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Voraussetzungen für den Public History Master

Um den Masterstudiengang studieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Ein überdurchschnittlicher berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf Bachelorebene im Fach Geschichte oder in einem verwandten Fachgebiet, in dem gleichwertige geschichtswissenschaftliche Kenntnisse im Umfang von mindestens 60 LP erworben wurden, die mit einem transcript of records nachgewiesen werden müssen.
  2. Nachweis von fortgeschrittenen Kenntnissen in Englisch auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z.B. sechsjähriger Schulunterricht). Informationen zur Einstufung und zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auf der diesbezüglichen Seite der Studierendenverwaltung. 
  3. Da der Public History Master hauptsächlich auf Deutsch unterrichtet wird, werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Welche Sprachkompetenzen, bzw. Sprachzeugnisse, für die Bewerbung und Immatrikulation an der Freien Universität Berlin notwendig sind, finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung und bei dem Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin.
  4. Eventuell erste Praxiserfahrungen im Bereich der öffentlichen Geschichtsvermittlung (z.B. Praktika in Medien, Museen, Archiven, Verlagen etc.; Tätigkeit in Geschichtswerkstätten, im Geschichtsmarketing etc.). Der Public History Master ist jedoch kein weiterbildender Studiengang, der bereits Berufserfahrung voraussetzt. Praxiserfahrungen können aber bei 15 Prozent der Studienplätze nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 BerlHZG ein Auswahlkriterium darstellen, vorausgesetzt die Praxiserfahrungen summieren sich auf mindestens ein Jahr und werden bei der Bewerbung durch Zeugnisse nachgewiesen.

Das Studium ist nicht gebührenpflichtig. Über die genaue Höhe der Semesterbeiträge informieren Sie sich bitte auf der Seite der Studierendenverwaltung.

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