Plagiatsversuche bei schriftlichen Prüfungen
Leider häufen sich in letzter Zeit Plagiatsversuche bei schriftlichen Prüfungsleistungen, so dass der Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften die Studierenden auffordert, bei schriftlichen Prüfungsleistungen im BA- und MA-Studium die hier genannte Erklärung abzugeben und die Arbeiten sowohl in ausgedruckter Form als auch als Datei bei der/dem Prüfer/in einzureichen. Diese Regelung wurde vom Fachbereichsrat am 09.06.2010 beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung nicht angegebener Hilfsmittel, insbesondere die nicht gekennzeichnete Übernahme von Textpassagen aus anderen Werken nach § 19 Abs. 3 der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führt. In besonders schweren Fällen führt dies auch zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung und damit zur Exmatrikulation.
Die Erklärung, dass eingereichte Arbeiten ohne fremde Hilfe und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln verfasst wurden, muss nicht verpflichtend abgegeben werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Nichtabgabe zu einer besonders intensiven Überprüfung führt.