Erklärung zur Publikationsethik und zum Umgang mit Fehlverhalten
Die Zeitschrift für Arabische Linguistik ist eine internationale Peer-reviewed-Zeitschrift, die sich an den folgenden Grundsätzen der Publikationsethik und der guten wissenschaftlichen Praxis in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in den „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2013) und im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019) Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) orientiert.
Alle Beiträge, die diesen Standards nicht entsprechen, werden aus der Online-Version der Zeitschrift zurückgezogen, auch wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung ein Fehlverhalten festgestellt wird.
Die Zeitschrift für Arabische Linguistik ist eine wissenschaftliche Peer-reviewed-Zeitschrift, die strengen Verfahren der Qualitätssicherung unterliegt.
Im ersten Schritt werden alle Beiträge aussortiert, die nicht in den Themenbereich der Zeitschrift fallen oder dem erforderlichen wissenschaftlichen Niveau entsprechen.
Die übrigen Beiträge werden dann von Gutachter:innen bewertet und nach den Kriterien Neuheit, Professionalität und Relevanz ausgewählt.
Die Zeitschrift für Arabische Linguistik begutachtet alle Beiträge in einem "single-blind peer review"-Verfahren.
Die Herausgeber:innen sind für die Entscheidung über die Veröffentlichung von Beiträgen in der Zeitschrift verantwortlich.
Die Herausgeber:innen bewerten die Beiträge ausschließlich auf der Grundlage ihrer Relevanz, Originalität und Klarheit sowie der Stichhaltigkeit der Studie und ihrer Relevanz für den Themenbereich der Zeitschrift.
Dabei werden auch die aktuellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Verleumdung, Urheberrechtsverletzung, Erfindung und Verfälschung von Daten sowie Plagiat berücksichtigt.
Das beratende Herausgebergremium unterstützt die Herausgeber:innen bei der Beratung über die Ausrichtung und den Umfang der Zeitschrift und bei den redaktionellen Tätigkeiten.
Die Herausgeber:innen müssen:
objektiv und fair handeln, ohne jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauungen, der ethnischen oder geografischen Herkunft der Autor:innen;
die Eignung eines eingereichten Beitrags für den Themenbereich der Zeitschrift objektiv bewerten;
ein faires Peer-Review-Verfahren für die eingereichten Beiträge gewährleisten;
sich bemühen, mögliche Interessenkonflikte zwischen den Autor:innen und dem Herausgeber- und dem Begutachtungspersonal zu vermeiden;
sicherstellen, dass alle Informationen über die eingereichten Beiträge vor der Veröffentlichung vertraulich behandelt werden;
die Veröffentlichung von Beiträgen ablehnen, die nicht den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen;
gemeldete Fälle von Fehlverhalten untersuchen.
Das Peer-Review-Verfahren unterstützt die Herausgeber:innen und das beratende Herausgebergremium bei redaktionellen Entscheidungen und hilft auch den Autor:innen bei der Verbesserung ihrer Arbeit.
Die Gutachter:innen müssen:
zur Vertraulichkeit verpflichtet sein und Interessenkonflikte offenlegen;
keine Beiträge bewerten, bei denen sie Interessenkonflikte haben könnten (finanzielle, institutionelle, kooperative oder sonstige Beziehungen zwischen Gutachter:innen und Autor:innen);
die Beiträge ausschließlich auf der Grundlage des Inhalts bewerten;
auf relevante veröffentlichte Arbeiten hinweisen, die noch nicht zitiert sind;
den Herausgeber:innen melden, wenn sie Urheberrechtsverletzungen und Plagiate auf Seiten des Autors feststellen.
„Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Autorin oder Autor ist nur, wer einen wesentlichen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung geleistet hat. Eine sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist ausgeschlossen.“ (DFG 2013, Empfehlung 11, „Autorschaft bei Publikationen“, S.11)
Die Autor:innen müssen:
sicherstellen, dass sie eine Originalarbeit verfasst haben;
eine Arbeit nicht gleichzeitig bei mehreren Verlagen einreichen und auch nicht eine bereits veröffentlichte Arbeit einreichen;
ein Literaturverzeichnis vorlegen, finanzielle Unterstützung angeben und korrekte und vollständige Verweise auf eigene frühere Arbeiten oder von anderen Autor:innen geben;
die Herausgeber:innen der Zeitschrift informieren, wenn sie einen signifikanten Fehler oder eine Ungenauigkeit in ihrer veröffentlichten Arbeit bemerken, und mit den Herausgeber:innen zusammenarbeiten, um Zurückziehungen oder Korrekturen von Fehlern vorzunehmen;
finanzielle Beziehungen, Interessenkonflikte und konkurrierende Interessen offenlegen.
Die Herausgeber:innen sind verantwortlich für die Untersuchung von Vorhaltungen zu Fehlverhalten, fehlerhafte Anzeigen oder Plagiate, unabhängig davon, wer und wann sie darüber informiert wurden. Dies gilt auch, nach Veröffentlichung des Artikels.
Bis zum Abschluss der Untersuchung werden die Vorhaltungen ernst und streng vertraulich behandelt.
Die Autor:innen werden über die Vorwürfe informiert und können sich dazu erklären. Die Korrespondenz im Zusammenhang mit Vorwürfen wird von den Herausgeber:innen archiviert.
Bei geringen Verstößen werden die Autor:innen oder die Gutachter:innen über das Missverständnis oder den Missbrauch der Standards der Zeitschrift informiert und ermahnt, sich in Zukunft an diese Standards zu halten.
Bei schweren Verstößen wird der betreffende Beitrag aus der Online-Version der Zeitschrift zurückgezogen und die Herausgeber:innen werden in der nächsten Ausgabe nach der Zurückziehung eine Erklärung abgeben.