ECTS und Zeugnis
ECTS
Das ECTS (European Credit Transfer System) soll als Brücke zwischen den verschiedenen europäischen Studiensystemen fungieren. Kernelement des ECTS sind so genannte Leistungspunkte (credits) - eine Maßeinheit für die studentische Arbeitsbelastung. ECTS-Punkte richten sich nach dem erwarteten Arbeitsaufwand, den ein durchschnittlich begabter Studierender aufwenden muss, um eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Modul erfolgreich zu absolvieren. Der Arbeitsaufwand schließt die Präsenzzeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die eigenständige Vor- und Nacharbeit der Kurse sowie die Vorbereitung auf die Prüfung und die Prüfung selbst ein.
Ein ECTS-Punkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand zwischen 25 und 30 Stunden. Dem Arbeitsaufwand eines Studienjahres entsprechen in der Regel 60, dem eines Semesters 30 Anrechnungspunkte. In Lehrveranstaltungen, in denen für deutsche Studierende der Freien Universität Berlin keine Leistungskontrolle während oder nach Ablauf des Semesters vorgesehen ist, können Austauschstudierende mit den jeweiligen Dozenten eine Leistungskontrolle individuell vereinbaren, um damit die Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS Credits zu erfüllen.
Informationen über die jeweiligen ECTS-Punkte erhalten Sie in der Studienordnung. Im Prinzip stehen die ECTS-Punkte im Vorlesungsverzeichnis bei den jeweiligen Veranstaltungen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die ECTS-Punkte mit der Studienordnung für jedes Modul berechnen.
Zeugnis (transcript of records)
Nach Ablauf ihrer Studienzeit am Fachbereich Rechtswissenschaft erhalten alle Austauschstudierenden ein Zeugnis: das transcript of records. Darin werden die erreichte Anzahl von ECTS- credits und die ECTS-grades (Noten) aufgelistet.
Austauschstudierende müssen dafür rechtzeitig vor Ablauf ihrer Studienzeit am Fachbereich Rechtswissenschaft alle von ihnen erlangten Leistungsnachweise (sogenannte “Scheine”) im Studienbüro einreichen.
Bitte heben Sie alle Leistungsnachweise, die während des akademischen Jahres erbracht wurden, sorgfältig auf! Ohne die Vorlage der Leistungsnachweise („Scheine“) kann kein Zeugnis ausgestellt werden! Vordrucke für Modulbescheinigungen werden hier bereitgestellt.
Austauschstudierende können nach Absprache mit der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten auch Abschlussprüfungen (in mündlicher oder schriftlicher Form) in Veranstaltungen ablegen, in denen für FU-Studierende keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, damit sie die Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten erfüllen können.