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Master-Abschluss im Studiengang Chinastudien

Formalitäten zur Anmeldung sowie Erläuterungen zur Notengebung finden Sie hier.

Weitere Tipps:
  • Wann muss ich anfangen, mir Gedanken über die Masterarbeit zu machen?

Formal sollte das Thema zum Ende des 3. Semesters feststehen, da man sich beim Prüfungsbüro rechtzeitig für die Masterarbeit anmelden kann. Eine frühzeitige Themenfindung gibt Gelegenheit, das Thema im Laufe des Studiums bereits weitergehend zu bearbeiten und Material zu sammeln.

  • Wie komme ich zu einem Thema für die Masterarbeit?

Überlegen Sie, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und es zur Masterarbeit ausbauen wollen. Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten! Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert dieses Thema, welche Aspekte oder Fragestellungen könnte ich in meiner Masterarbeit bearbeiten?“ Sie können die Arbeit auch aus jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und (prüfungsberechtigten!) Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung.

  • Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit?

Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an oder wenden Sie sich an die Lehrenden des Moduls, aus dem Sie Ihre Arbeit entwickeln möchten, sofern diese prüfungsberechtigt sind. Wenn Sie sich ein Thema frei überlegen und nicht wissen, welche/r Dozent/in dafür von Kompetenzen und Interessen her am besten in Frage kommt, dann erkundigen Sie sich einfach bei den Institutsmitgliedern. 

  • Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben. Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/ der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

  • Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Masterarbeit sein?

Nach der Prüfungsordnung umfasst die Masterarbeit 15.000 – 18.000 Worte. Der Umfang der Arbeit versteht sich einschließlich Anmerkungen und Literaturverzeichnis. Es sind immer themenspezifische Sonderfälle denkbar, z. B. Anhänge von Dokumenten. Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienberatung oder an die Master-Beauftragten des Masterstudienganges Chinastudien. 

 

Viel Erfolg bei der Masterarbeit und beim Studienabschluss!

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