FAQ zum Bachelorabschluss
Vorgehen, Fristen, Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen
Herzlichen Glückwunsch! Nun musst Du 3 Exemplare (auf eigene Kosten gebunden) zum Prüfungsbüro bringen. Je eines für Deine zwei Prüfer und ein Exemplar für das Archiv des Prüfungsbüros. Dabei werden sie Dich fragen, ob das Exemplar des zweiten Prüfers zum Bibliotheksband erklärt werden soll. Das heißt, ob es danach der Bibliothek des Instituts überantwortet werden soll. Deine Entscheidung hat keinen Einfluss auf irgendetwas. Wenn Du nein sagst, geht das zweite Exemplar auch wieder an das Prüfungsbüro. Dein Erstprüfer darf sein/ihr Buch behalten.
Teil der Prüfung ist es, dass man sich das Thema innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erarbeiten kann. Deshalb wäre ein vorgezogener Beginn eine Art Betrugsversuch, von dem das Prüfungsbüro auf keinen Fall Wind bekommen darf. Und theoretisch kann es immer noch sein, dass das Thema abgelehnt wird.
Tipp: Um ein Thema adäquat definieren zu können, die Fragestellung zu präzisieren und herauszufinden, ob man sich wirklich damit in seiner Bachelorarbeit beschäftigen will, muss man sich schon vor der Beantragung gut damit auseinandersetzen.
Nur die Ruhe. Die mündliche Prüfung dauert nur eine halbe Stunde. In der ersten Viertelstunde stellst Du einfach noch einmal kurz Deine Arbeit vor. Mit oder ohne Powerpoint, wie Du magst. Dann werden die beiden Prüfer Dich in ein lockeres Prüfungsgespräch verwickeln - klar, Du wirst Fragen beantworten müssen, aber wenn Du Deine Arbeit gut recherchiert und Dich noch einmal damit beschäftigt hast, sollte das kein Problem sein. Man muss auch nicht alle Fragen beantworten können! Die Professoren erwarten nicht, dass Du alles weißt. Kommt eine Frage, die Du nicht beantworten kannst, sei lieber ehrlich als rumzudrucksen. Meist sehen sie ein, dass dieses Thema dann vielleicht zu weit führen würde...
Suchst Du dir einen Dozenten aus, in dessen Forschungsgebiet Dein Thema gut passt und gehst in seine/ihre Sprechstunde. Stell ihm/ihr Dein Thema vor - eventuell schon mit einer kleinen Gliederung "was rein soll" und frag ihn/sie, ob er/sie das betreuen möchte. Gut wär es, auch schon mit ihm/ihr über Termine zu reden. Dabei sollte zur Sprache kommen, ob Dein/e Betreuer/in in dem Zeitraum, in dem Du schreiben möchtest auch gut zu erreichen ist. Pass auf, dass er/sie da nicht gerade in Aserbaidschan auf Ausgrabung ist. Oder in Mexiko auf Forschungsreise. Oder im tiefsten Osten der Türkei. Oder auf den Philippinen. Oder im Urlaub in der Mongolei.
Du brauchst übrigens noch einen zweiten Betreuer/Prüfer. Sprich mit Deinem ersten Betreuer ab, wer geeignet wäre und wiederhole das Prozedere.
Ja, aber das macht nichts. Für die Bewerbung an der FU reicht ein Nachweis, dass Du 2/3 der 180 Punkte Deines Bachelorstudium erbracht hast, die sogenannte 2/3-Bescheinigung. Damit kann man adäquat versichern, dass man zu Beginn des Masters seine Prüfungsleistungen für den Bachelorstudiengang erbracht haben wird. Diese Bescheinigung kannst Du dir im Prüfungsbüro ausstellen lassen.
Es ist die Durchschnittsnote dieser 2/3-Bescheinigung, die für die Bewerbung zum Master genommen wird. Ist Dein Bachelorzeugnis am Ende dann besser oder schlechter, hat das keine Relevanz mehr.
Eine Möglichkeit ist, Dich mit dem/der Tutor/in zu treffen, um mit ihr zusammen darüber nachzudenken. Oder lies dir die Themen der schon geschriebenen Bachelorarbeiten durch (abgeschlossene BA-Arbeiten), vielleicht kommt dir dann eine Idee. Sprich mit Kommilitonen: Was für ein Thema bearbeiten die?
Das BAföG-Amt möchte meistens sehr bald das Bachelorzeugnis sehen, auch wenn man schon im Master studiert. Die FU ist mit diesem Terminkalender mit dem Bachelorzeugnis langsamer als das BAföG-Amt es haben will. Eine Möglichkeit ist es, sich von seinem Professor, bei dem man die mündliche Prüfung abgelegt hat, sich diese informell bestätigen zu lassen. Dies kann reichen, um das BAföG-Amt für eine Übergangszeit zu besänftigen.
Sollte es Probleme geben, kann man außerdem zu Herrn Eidens gehen, der schreibt dann gerne Briefe ans BAföG-Amt, mit denen er bisher stets Erfolg hatte.
Wenn man die Regelstudienzeit mehr als 3 Semester überschreitet, wird es allerdings unangenehmer.
Im Allgemeinen gilt: Stellt man vor dem Zeitraum des beantragten Geldes den Antrag auf Masterplatz oder Studienabschluss, sollte es keine Problem geben.
Den Antrag auf Studienabschluss musst Du selber stellen. Am besten sowie Du die letzte Leistung erbracht hast, denn dann dauert‘s immer noch bestimmt 1-2 Monate, bis Du das Zeugnis im Briefkasten hast.
Da Deine Masterzulassung nur auf ein Semester befristet ist, wenn Du Dich mit der 2/3-Bescheinigung und nicht mit einem Bachelorzeugnis beworben hast ("vorläufige Immatrikulation" steht dann auch auf Deinem Studentenausweis), musst Du es spätestens zur Rückmeldung für das Sommersemester (15.02.) nachreichen. Das ist wichtig! Und da ja die Ausstellung des Zeugnisses dauert, wär es gut, das Bachelorzeugnis spätestens Mitte Dezember zu beantragen.
Es gibt einen idealisierten Fahrplan für den Übergang vom Bachelor zum Master. Online ist der hier zu finden. Für uns wäre der Fahrplan "mit mündlicher Prüfung" relevant. Dort wird empfohlen, die Arbeit am 15.03. zu beantragen, damit man das Thema wirklich bis zum 15.04. bestätigt bekommt.
Allerdings hast Du sicherlich schon mitbekommen, dass unsere Dozenten in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer im Allgemeinen unheimlich schlecht zu erreichen sind. Deswegen raten sie uns, die Arbeit schon Mitte Februar anzumelden, damit sie in der Zeit, in der Du schreibst, auch für Dich da sein können. Außerdem könnt Ihr es so schaffen, die mündliche Prüfung vor der „Grabungspause“ abzuhaken und habt es dann nicht den Sommer über immer im Hinterkopf…
Dann geh zu den jeweiligen Dozenten und lege ihnen nahe, dass es sehr wichtig für Deinen weiteren Werdegang ist, dass diese Prüfungsleistungen im CM erscheinen. Denn was nicht im CM ist, landet auch nicht auf der 2/3-Bescheinigung, es sei denn Du hast einen Schein dafür, wie für affine Kurse.
Andere Universitäten (wie die HU) verlangen zum Beispiel eine 150 LP-Bescheinigung. Auch das wird ausgestellt, wenn Du die Punkte nachweisen kannst. Empfohlen wird spätestens Mitte April die Ausstellung der 2/3-Bescheinigung zu beantragen.
Wenn die Bewerbung zum Masterstudiengang fehlschlägt, musst Du ein ganzes Jahr warten, weil man immer nur zum Wintersemester zugelassen wird... Sollte das passieren, kann man probieren, mit dem Prüfungsausschuss zu reden, aber da die Studiengänge meistens mit rechtzeitig-abgebenden Bewerbern voll gemacht werden können, wird es schwierig.
Merkt euch den 30.05., an dem die Bewerbung ausgedruckt und unterschrieben in der Studienverwaltung eingegangen sein muss!
Zum Thema "Rückmeldung zum 2. Mastersemester mit Bachelorzeugnisnachweis":
Wenn man krank wird oder durch eine Prüfung durchfällt, lässt sich aber über den Termin "Beginn des 2. Mastersemester" streiten: Ob damit der eigentliche Beginn des Semesters gemeint ist oder der Beginn der Vorlesungszeit.
Sollte man zu spät das Geld für die Rückmeldung überweisen, sind erst mal höhere Rückmeldegebühren fällig. Es gibt da aber auch eine Obergrenze, nach der man exmatrikuliert wird.
Die Bewerbung erfolgt zuerst online per Formular und Hochladen von Dateien und danach bis spätestens 30.05. per Post an die Zentrale Studierendenverwaltung. Weitere Informationen, was genau getan werden muss, finden sich unter: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/bewerbung/link-bewerbung-master/index.html
Die schriftliche Bewerbung muss bis zum 30.05. Mitternacht im Briefkasten des Service-Centers (Iltisstr. 1, direkt beim U-Bahnhof Dahlem) liegen, sonst gilt die Bewerbung aus formalen Gründen als nicht eingegangen. Wär blöd.
Kommt auf Deine Prüfungsordnung an. Schau mal rein. Da steht auch, wie lange Du für die Bearbeitung Zeit hast.
Die Seitenzahlangaben beziehen sich auf reinen Text, ohne Bilder (siehe Wortzahlangabe). Ob Du das Literaturverzeichnis mitzählst, ist dir überlassen. Im Allgemeinen werden +/- 20% des geforderten Umfangs akzeptiert. Ergo: Bei einer Angabe von "20 Seiten" kannst Du Dich im Rahmen von 18-22 Seiten bewegen.
Die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Prähistorische Archäologie an der FU Berlin findet sich hier.