Neue BA-Studienordnung ab Wintersemester 2023/24 - Wechsel angeraten
News vom 18.10.2023
Ab dem Wintersemester 2023/24 gibt es im BA-Studiengang (Integrierte) Japanstudien, für das 60- und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Japanstudien sowie das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Japanisch eine neue Studienordnung.
Zur neuen Studienordnung: https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2023/ab372023.pdf (Hier die dritte Ordnung, die in diesem Amtsblatt veröffentlicht wurde)
Die bisherige Struktur der Studiengänge bzw. Modulangebote hat sich nicht verändert. Es gibt aber eine deutliche Reduzierung von einzelnen Prüfungsleistungen im Vergleich zur bisherigen Ordnung. Zu einem Wechsel der Studienordnung wird daher nachdrücklich geraten.
Abweichend von bisherigen Studienordnungen werden die folgenden Module nicht mehr differenziert benotet, sind aber weiter mit einer Prüfung abzuschließen:
- Grundmodul: Japanisch I
- Aufbaumodul: Japanisch I
- Einführungsmodul: Geschichts- und kulturwissenschaftliche Japanstudien I
- Einführungsmodul: Sozialwissenschaftliche Japanstudien II
Bei einem Wechsel entfielen also die bisher verbuchten Noten für die genannten Veranstaltungen. Die bestandene Prüfung wird im Campus Management verbucht.
Die Prüfungsleistungen im Modul "Theorien und Diskurse" im Studiengang Integrierte Japanstudien entfallen; die Teilnahme an dem Modul wird dringend empfohlen; es ist weiterhin zu buchen.
Überhaupt sind vor allem in den Sprachmodulen die Prüfungsarten nun je nach Modul in den Modulbeschreibungen deutlich definiert.
Unbedingt zu beachten ist: Veranstaltungen nach der (bisherigen) Prüfungsordnung von 2012 sind nur noch bis einschließlich zum Sommersemester 2026 anzubieten. Studierende, die nicht wechseln möchten, müssen bis zu diesem Zeitpunkt also alle Veranstaltungen des Studienprogramms dieser Ordnung (inklusive der Bachelorarbeit) abgeschlossen haben. Ein Wechsel der Studienordnung bleibt bis dahin aber möglich.
Für den Wechsel der Studienordnung steht ein Formular zur Verfügung. Zu beachten ist, dass - anders als auf diesem Formular vermerkt - ein Kontakt zu den Studiengangsbeauftragten für den Wechsel nicht erforderlich ist.
Der Antrag ist direkt an das Prüfungsbüro zu richten. Mit dem Prüfungsbüro wurden mit Genehmigung des Prüfungsausschusses Äquivalenzlisten vereinbart, die eine Übertragung erbrachter Leistungen ermöglichen, ohne dass Studiengangsbeauftragte über Anrechnungsverfahren eingreifen müssen. Nur abgeschlossene Module werden umgeschrieben werden können. Das Prüfungsbüro wird für diesen Arbeitsschritt nach Antragstellung einige Zeit benötigen.
Für weitere Details zu den BA-Studiengängen konsultieren Sie bitte die FAQ unter https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/japanologie/FAQ/index.html