Organisatorisches
Grundsätzliches zur Organisation
Studieninteressent/innen für Integrierte Koreastudien bewerben sich zunächst um einen Platz im dreijährigen BA-Studiengang Koreastudien/Ostasienwissenschaften. Informationen zu Bewerbungsfristen, Numerus Clausus, Sprachvoraussetzungen etc. entnehmen Sie der Homepage der FU Berlin. Nach erfolgreicher Immatrikulation und Absolvieren des ersten Studienjahres folgt im 3. Fachsemester die Bewerbung um einen Platz im vierjährigen Studiengang Integrierte Koreastudien. Bewerbungsunterlagen für einen Direktaustausch mit einer koreanischen Partneruniversität sind zu richten an die Abteilung Internationales: Studierendenmobilität. Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Programmbeschreibung für das koreanischesprachige Direktaustauschprogramm.
Austauschmodalitäten
Der Austausch findet während des 5. und 6. Semesters des Bachelorstudiengangs statt und damit jeweils beginnend zum Wintersemester. Es ist nicht möglich, das Austauschjahr im Sommersemester zu beginnen und ebenfalls besteht keine Möglichkeit, das Austauschjahr vor dem 5. oder nach dem 6. Semester anzutreten. Die Dauer beträgt obligatorisch ein Jahr.
Bewerbungsverfahren
Im dritten Fachsemester können sich Studierende des Bachelorstudiengangs Koreastudien/Ostasienwissenschaften für die Zulassung in den Bachelorstudiengang Integrierte Koreastudien bewerben. Insgesamt steht – abhängig von den Kapazitäten der Partnerhochschulen – ein Kontingent in Höhe von 10 Studienplätzen pro Studienjahr zur Verfügung.
Die Bewerbung erfolgt über die Abteilung Internationales: Studierendenmobilität. Die Bewerbungsmodalitäten können Sie hier einsehen.
Zeitlicher Ablauf
Beginnend ab dem 3. Semester BA Koreastudien/Ostasienwissenschaften:
Dezember: Bewerbung für den Direktaustausch (Bitte bewerben Sie sich für zwei Semester, dies signalisiert Ihre Bewerbung für die Integrierten Koreastudien)
Januar: Auswahlgespräche
Januar: Benachrichtigung zur Studienplatzvergabe
März/April/Mai: Nominierung an der Partneruniversität durch die Koordinator:innen und Anmeldung/Bewerbung bei der Partnerhochschule durch die Studierenden
August/September: Beginn des Studienjahres in Korea
Finanzierung des Auslandsstudiums
Bitte beachten Sie, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen müssen, um das Auslandsjahr zu absolvieren. Zur Ausstellung eines Visums wird ein Nachweis verlangt, der Ihnen finanzielle Mittel in Höhe von 10.000$ bescheinigt. Einige Partner-Universitäten verlangen einen ähnlichen Nachweis.
Es besteht die Möglichkeit Auslands-Bafög zu beantragen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der für Ostasien zuständigen Stelle des Bafög-Amtes (Achtung: Vorlaufzeit von ca. 6 Monaten).
Über Stipendienmöglichkeiten beraten wir Sie gerne.