Informationen für Studierende mit Vorkenntnissen in Chinesischer Sprache
Bachelor Chinastudien / Kombi-BA Chinesische Sprache und Gesellschaft
Studierende, die zu Studienbeginn bereits über chinesische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, müssen zu Semesterbeginn einen Einstufungstest ablegen. Für den Kombi-BA „Chinesische Sprache und Gesellschaft" werden Chinesischkenntnisse auf Niveau A2 vorausgesetzt, die auch im Rahmen eines Vorstudiensprachkurses über zwei Semester erworben werden können.
Zur Teilnahme am Einstufungstest melden Sie sich bitte frühzeitig beim Studienbereich Chinesische Sprache (Herr Weihrauch, Mailadresse und Telefon siehe unten). Für das Wintersemester 2024/25 findet dieser Einstufungstest am 8. Oktober um 10:15 Uhr statt. Bitte finden Sie sich dazu rechtzeitig im Gebäude in der Fabeckstrasse 23-25 im ersten Obergeschoss im Institut für Chinastudien ein, von wo es dann gemeinsam zum Prüfungsraum geht.
Die Einstufungstests werden handschriftlich abgelegt und dauern 60 bis 90 Minuten. Es wird dabei getestet, ob Ihr bereits vorhandenes Chinesischniveau ausreicht, um direkt in höhere Chinesischmodule eingestuft zu werden. Je nach Abschneiden können ein oder mehrere Chinesischmodule mit den entsprechenden Leistungspunkten (jedoch ohne Note) erlassen bzw. die direkte Zulassung zum Kombi-BA „Chinesische Sprache und Gesellschaft“ ermöglicht werden. Hilfsmittel jeglicher Art sind bei den Einstufungstests nicht zugelassen, also weder Vokabellisten oder gedruckte Wörterbücher noch Smartphones oder Wörterbuch-Apps.
Gegenüberstellung von standardisierten Chinesischprüfungen und den Chinesisch-Modulen
HSK 3 / TOCFL Band A Level 1 |
entspricht etwa → |
Abschluss Grundmodul Chinesisch 1 (1. Semester) |
HSK 4 / TOCFL Band A Level 2 |
entspricht etwa → |
Abschluss Grundmodul Chinesisch 3 (3. Semester) |
HSK 5 / TOCFL Band B Level 3 |
entspricht etwa → |
Abschluss Aufbaumodul Chinesisch 2 (6. Semester) |
Studierende mit chinesischem Schul- bzw. Universitätsabschluss sowie Studierende, die den HSK-Test Niveau 5 (min. 180 Punkte) bzw. den TOCFL-Test (Band B Level 3) bestanden haben, bekommen die vier Grundmodule Chinesisch (40 LP) ohne Note erlassen. Sollte dieser HSK- bzw. TOCFL-Nachweis älter als zwei Jahre sein, muss zum Leistungsabgleich gegebenenfalls ein Einstufungstest durchgeführt werden. Es liegt ferner im Ermessen der Verantwortlichen des Studienbereichs Chinesische Sprache, ob auch die beiden Aufbaumodule (je 5 LP) erlassen werden können.
Chinesischmodule, die in jüngerer Vergangenheit an chinawissenschaftlichen Instituten anderer Universitäten erfolgreich abgelegt wurden, werden generell mit der jeweiligen Note anerkannt. In diesem Fall erfolgt kein separater Einstufungstest. Bitte legen Sie gleich zu Semesterbeginn alle Zeugnisse und Notenlisten zu Ihren Chinesischmodulen vor.
Chinesische Muttersprachler*innen(汉语母语者)
Wenn Sie in Deutschland Abitur gemacht haben, gelten für Sie die oben beschriebenen Regelungen. Nur wenn Sie über einen chinesischen Mittelschulabschluss(初中或者高中毕业证书)oder ein Universitätszeugnis(大学毕业证书)aus dem chinesischsprachigen Raum verfügen, werden Ihnen die Module Chinesisch 1-4 erlassen. An den beiden Aufbaumodulen, die sich auch mit Übersetzungsfragen befassen, sollten Sie teilnehmen. Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Studienbereich Chinesische Sprache (Herr Weihrauch, Mailadresse siehe unten).
Bitte beachten Sie für den Kombi-BA „Chinesische Sprache und Gesellschaft“ die Regelungen für Studierende mit sehr guten oder muttersprachlichen Chinesischkenntnissen in der entsprechenden Studienordnung.
Chinarückkehrer*innen und Praktika (Fortgeschrittene)
Studierende, die nach dem vierten Fachsemester (Grundmodul Chinesisch 4) über den Zeitraum von ein bis zwei Semestern an einer ausländischen Universität Chinesischkurse (ab Mittelstufenniveau) erfolgreich abgeschlossen haben, können sich diese Leistungen (max. 10 LP) generell mit der jeweiligen Note anerkennen lassen.
Studierende, die im Rahmen ihrer Auslandsstudien den HSK-Test Niveau 6 (min. 180 Punkte) bzw. den TOCFL-Test (Band B Level 4) bestanden haben, bekommen die beiden Aufbaumodule (je 5 LP) ohne Note erlassen.
Bitte legen Sie gleich zu Semesterbeginn alle Zeugnisse und Notenlisten zu Ihren Chinesischmodulen vor. Sollten Sie keine Leistungspunkte bekommen oder keine Bestätigung darüber vorliegen haben, müssen Sie die beiden Aufbaumodule regulär besuchen (zwei Semester).
Praktika im chinesischsprachigen Ausland oder bei chinesischen Unternehmen werden nicht als Sprachmodule anerkannt. Studierende, die sich während des Studiums beruflich oder für Praktika im chinesischsprachigen Ausland aufgehalten haben und aufgrund dabei erworbener Sprachkenntnisse Chinesischmodule erlassen haben möchten, müssen sich einem Einstufungstest unterziehen (siehe oben).
Master Chinastudien
Studierende, die zu Studienbeginn bereits über chinesische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, welche den Anforderungen der Chinesischmodule des Masterstudiengangs Chinastudien entsprechen, wenden sich bitte frühzeitig an den Studienbereich Chinesische Sprache (Frau Dr. Shi, Mailadresse siehe unten).
Anfragen zum Studienbereich Chinesische Sprache
Bachelor Chinastudien / Kombi-Bachelor Chinesische Sprache und Gesellschaft / 30 LP Chinesisch:
Herr Dominik Weihrauch: +49 30 838 61923 (dominik.weihrauch@fu-berlin.de)
BA Integrierte Chinastudien (BA Plus) und Master Chinastudien:
Frau Dr. Hongxia Shi: +49 30 838 61758 (hongxia.shi@fu-berlin.de)