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Studium der Religionswissenschaft an der Freien Universität Berlin

I. Bachelorstudiengang

Das Fach Religionswissenschaft kann seit dem WS 07/08 als 30-LP-Modulangebot im affinen Bereich, seit dem WS 08/09 zusätzlich als 30-LP-Modulangebot und seit dem WS 09/10 als 60-LP-Modulangebot-Paket im Kombi-Bachelor studiert werden.

Ab dem Sommersemester 2024 gilt für das 60- und 30-LP-Modulangebot „Religionswissenschaft“ eine neue Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, haben die Möglichkeit, zur neuen SPO zu wechseln. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen dazu an die Studienberatung.

Weitere Informationen:

Bei Fragen zu Studien- und Prüfungsordnungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung für das Fach Religionswissenschaft auf: Nicola Zambon (Mail: nicola.zambon@fu-berlin.de) oder Prof. Susanne Gödde (Mail: susanne.goedde@fu-berlin.de).


II. Masterstudiengang

Der Masterstudiengang Religionswissenschaft kann seit dem WS 08/09 studiert werden. Der letzte Termin für eine Bewerbung um einen Studienplatz ist der 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. der 15.01. (zum Sommersemester).

Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt für den Masterstudiengang eine neue Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, haben die Möglichkeit, zur neuen SPO zu wechseln. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen dazu an die Studienberatung.

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • Bachelorabschluss in einem geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftlichen Fach mit mindestens 30 LP in Religionswissenschaft oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss,
  • Sprachnachweis in Englisch (Niveau B2 GER) und ein Sprachnachweis in Französisch, Spanisch, Italienisch, Latein oder Altgriechisch (Niveau A2 GER).

Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Weitere Informationen:

Bei Fragen zu Studien- und Prüfungsordnungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung für das Fach Religionswissenschaft auf: Nicola Zambon (Mail: nicola.zambon@fu-berlin.de) oder Prof. Susanne Gödde (Mail: susanne.goedde@fu-berlin.de).

 

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