die Gruppe der koryŏ kaegukkongsin und ihrer Nachfahren zu der durch Blutsverwandtschaft verbundenen Gesellschaftsschicht der sogenannten munbŏlgwijok verdichtet. Zur Sicherung ihres Einflusses griff diese neben besagter Heiratspolitik auch auf ein als ŭmsŏje bezeichnetes System zurück, in welchem bestimmte Verwaltungsposten schlicht an die eigenen Nachfahren vererbt werden konnten, ohne dass diese die Staatsprüfungen hätten bestehen müssen. Aber auch das Staatsprüfungssystem selbst wussten diese munbŏlgwijok für sich zu nutzen: So errichteten sie bestimmte nur für sie und ihre Gesellschaftsschicht zugängliche Bildungseinrichtungen, die in besonders guter Weise auf die Staatsprüfungen vorzubereiten wussten.

Ebenfalls beginnend mit der Regierungszeit Sŏngjongs (r. 981–997) bildeten sich zunehmend sogenannte yangban'gamun, also yangban-Familien, heraus. Dies geschah zum einen dadurch, dass mehrere Generationen in Folge die Staatsprüfungen bestanden. Andererseits nutzten auch die yangban'gamun das oben erwähnte System namens ŭmsŏje, also die Möglichkeit,  bestimmte Verwaltungsposten an ihre Söhne zu vererben.

In dem Maße, in dem sich yangban'gamun herausbildeten, entstanden andererseits auch sogenannte hyangnigamun, also hyangni-Familien. Dies waren diejenigen Familien unter den hyangni, denen es über längere Zeit nicht gelang, erfolgreiche Absolventen der Staatsprüfungen, und somit yangban im engeren Sinne des Wortes, hervorzubringen. (Dabei bestand die theoretische Möglichkeit, durch Bestehen der Staatsprüfung zu yangban aufzusteigen, für die Dauer der Koryŏ-Dynastie fort. Erst in der Chosŏn -Dynastie, mit ihrer zunehmenden Formalisierung des yangban-Konzepts, wurde der gesellschaftliche Aufsteig vom hyangni  zum yangban schwieriger und seltener. Ab ca. 1600 wurden die hyangni  dann endgültig als Angehörige einer neu entstandenen, eigenen und im Vergleich zu den yangban rangniederen Klasse, nämlich derjenigen der chungin, angesehen, siehe dazu untenstehend.)

Es sei zusammenfassend angemerkt, dass mit yangban ursprünglich also  eine Person gemeint war, die die Staatsprüfungen (mungwa oder mugwa) erfolgreich absolviert und danach ein entsprechendes Amt in der Verwaltung übernommen hatte. Im Laufe der Zeit wurde der Begriff dann auch auf die Mitglieder von als yangban-Familien bezeichneten Familien angewendet, unabhängig davon, ob diese selbst Amtsträger waren.

Auch sei auf die Bedeutung der zunehmenden Gebräuchlichwerdung von Familiennamen, vorallem ab der Herrschaftszeit König Kwangjongs (r. 949–975), für die oben beschriebene Herausbildung von elitären Familienverbänden hingewiesen.

Unter den yangban-Familien gab es damals einige, die bereits über Nachnamen verfügten, weil sie einen der alten Familiennamen aus Silla führten, sich unter ihren Vorfahren ein Beamter der yuktup'um-Stufe befand, der einen chinesischen Namen als Familiennamen angenommen hatte, oder weil sie in der Vergangenheit von einem König einen Familiennamen verliehen bekommen hatten (siehe die entsprechenden Ausführungen oben). Diejenigen unter diesen Familien, die auf vormalige hojok zurückgingen, begannen die Herkunftsorte dieser ihrer Stammväter als sogenannte pon'gwan zu verstehen und die Angabe ihres Namens um die Angabe des pon'gwan zu erweitern. Als namensgebender Vorfahre wurde dabei nach Möglichkeit ein sogenannter myŏngjo, ein berühmter Vorfahre, angegeben.

Denjenigen Hojok, die bis zu dieser Zeit noch keine Familiennamen führten, wurden welche verliehen. Für solche Namensgebungen konnte die erste Silbe des (Vor-)Namens zum Familiennamen gemacht werden. Ersatzweise wurden chinesische Nachnamen entliehen oder kurzerhand  Ortsnamen, genauer solche von Dörfern, als Nachnamen herangezogen.

Es kam zunehmend auch zur Änderung bereits bestehender Familiennamen, teils durch Einheiratung in große und berühmte Familien, den myŏngmun'gajok, teils durch schlichte Fälschungen von Familienstammbäumen, die möglichst auf einen myŏngjo, einen ehrenwerten und berühmten Vorfahren, zurückgehen sollten. Die Grenzen zwischen Assimilation,  kreativer Umdeutung und schlichter Fälschung waren also fließend.

Zusammen mit der zunehmenden Gebräuchlichwerdung von Familiennamen, und der damit einhergehenden Herausbildung des Bewusstseins von Zugehörigkeit zu einer Großfamilie und zu einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht, veränderte sich auch der Blick auf die Vergangenheit eben dieser Großfamilie, die in zunehmend weit zurückreichenden Familienstammbäumen (kagye) gedacht und vorallem auch in Familienstammbüchern, sogenannten chokpo, dokumentiert wurde. Die yangban-Familien waren darum bestrebt, ihre herausragende gesellschaftliche Stellung durch das Vorweisen möglichst weit in die Vergangenheit zurückreichender, wie auch möglichst weit verzweigter, Stammbäume zusätzlich abzusichern.

Zum Ende der Koryŏ- und Beginn der Chosŏn-Zeit war die Frage der familiären Herkunft dann auch von unmittelbar verwaltungstechnischer Bedeutung für die Frage geworden, welche Familien die Bezeichnung „yangban“ führen durften. Es kam somit zu einer zunehmenden Verfestigung und Formalisierung des yangban-Status.

Voraussetzung für den Status als yangban-Familie war, dass sich in der Ahnenreihe keine ch'ŏnmin befanden. Im Übrigen stieg das Ansehen einer Familie mit der Zahl der Vorfahren, die die Staatsprüfungen bestanden hatten, wie auch der Zahl der als herausragende Beamte (hyŏn'gwan) bekannten Vorfahren. Schließlich bestimmte auch der Grad der Verheiratung mit anderen berühmten und hochangesehenen yangban-Familien den Status einer bestimmten Familie.

Für die Zulassung zur Staatsprüfung mussten nun schriftliche Nachweise erbracht werden mittels derer sich der Einfluss der Familie und die genaue Zusammensetzung der Ahnenreihe über einen Zeitraum von vier Generationen nachvollziehen ließen. Wer unter seinen Vorfahren der letzten vier Generationen einen ch'ŏnmin hatte wurde zur sŏŏl erklärt, einer Person, die einer an sich angesehen Familie entstammte, aber durch eine ungünstige Eheschließung innerhalb ihrer Ahnenreihe letztlich als rangniederer angesehen werden musste. Sŏŏl zu sein zog dabei die Folge nach sich, von der Teilnahme an Prüfungen für Ämter mittleren und hohen Ranges ausgeschlossen zu werden. Umgekehrt war positive Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung, dass innerhalb der überprüften vier Generationen mindestens eine Person die Staatsprüfungen bereits bestanden haben musste.

Folglich wurde, noch bevor in den Staatsprüfungen die Befähigung des Einzelnen zum Staatsamt überhaupt hätte abgeprüft werden können, im Wege der Zulassung zur Staatsprüfung zunächst die soziale Stellung der Herkunftsfamilie, definiert über den Familienstammbaum, abgeprüft.

Die somit zu beobachtende zunehmende soziale Differenzierung schlug sich auch in den Inhalten der Dienstausübung im Verwaltungsapparat nieder. So entwickelte sich eine Aufteilung, wonach Beamte, die yangban waren, sämtliche der Aufgaben von einer gewissen inhaltlichen Tragweite übernahmen, wohingegen hyangni und andere Beamte niederen Ranges vorrangig mit Hilfsaufgaben eher technischer Natur betraut wurden.

Für die hyangni ergab sich eine weitere, noch weitreichendere Veränderung: Während ihre Gruppierung in der Koryŏ-Dynastie noch den „Pool“ für die Rekrutierung von yangban gestellt hatte, wurden ihre Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs im Übergang zur Chosŏn-Dynastie durch verschiedene Vorschriften immer weiter eingeschränkt. So durfte ab dem Jahr 1383, zur Herrschaftszeit König Uwangs, eine Staatsprüfung namens chŏpkwa nur noch von einem unter drei Söhnen einer hyangni-Familie abgelegt werden. Auch mussten die Söhne von hyangni-Familien nun teilweise zusätzliche Prüfungen ablegen. 

AKS
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