Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik
Das Teilprojekt untersucht die homosexuelle Emanzipationsbewegung der Bundesrepublik in ihrer Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung im Zeitraum von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2002. Gefragt wird nach den Zusammenhängen zwischen Prozessen der Entkriminalisierung und Entdiskriminierung und der Formierung politischer Kollektive und Subkulturen. Untersucht werden die Kriminalisierung mann-männlicher Sexualität durch § 175, Berufsverbote und schwul-lesbisches gewerkschaftliches Engagement, die Aids-Krise der 1980er und 90er Jahre sowie Debatten über die sog. "Homo-Ehe". Dabei geraten die Rechtsgebiete Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Gesundheitsrecht und Arbeitsrecht in den Blick.
Das Projekt ist ein Teilprojekt der DFG-Forschungsgruppe 2265 „Recht - Geschlecht - Kollektivität. Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung“, die Recht und Geschlecht als Dimensionen von Praxis und der Herausbildung unterschiedlicher Kollektivitäten untersucht. In den Vordergrund gerückt werden die Austauschprozesse, Wechselwirkungen, Widersprüche und Ambiguitäten, die dort entstehen, wo alltagsweltliche, institutionelle und rechtliche Praktiken aufeinandertreffen. An der Forschungsgruppe sind die Humboldt-Universität zu Berlin (HU), die Freie Universität Berlin (FU), die Technische Universität Berlin (TU) sowie die Universität Potsdam (UP) und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder (EUV) beteiligt.